4589/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.08.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0136-I/A/3/2008

Wien, am        11. August 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4797/J der Abgeordneten Maga. Rosa Lohfeyer, Genossinnen und Genossen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Zu der vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich festzuhalten, dass nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung dem Bund in Angelegenheiten der "Heil- und Pflegeanstalten" (Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG) nur die Gesetzgebung über die Grundsätze zukommt, die Ausführungsgesetzgebung und insbesondere die Vollziehung sind Landessache. Dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend liegen daher keine entsprechenden Daten vor.

Auch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilte mit, dass ihm und den Krankenversicherungsträgern aufgrund der Pauschalabgeltung der Kosten der Spitalsbehandlung durch die Sozialversicherung derartige Daten nicht zugänglich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin