460/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTextfeld:

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0015 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. MAI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang

Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 5. März 2007,

Nr. 439/J, betreffend Einsatz von Bioprodukten im

Großküchen- und Gastronomiebereich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 5. März 2007, Nr. 439/J, betreffend Einsatz von Bioprodukten im Großküchen- und Gastronomiebereich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Das zuständige Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) führte regelmäßige Gespräche zu diesem Thema mit den Bio-Verbänden und den Bio-Kontrollstellen. In Vorbereitung der Umsetzung der kommenden neuen Bio-Verordnung wird bereits von      Bio Austria an einem Vorschlag für eine nationale Richtlinie für die gemeinschaftliche Verpflegung gearbeitet. Ich sehe dem Ergebnis mit großem Interesse entgegen, da ich der Meinung bin, dass dieser Bereich standardisiert werden soll.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

In Abstimmung mit den Interessenverbänden entschied sich das BMGFJ, den Bereich der gemeinschaftlichen Verpflegung der „Dienstleistung“ zuzuordnen und somit nur optional den Bio-Kontrollstellen zu unterstellen. Das bedeutet nicht, dass es keine Kontrollen gibt; die Gastronomie unterliegt der amtlichen Lebensmittelkontrolle.

 

Zu Frage 4:

 

Eine Zusammenarbeit meines Ressorts mit den Bio-Kontrollstellen auf informeller Ebene ist eine Bereicherung der Sicherstellung der Bio-Qualität. Darüber hinaus verweise ich auf die Zuständigkeit des BMGFJ.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Urlaub am (Bio-)Bauernhof trägt in Österreich in hohem Maße zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung bei und bietet den Gästen die Chance, in einem bäuerlichen Betrieb Natur, Land und Leute unmittelbar kennen zu lernen. Mit der Vermittlung der „bäuerlichen Alltagskultur" werden auch besondere qualitative Beiträge zum Österreich-Image erzielt. Deswegen fördere ich auch diese bedeutende Diversifikation in der Landwirtschaft. Für die gewerbliche Gastronomie bin ich nicht ständig.

 

Vertikale Kooperationen (Landwirtschaft – Verarbeitung – Gastronomie) wurden bisher vom BMLFUW mit rein staatlichen Mitteln gefördert, ab 2007 geschieht dies im Rahmen der Achse 3 des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums. Ich hoffe auf zahlreiche Anträge von Bio-Kooperationen.

 

Der Bundesminister: