4571/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0093-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4531/J vom 06. Juni 2008 der Abgeordneten Dr.
Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ÖIAG, AUA
und
Dr. Peter Michaelis, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage teilweise auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der Austrian Airlines AG (AUA) als einer zu 42,75 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen teilweise Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. der AUA und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Aus diesem Grund wurde die ÖIAG um Stellungnahme zur gegenständlichen Anfrage ersucht. Ich verweise zu den Fragen 1, 5 bis 7 und 10 auf das beiliegende Antwortschreiben der ÖIAG. Zu den übrigen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 2. bis 4.:
In meiner Funktion als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen führe ich im Interesse Österreichs mit Entscheidungsträgern aus der Wirtschaft laufend Gespräche sowohl auf nationaler und als auch internationaler Ebene.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich über den Inhalt dieser Gespräche aus grundsätzlichen Erwägungen keine näheren Auskünfte erteilen kann.
Zu 8. und 9.:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die angeschlossene Stellungnahme der ÖIAG zu Frage 7. Abgesehen von dem Umstand, dass nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Vorstandsangelegenheiten in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates fallen, liegen meiner Ansicht nach keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche Maßnahmen gegen den äußerst verdienstvollen und erfolgreichen Vorstandsdirektor der ÖIAG, Herrn Dr. Michaelis, vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Stellungnahme der ÖIAG vom 24.6.2008
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.