4615/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.08.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/118-PMVD/2008                                                                                       22. August 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kößl, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Juni 2008 unter der Nr. 4644/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personalaufnahmen im gesamten Ressortbereich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2007 wurden im gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesver­teidigung 1.158 Personen aufgenommen, davon 333 Zivilbedienstete und 825 Soldaten im Dienstverhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 183 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünf­te zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 2:

Im Jahr 2008 wurden im gesamten Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesver­teidigung 359 Personen aufgenommen, davon 165 Zivilbedienstete und 194 Soldaten im Dienstverhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 90 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünf­te zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 3:

Im Jahr 2007 wurden im Bereich der Dienstbehörde Kommando Einsatzunterstützung ins­gesamt 162 Personen aufgenommen, davon 96 Zivilbedienstete und 66 Soldaten im Dienst­verhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 42 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünfte zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 4:

Im Jahr 2008 wurden im Bereich der Dienstbehörde Kommando Einsatzunterstützung ins­gesamt 37 Personen aufgenommen, davon 34 Zivilbedienstete und 3 Soldaten im Dienstver­hältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 23 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünfte zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 5:

Im Jahr 2007 wurden im Bereich der Dienstbehörde Streitkräfte-Führungskommando ins­gesamt 806 Personen aufgenommen, davon 126 Zivilbedienstete und 680 Soldaten im Dienstverhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 83 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünf­te zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), er­suche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 6:

Im Jahr 2008 wurden im Bereich der Dienstbehörde Streitkräfte-Führungskommando ins­gesamt 238 Personen aufgenommen, davon 59 Zivilbedienstete und 179 Soldaten im Dienst­verhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 28 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerinnen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünfte zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 7:

Im Jahr 2007 wurden im Bereich der Dienstbehörde Zentralstelle insgesamt 190 Personen aufgenommen, davon 111 Zivilbedienstete und 79 Soldaten im Dienstverhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 58 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerin­nen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünfte zu dieser Frage Rück­schlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der um­fassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständ­nis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 8:

Im Jahr 2008 wurden im Bereich der Dienstbehörde Zentralstelle insgesamt 84 Personen aufgenommen, davon 72 Zivilbedienstete und 12 Soldaten im Dienstverhältnis. In der Gesamtzahl sind bei den VB - Dienstverhältnissen 39 Aufnahmen von Ferialarbeitnehmerin­nen und Ferialarbeitnehmern inkludiert. Da detailliertere Auskünfte zu dieser Frage Rück­schlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der um­fassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständ­nis, dass ich von einer ausführlicheren Beantwortung Abstand nehme.

Zu 9:

Zur Grundorganisation zählen die Zentralstelle, die nachgeordneten Dienststellen der Zentralstelle, das Heeresgeschichtliche Museum, die Ämter, Akademien und Schulen sowie grundsätzlich die Kommanden. Einzelne Bereiche der Kommanden werden aber der Truppe zugerechnet, wenn die Führungs- und Unterstützungsaufgaben direkte Auswirkung auf die Truppe haben. Einheiten und Verbände bis einschließlich Brigardekommando werden demnach der Truppe zugerechnet.

Zu 10 und 11:

Da detaillierte Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.