4567/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.08.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gertraud Knoll und GenossInnen haben am 10. Juni 2008 unter der Zahl 4606/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen gegen Frauenhandel“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In der Grundausbildung von Exekutivorganen wird in mehrfacher Hinsicht die Sensibilisierung bezüglich des Themas in den Lehrgegenständen Strafrecht, wo die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der §§ 104a StGB – Menschenhandel -,

217 StGB – grenzüberschreitender Prostitutionshandel - und Verwaltungsrecht , wo vor allem die Inhalte der entsprechenden Landesgesetze bez. Prostitution, Grenzkontrollgesetz und Fremdengesetz  vermittelt werden.

Zudem findet im Lehrgegenstand Kriminalistik eine Vertiefung der Materie hinsichtlich grenzüberschreitender Prostitutionshandel  und Informationen über einschlägige Vorgangs-weisen im Bereich der nationalen und  internationalen organisierten Kriminalität statt.

Im Rahmen des SIAK – Seminarkataloges werden periodisch Seminare zum Thema Menschenhandel mit Fokus auf den grenzüberschreitenden Prostitutionshandel veranstaltet.

 

Im Bereich der berufsbegleitenden Fortbildung für Kriminalbeamte wird das Thema Menschenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel im Zuge der jährlich statt findenden Lehrveranstaltungen vermittelt und die bestehenden Kenntnisse aktualisiert.

 

Seitens der Fachreferate des Büros .BK/3.1 in Zusammenarbeit mit den jeweiligen LPKs ist beabsichtigt, vor allem in den Grenzregionen in Gruppenseminaren (Pi, API, AGM) die Exekutivorgane noch intensiver zu schulen und die gewonnenen Erkenntnisse in gezielten Aktionen um zu setzen.   

 

Zu Frage 2:

Für exekutive Grenzkontrollorgane, nach dem Wegfall der direkten Grenzkontrollen für Organe der sogenannten Ausgleichsmaßnahmen (AGM), wurde in der Ausbildung  speziell im Lehrgegenstand sicherheitspolizeiliche Handlungslehre auf das spezielle Thema Menschenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel besonders eingegangen. Die die Ausgleichsmaßnahmen durchführenden Exekutivorgane werden permanent im Zuge ihrer Praxis von Spezialisten der Zentralstelle BK 3.1, wo zwei Referate sich speziell mit dem Thema Menschenhandel und grenzüberschreitender Prostitutionshandel beschäftigen, kontaktiert und über etwaige aktuelle modi operandi informiert.

 

Zu Frage 3:

Die Beantwortungen der Fragen  1 und 2 beantworten auch die Frage 3, da sich die derzeitigen Schulungsmaßnahmen als effizient erwiesen haben. Das Thema Frauenhandel ist ein fixer Bestandteil in der  Grundausbildung und in der Fortbildung für Exekutivbeamte. Geplant ist, dieses Thema weiter zu forcieren und die Exekutivbeamten auf dem aktuellsten Wissensstand zu halten.

 

Zu Frage 4:

Schutzbedürftigen Betroffenen des Menschenhandels wurde und wird vielfach der Aufenthalt aus humanitären Gründen gewährt. Es ist nicht möglich die genaue Zahl zu nennen, da  der Aufenthalt aus humanitären Gründen einen  sogenannten Sammelzweck darstellt und somit keine Unterkategorisierung nach einzelnen Gründen stattfindet. Dies zum  Zweck des Schutzes der Betroffenen, um jedwede Art von Stigmatisierung zu unterbinden.

 

Aufgrund der Beantwortung der Frage 4 entfallen die Beantwortungen der Fragen 5, 6 und 7.

 

Zu Frage 8:

Um vorwiegend im europäischen Raum den Frauenhandel und hier speziell den grenzüberschreitenden Prostitutionshandel zu bekämpfen, wurde unter der Leitung Österreichs ein von Europol und Interpol gefördertes und unterstütztes Projekt unter dem Namen COSPOL-TRAFFICKING IN HUMAN BEEINGS (THB) ins Leben gerufen. Dieses Projekt wird von 12 europäischen Staaten getragen (A, RO, NL, I, SK, SP, D, PL, N, MT, F, LU). Die Polizeien dieser Länder koordinieren über Europol, Interpol und PCTF (Police Chiefs Task Force Support Unit) ihre Erkenntnisse über kriminelle Netzwerke, um effizient gegen derartige Gruppierungen vorgehen zu können.

 

Außer dem COSPOL Projekt THB werden auf bilateraler Ebene verstärkte Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandel mit den nationalen Ermittlungsbüros der Innenministerien Ungarns und Tschechiens gesetzt.