4575/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0099-I/4/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4576/J vom 6. Juni 2008 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Terrordrohung und Blutkonserve, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich daher unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäfts­ordnungsgesetzes 1975 von einer Beantwortung Abstand nehme.

 

Tatsache ist, dass diese Behauptung falsch ist. Von mir wurde keine Erfassung der Blutgruppe durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.