4605/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.08.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0152-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4735/J-NR/2008

Der Abgeordnete zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorfälle auf der S1“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Laut den mir vorliegenden Informationen ist der in der Anfrage angesprochene Beschuldigte in Österreich, Italien, Deutschland und Rumänien gerichtlich nicht vorbestraft.

Zu 4:

Das Landesgericht Korneuburg hob hinsichtlich dieses Beschuldigten die Untersuchungshaft gegen Anwendung gelinderer Mittel auf, weil es dadurch angesichts der Gehbehinderung und Pflegebedürftigkeit des Beschuldigten den Haftzweck als erreicht erachtete. Gegen den Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg brachte die Staatsanwaltschaft Korneuburg erfolglos Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein. Ich ersuche um Verständnis, dass darüber hinausgehend zu den Erwägungen im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen keine Auskünfte erteilt werden dürfen, weil die Ausübung des unabhängigen Richteramtes nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegt.

. August 2008

(Dr. Maria Berger)