4550/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die  Abgeordneten  Ing. Westenthaler,  Mag. Darmann,  Kollegin  und  Kollegen  haben am 5. Juni 2008 unter der Zahl 4521/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen „Tierschützer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 8 bis 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Die erstmalige Veröffentlichung des Gefährdungspotentiales, das von militanten Tier-rechtsaktivisten ausgeht, erfolgte im Sicherheitsbericht 1997.

 

Zu Frage 6:

Im Allgemeinen werden erforderliche Polizeikooperationen, darunter auch mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, gepflogen.


 

Zu Frage 7:

Amtshandlungen der Polizei im Auftrag der Justiz unterliegen gem. § 106 StPO einer Beschwerdemöglichkeit an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Beantwortung der Frage fällt daher nicht in meine Ressortzuständigkeit.