4599/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.08.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0101-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4638/J vom 19. Juni 2008 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerichtsmedizin Wien beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Grundlage für die Generalsanierungsoffensive ist der im November 2005 zwischen Vertretern des Bundes und der Rektorenkonferenz abgeschlossene „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“. Darin wurde den Universitäten zugesagt, dass der Bund zur Sanierung und Modernisierung der Universitätsgebäude Mittel in Höhe von Euro 500 Mio. (inklusive Einrichtungen und USt, ohne Finanzierungskosten) einsetzen wird. Eine Zuordnung von Budgetmitteln zu einzelnen Baumaßnahmen wurde im Vertrag nicht vorgenommen. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat das Bundesministerium für Finanzen zwar darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Gerichtsmedizin Wien ursprünglich zu den Projekten gehörte, die im Rahmen der Generalsanierungsoffensive umgesetzt werden sollten.
Allerdings steht ein Austausch von Projekten und/oder eine Umschichtung von Mitteln zwischen geplanten Projekten keinesfalls im Widerspruch zum erwähnten Vertrag und widerspricht auch sonst keinen Rechtsvorschriften.
Mit freundlichen Grüßen