4552/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am 6. Juni 2008 unter der Nummer 4552/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres 3635/AB zu 3615/J 23.GP und weitere aufklärungsbedürftige Vorgänge im BMI betreffend N.N.“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Vorweg darf zunächst betont werden, dass die genaue Darstellung der Buchungen betreffend der Dienstkreditkarte von N.N. jedenfalls einen hohen Verwaltungs-aufwand bedingt, zumal sämtliche Kreditkartenabrechnungen für den Gültigkeitszeitraum (Mai 2004 bis März 2007) ausgehoben und gesichtet werden müssen.

 

Aufgrund mittlerweile durchgeführter Erhebungen im ho. Ressort liegen die entsprechenden Daten jedoch nunmehr vor.

 

Die Umsätze, die zu Lasten des Ressorts gebucht wurden, stellen sich wie folgt dar:

 

 

Rechnungsdatum

Zahlungsgrund

Betrag

Mai 2004

Keine Umsätze

 

Juni 2004

Keine Umsätze

 

03. 07. 2004

Dienstreise London - Hotelkosten

€ 172,52

Rechnungsdatum

Zahlungsgrund

Betrag

05. 07. 2004

Dienstreise London – Geschäftsessen

€ 245,51

07. 07. 2004

Dienstreise London – Transferkosten

€ 69,16

26. 08. 2004

Verzugsgebühren

€ 23,--

17. 09. 2004

Geschäftsessen Wien

€ 59,--

13. 10. 2004

Dienstreise Zypern - Geschäftsessen

€ 39,13

28. 10. 2004

Verzugsgebühren

€ 23,--

08. 11. 2004

Geschäftsessen Wien

€ 100,--

26. 11. 2004

Verzugsgebühren

€ 38,50

29. 12. 2004

Verzugsgebühren

€ 38,50

27. 01. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 50,--

10. 02. 2005

Hotelkosten Innsbruck

€ 80,--

18. 03. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 41,--

19. 04. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 28,--

Mai 2005

Keine Umsätze

 

21. 06. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 37,20

Juli 2005

Keine Umsätze

 

18. 08. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 85,--

09. 09. 2005

Ministerreise New Castle Hotelkosten

€ 436,03

09. 09. 2005

Ministerreise New Castle Getränke

€ 13,78

22. 09. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 18,--

22. 09. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 72,--

30. 09. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 90,--

04. 10. 2005

Ministerreise USA – Geschäftsessen

€ 111,10

07. 10. 2005

Ministerreise USA – Geschäftsessen

€ 104,67

19. 10. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 54,05

09. 11. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 39,--

10. 11. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 40,--

12. 11. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 85,--

24. 11. 2005

Ministerreise Brüssel – Geschäftsessen

€ 74,--

24. 11. 2005

Ministerreise Brüssel – Hotelkosten

€ 280,--

28. 11. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 35,--

19. 12. 2005

Geschäftsessen Wien

€ 48,70

29. 12. 2005

Verzugsgebühren

€ 23,--

24. 01. 2006

Ministerreise Brüssel - Getränke

€ 20,--

07. 02. 2006

Geschäftsessen Wien

€ 32,--

28. 02. 2006

Flugkosten Dienstreise Brüssel

€ 764,65

März 2006

Keine Umsätze

 

10. 04. 2006

Geschäftsessen Wien

€ 95,--

Mai 2006

Keine Umsätze

 

13. 06. 2006

Dienstreise Straßburg – Geschäftsessen

€ 45,--

13. 06. 2006

Hotelkosten Straßburg

€ 187,--

26. 06. 2006

Geschäftsessen Wien

€ 66,--

Juli 2006

Keine Umsätze

 

24. 08. 2006

Ministerreise Vaduz - Getränke

€ 21,35

Sept. 2006

Keine Umsätze

 

Okt.  2006

Keine Umsätze

 

Nov. 2006

Keine Umsätze

 

Dez. 2006

Keine Umsätze

 

Rechnungsdatum

Zahlungsgrund

Betrag

Jänner 2007

Keine Umsätze

 

13.02.2007

Geschäftsessen Wien

€ 105,90

März 2007

Keine Umsätze

 

 

 

Zu Frage 5:

Gegenstand der Voranfrage (3615/J) war ausschließlich die Vergabe von „Dienstkreditkarten“. In der Anfragebeantwortung zu Frage 12 wurde daher auch nur auf die vom BM.I zur Verfügung gestellte Kreditkarte Bezug genommen. 

 

Zu Frage 6:

Mangels Kenntnis der dem „Falter“ konkret vorliegenden Unterlagen kann dazu von ho. keine Stellungnahme abgegeben werden. Unbeschadet dessen wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Daten durch die Behörde an unberechtigte Dritte gesetzlich nicht zulässig ist.