4610/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.08.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 
 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 25.06.2008 unter der Zahl PA 4653/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einbrüche in Parteizentralen, Parteilokalen und sonstigen Räumlichkeiten politischer Parteien (z.B. Klubräumlichkeiten) sowie in Dienstautos und Privatautos von PolitikerInnen"  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Daten betreffend der Taträumlichkeiten aller Einbruchdiebstähle bzw. der verursachten Schadenshöhe werden in diesem Detaillierungsgrad nicht statisch verarbeitet. Deren nachträgliche Erhebung würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen. Die Beantwortung der zweiten Teilfrage der Frage 7 fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


 

Zu Frage 9:

Für politische Parteien, Politiker und Politikerinnen wurden standardisierte Maßnahmen für die jeweilige Gefährdungslage im Bedrohungsfall entwickelt. In Hinblick auf Einbruchsdiebstähle werden bezüglich häufiger und besonders wichtiger Deliktsgruppen Bekämpfungsstrategien erarbeitet und umgesetzt. Grundsätzlich wird jedoch angemerkt, dass nach vorliegendem Wissenstand Eigentumsdelikte gegen Parteien, Politiker und Politikerinnen nur in Ausnahmefällen politische Hintergründe haben. 

 

Zu Frage 10:

Diesbezüglich werden keine gesonderten Statistiken geführt. Grundsätzlich wird bei jeder Anzeigenaufnahme eine kriminalpolizeiliche Beratung durchgeführt. Bei Bedarf wird durch die Dienststellen des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes eine umfassende Beratung vorgenommen.