4562/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2008 unter der Nummer 4537/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rückkehr von D. ins Abwehramt" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das BVT erlangte durch die parlamentarische Anfrage 2125/J XXIII. GP. - NR vom 14. November 2007 der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Inneres von gegenständlicher Causa Kenntnis. Aufgrund eines Ersuchens um Aktenübermittlung an das Bundesministerium für Landesverteidigung sowie eines Auftrages der Staatsanwaltschaft Wien wurde in der Folge umfassende Akteneinsicht in der gegenständlichen Causa gewährt.
Zu den Fragen 5 bis 15:
Bezüglich einer in der parlamentarischen Anfrage formulierten allfälligen „Vorenthaltung von Informationen" wurden durch das BVT keine Ermittlungen eingeleitet und daher diesbezüglich auch keine Anzeige erstattet.