455/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0015-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 442/J vom 5. März 2007 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Anteil von Bio-Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Die Ökologisierung der Beschaffung wird vom Bundesministerium für Finanzen aus Umweltgründen (beispielsweise CO2 - Einsparungen, andere positive umweltpolitische Effekte) grundsätzlich begrüßt. Für den Vollziehungsbereich des Bundes gibt es seit dem Jahr 1998 Leitlinien für eine Ökologisierung der Beschaffung in der Bundesverwaltung. Aufgrund zwischenzeitiger Entwicklungen wurde vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Neufassung dieser Leitlinien vorbereitet.
Nachhaltige Beschaffung bedeutet für das Bundesministerium für Finanzen jedoch, neben ökologischen auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Zwischen Bundesministerium für Finanzen, Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde daher vereinbart, unter Einbeziehung der Bundesbeschaffung GmbH ein Pilotprojekt mit ausgewählten Beschaffungsgruppen durchzuführen, in dem die Praktikabilität und die finanziellen Auswirkungen evaluiert werden sollen. Die Ergebnisse dieses Projektes sollen bei der Umsetzung ökologischer Maßnahmen im Beschaffungswesen des Bundes berücksichtigt werden und wären daher vorerst abzuwarten.
Wie mir die Geschäftsführung der Bundesbeschaffung GmbH mitgeteilt hat, wird jedoch schon derzeit in vielen Bereichen (beispielsweise Reinigung, Energie, Fuhrpark, Lebensmittel, Papier etc.) unter Beachtung ökologischer Kriterien eingekauft. Die Bundesbeschaffung GmbH steht hier im laufenden Kontakt mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu 2.:
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es nach Wissen des Bundesministeriums für Finanzen eine zentrale Steuerung öffentlicher Einrichtungen des Bundes, die zur Einhaltung einer bestimmten Mindestquote biologischer Lebensmittel verpflichtet werden könnte, nicht gibt. Vielmehr bleibt in vielen Bundesdienststellen etwa die Betriebsführung der Kantinen außerhalb der Bundesverwaltung stehenden Firmen überlassen.
Ungeachtet dessen ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen die Festlegung eines starren, „zumindest 30 %“ Anteiles einer Mindestversorgung mit Bioprodukten unflexibel und dürfte nicht überall möglich oder praktikabel sein. Vielmehr sollten in jenen Fällen, in denen Ressorts selbst Lebensmittel beschaffen, anlassbezogene Kriterien, wie etwa die tatsächliche Nachfrage nach Bioprodukten, die daraus resultierenden (Mehr-)Kosten, die Auswirkungen auf den Markt (Probleme bei der Verfügbarkeit biologischer Lebensmittel, Diskriminierung der Anbieter konventioneller Lebensmittel) etc. berücksichtigt werden.
Die Verwendung der budgetierten Mittel liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Ressorts. Es bleibt daher dem jeweiligen Ressort überlassen, im Einzelfall zu entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Bioprodukte oder konventionelle Lebensmittel gekauft werden.
Zu 3. bis 6.:
Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen standen zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage folgende Mitarbeiterkantinen bzw. -restaurants zur Verfügung:
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Standort |
Betreiber |
seit/bis |
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01 |
1015 Wien, Himmelpfortgasse 6, Betriebsrestaurant am Sitz des Bundesministeriums für Finanzen |
Fa. Mörwald GmbH, Kleine Zeile 13, 3483 Feuersbrunn |
1. April 2004 / 31. März 2007 |
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02 |
1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 4, Kantinen- und Buffetbetrieb im Bundesrechenzentrum |
Fa. Steindl Küchen- und Buffet-Ges.m.b.H, 1020 Wien, Gredlerstraße 9/8a |
19. Aug. 1974 / --- |
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03 |
1030 Wien, Radetzkystraße 2, Kantinenbetrieb im Bundesamtsgebäude |
Pachtverhältnis mit Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als Hauseigentümerin |
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04 |
1030 Wien, Erdberstraße 186 – 190, Kantinenbetrieb, Bundesfinanzakademie |
Fa. Sodexho MM Catering Ges.m.b.H., 1190 Wien, Iglaseegasse 23 |
11. Juni 2001 / --- |
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05 |
5020 Salzburg, Aignerstraße 10, Kantinen- und Buffetbetrieb |
W. Dachs, 5162 Obertrum, Lindenhof |
16. Juli 1990 / --- |
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06 |
8018 Graz, Adolf Kolping Gasse 7, Kantinenbetrieb |
K. Friedl, 8044 Weinitzen, Niederschöckelstraße 19 |
1. Dez. 2000 / --- |
Die oben genannten Einrichtungen – sofern nicht die Hauseigentümerin und Vermieterin selbst im Gebäude derartige Leistungen bereitstellt - werden ausschließlich von privaten Betreibern auf Basis von Pachtverträgen geführt.
Die vertragliche Grundlage dazu bildet ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (ehemals Bundesministerium für Bauten und Technik) ausgearbeitetes und verlautbartes Vertragsmuster vom 2. März 1973.
Die darauf basierenden Pachtverträge sehen grundsätzlich keine Einflussnahme des vertragsschließenden Ressorts betreffend die dem jeweiligen Speiseangebot zu Grunde liegenden bzw. zur Verwendung gelangenden Lebensmittel vor. Über den Ankauf sowie über die Verwendung von Lebensmitteln aus biologischem Landbau wird von den jeweiligen Kantinenbetreibern selbst entschieden. Da der Lebensmittelankauf demnach durch den jeweiligen Betrieb im eigenen Wirkungsbereich erfolgt, verfügt das Bundesministerium für Finanzen über keinerlei Aufzeichnungen über den Anteil der in den verpachteten Kantinen- und Restauranteinrichtungen angebotenen Bio-Lebensmittel. Über die Art, das Ausmaß und die Beschaffenheit solcher Lebensmittel können daher keine gesicherten Angaben getätigt werden.
Mein Ressort ist allerdings schon seit geraumer Zeit bestrebt, bei den in seinem Bereich betriebenen Pachtunternehmen auf ein hochwertiges Angebot - insbesondere im Hinblick auf gesunde, vollwertige und vitaminreiche Kost - hinzuwirken.
Ebenso hat das Bundesministerium für Finanzen bereits in der Vergangenheit Fair-Trade-Produkte (vor allem Kaffee und Orangensaft sowie verschiedene Teesorten) angekauft und wird auch in Zukunft bestrebt sein, verstärkt Fair-Trade-Produkte zu beschaffen.
Zu Frage 5. darf ergänzend auf die Beantwortung der entsprechenden Frage durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend verwiesen werden.
Zu 7.:
Im Rahmen von Veranstaltungen wird bei der Beschaffung von Lebensmitteln soweit wie möglich auf die Berücksichtigung von Bioprodukten Bedacht genommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine konkreten Planungen bezüglich Großveranstaltungen im Jahr 2008.
Mit freundlichen Grüßen