4556/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2008 unter der Nummer 4593/J-NR/2008 an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeieinsatz gegen Hausbesetzer in Graz“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

An der Hausbesetzung waren ca. 50 – 70 Personen beteiligt.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ja; deren genaue Zahl ist nicht bekannt. Sie waren deshalb amtsbekannt, da sie bereits bei den Hausbesetzungen in Graz am 06.07.2007 und 06.10.2007 teilgenommen haben.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ja; 29 Besetzer wurden wegen Sachbeschädigung und/oder Entziehung von Energie (§§ 125, 132 StGB) angezeigt.

 

Zu Frage 8:

Am 10.03.2008 wurden erste einschlägige Aufrufe im Internet festgestellt.

Am 07.04.2008 wurde in einem Chatforum der konkrete Zeitpunkt (11.04.2008, 22:00 Uhr) fixiert, zu dem sich die Aktivisten treffen sollten, um den vorangegangenen Aufrufen nach­zukommen.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Frage 10:

Das Betreten eines Objektes kann mit polizeilichen Befugnissen nicht verhindert werden, wenn dabei keine strafbaren Handlungen gesetzt werden.

 

Zu Frage11:

Gemäß § 37 SPG können Besetzungen mittels Verordnung dann aufgelöst werden, wenn die Auflösung der Besetzung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig ist oder die Besetzung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Besitzers darstellt und dieser die Auflösung verlangt.

Eine behördliche Auflösung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung war nach den Umständen des vorliegenden Falles nicht not­wendig und daher auch nicht zulässig.

Ein ursprünglich vom Besitzer am 12.04.2008 gestellter Antrag auf Auflösung der Besetzung wurde von diesem wieder zurückgezogen.

Nachdem der Besitzer am 16.04.2008 einen neuerlichen Antrag auf Auflösung der Besetzung gestellt hatte, wurde von der Behörde nach Rücksprache mit den Exekutivkräften und taktischen Erwägungen die Auflö­sung der Versammlung in der Nacht vom 18. auf den 19.04.2008 festgelegt.

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Nein.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Es gab mit dem Besitzer keine über die Antwort auf Frage 11 hinausgehende Absprachen (Verlangen der Auflö­sung der Besetzung bzw. dessen Rücknahme).

 

Zu Frage 17:

Ausschlaggebend waren nicht sicherheitspolitische, sondern sicherheitspolizeiliche Überlegungen. Nach Verlangen des Besitzers auf Auflösung der Besetzung wurde von der zuständigen Sicherheitsbehörde als frühester geeigneter Auf­lösungszeitpunkt die Nacht vom 18. auf den 19.04.2008 angesehen. Ausschlaggebend dafür waren einsatztaktische Überlegungen im Verbund mit der Verfügbarkeit der entsprechenden Einsatzressourcen.

 

Zu Frage 18:

Vom 11. bis 18.04.2008 wurde das besetzte Objekt Annenstraße Nr. 3 im Zuge des Streifen­dienstes beobachtet.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Nachdem die Beobachtung im Rahmen des Streifendienstes stattfand, wurden keine zusätz­lichen Dienststunden aufgewendet und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht.

 

Zu Frage 22:

Bei der Räumung des Gebäudes waren 127 Exekutivbeamtinnen und -beamte eingesetzt.

 

Zu Frage 23:

Für die Räumung wurden 571,5 Einsatzstunden aufgewendet.

 

Zu Frage 24:

Unter Zugrundelegung der Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten BGBl Teil II 165/2007 und ausgehend von einem durchschnittlichen Stundensatz von € 25,-- entstanden Kosten in der Höhe von rund € 14.287,50.

 

Zu Frage 25:

10 weitere in Graz leerstehende Liegenschaften wurden als potentielle Ziele eingestuft und im Rahmen des routinemäßigen Streifendienstes überwacht: Grazbachgasse 45, Stocker­gasse 8, Kosakengasse 8, Lazarettgasse 26, Wiener Straße 238, Wickenburggasse 28, Theodor Körner Straße 59, Leechgasse 50, Hartenaugasse 50, Grenadier­gasse 2

 

Zu den Fragen 26 bis 28:

Die Überwachung der unter Frage 25 angeführten Objekte erfolgte ebenfalls im Rahmen des Streifendienstes, sodass weder außertourliche Dienststunden noch sonstige Kosten anfielen.

 

Zu den Fragen 29 bis 32:

Nein. Bei der Überwachung der potentiellen Ziele kam es zu keinen Zwischenfällen und es wurden keine Beamtinnen oder Beamte verletzt.

 

 

Zu Frage 33:

Im Rahmen des sogenannten „Squatting Days“ wurden nachstehende weitere potentielle Ziele von der Polizei überwacht:

 

5 Objekte in Innsbruck:

Hungerburgbahn Talstation alt, Burggraben29/Stiftsgasse 3 - „Lechle Haus“, Kiebachgasse 10, ehem. Areal der Fa. „Schwab und Söhne“ - Bernhard-Höfel-Straße, An-der-Lan-Straße 16

 

2 Objekte in Wien:

Offenes Areal in Wien 3 (Arsenal), Objekt Burggasse 2

 

Zu Frage 34:

241 Beamtinnen und Beamte

 

Zu Frage 35:

1.296 Stunden

 

Zu Frage 36:

ca. € 32.400,--.

 

Zu den Fragen 37 bis 40:

Es kam zu keinen Zwischenfällen. Es wurden keine Beamtinnen bzw. Beamte verletzt.