4575/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0099-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4576/J vom 6. Juni 2008 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Terrordrohung und Blutkonserve, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich daher unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 von einer Beantwortung Abstand nehme.
Tatsache ist, dass diese Behauptung falsch ist. Von mir wurde keine Erfassung der Blutgruppe durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen