4558/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.08.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Becher und GenossInnen haben am 12. Juni 2008 unter der Nr. 4617/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „regelmäßiger Bezüge von Mag. Dr. Christoph Ulmer durch das Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Herr Mag. Dr. Christoph Ulmer erhielt seit seinem Ausscheiden aus dem Kabinett des Herrn Bundesministers Dr. Strasser keine regelmäßigen Bezüge vom Bundesministerium für Inneres.
Zu Frage 5:
Herr Mag. Dr. Ulmer wurde (werk-)vertragsgemäß der tatsächlich entstandene Aufwand (inklusive Fahrt- und Reisekosten) in Gesamthöhe von € 10.883,77 ersetzt.
Zu Frage 6:
Die Beratertätigkeit bezog sich auf wirtschaftlich – organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren „Digitalfunk BOS – Austria“.
Zu Frage 7:
Gemäß § 4 Absatz 1 Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung BGBl. II Nr. 74/2001 erfolgt die Vorsitzführung im Sicherheitsakademiebeirat ehrenamtlich.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Herr Mag. Dr. Ulmer steht auf keiner Gehaltsliste des Bundesministeriums für Inneres.