4599/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.08.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0101-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4638/J vom 19. Juni 2008 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerichtsmedizin Wien beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Grundlage für die Generalsanierungsoffensive ist der im November 2005 zwischen Vertretern des Bundes und der Rektorenkonferenz abgeschlossene „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“. Darin wurde den Universitäten zugesagt, dass der Bund zur Sanierung und Modernisierung der Universitätsgebäude Mittel in Höhe von Euro 500 Mio. (inklusive Einrichtungen und USt, ohne Finanzierungskosten) einsetzen wird. Eine Zuordnung von Budgetmitteln zu einzelnen Baumaßnahmen wurde im Vertrag nicht vorgenommen. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat das Bundesministerium für Finanzen zwar darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gerichtsmedizin Wien ursprünglich zu den Projekten gehörte, die im Rahmen der Generalsanierungsoffensive umgesetzt werden sollten.

 

Allerdings steht ein Austausch von Projekten und/oder eine Umschichtung von Mitteln zwischen geplanten Projekten keinesfalls im Widerspruch zum erwähnten Vertrag und wider­spricht auch sonst keinen Rechtsvorschriften.

 

 

Mit freundlichen Grüßen