4550/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen haben am 5. Juni 2008 unter der Zahl 4521/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen „Tierschützer“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 8 bis 13:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Die erstmalige Veröffentlichung des Gefährdungspotentiales, das von militanten Tier-rechtsaktivisten ausgeht, erfolgte im Sicherheitsbericht 1997.
Zu Frage 6:
Im Allgemeinen werden erforderliche Polizeikooperationen, darunter auch mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, gepflogen.
Zu Frage 7:
Amtshandlungen der Polizei im Auftrag der Justiz unterliegen gem. § 106 StPO einer Beschwerdemöglichkeit an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Beantwortung der Frage fällt daher nicht in meine Ressortzuständigkeit.