4625/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0133-I/A/3/2008

Wien, am      21. August 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4818/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass für die nachstehende Beantwortung der vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde. Darin hält der Hauptverband ergänzend fest, dass die Detailfragen in der gegenständlichen Anfrage von den Krankenversicherungsträgern aus zeitlichen und verwaltungsökonomischen Gründen nur teilweise beantwortet werden konnten.

 


Frage 1:

Mit Stichtag 31.12.2007 sind 6.442 Personen in die Psychotherapeutenliste eingetragen.

Zu den näheren Aufschlüsselungen darf auf die beigeschlossenen Tabellen (Beilage 1) verwiesen werden.

 

Frage 2:

Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)

Die Angabe von Klientenzahlen ist nicht möglich, da die WGKK in Fällen rechnet, wobei ein Fall ein Patient pro Quartal darstellt. Im Falle der Kostenerstattung (Wahlarzthilfe) wird ein Fall einem Antrag auf Zuschuss gleichgesetzt. Für den Bereich Kassen – Therapie 2002 können aufgrund mangelnder elektronischer Datenerfassung sowie der Pauschallösung keine Fallzahlen bekannt gegeben werden.

Weiters sind die echten Fallzahlen für die Kassen – Therapie auf Grund von einigen Mischsystemen (Einrichtungen, die neben Psychotherapie weitere Leistungen z.B. Ergotherapie erbringen) in Wirklichkeit etwas höher. Konkrete Fallzahlen für diese acht Mischsystemeinrichtungen können daher nicht auf rein psychotherapeutische Leistungen heruntergebrochen werden.

 

Fallzahlen:

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK)

Eine Angabe der Anzahl von KlientInnen, die von eingetragenen PsychotherapeutInnen versorgt wurden, ist auf Grund des hohen Aufwands nicht möglich, da die Abrechnung nach Einheiten und nicht pro Klient erfolgt.

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK)

Über die vertragliche Regelung mit dem IPR wurden 2005 845 Personen und 2007 insgesamt 802 Personen psychotherapeutisch versorgt. Kostenzuschuss wurde im Jahr 2005 an 831 Anspruchsberechtigte und 2007 an 769 Anspruchsberechtigte geleistet.

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK)

Auf die beigeschlossenen Tabellen (Beilage 2) darf verwiesen werden. Für die Jahre 1997, 2002 und 2005 stehen keine Daten zur Verfügung.

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK)

Jahr

Kostenzuschussfälle

Betrag €

Vertrags-fälle

Betrag €

2002

8.445

811.410,26

5.271

823.874,00

2005

6.382

657.019,48

6.983

3.165.444,65

2007

7.773

841.427,72

8.388

4.151.638,73

Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK)

Eine Aufschlüsselung ist nicht möglich, da eine Erfassung der Klienten nur pro Quartal erfolgt und pauschaliert verrechnet (Vereinslösung!) wird.

 

Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK)

Im Jahr 2007 haben 5.800 Anspruchsberechtigte der SGKK Psy­cho­thera­pie erhalten, davon über 2.500 in Form von Sachleistung (Direktverrechnung eines Vertragstarifes), der Rest sohin mit Zuschuss. Es liegen hinsichtlich der Patientenzahlen und der regionalen Verteilung keine Erhebungen der Vorjahre vor, wohl aber zu beiden Parametern hinsichtlich der Stundenzahl (dazu unter 3 und 5).

 

TGKK

Jahr

2000

2002

2005

2007

Anzahl der Therapieplätze

761

915

710

1103

Anzahl der Patienten

1325

1620

1319

1770

 

Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK)

Es liegen keine Informationen vor.

 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Für das Jahr 1997 liegt keine Jahresstatistik mehr auf.

Für das Jahr 2002 ist keine Beantwortung möglich, da in der Statistik lediglich die Einheiten, nicht jedoch die dahinter liegenden PatientInnen ausgewiesen wurden.

Im Jahr 2005 haben sich 459 Personen im Rahmen der Zuschussregelung einer Psychotherapie unterzogen.

Im Jahr 2007 waren es 491 Personen, die Zuschüsse erhielten.

Bezüglich der Kassen-Therapieplätze wird auf die Beilage 3 verwiesen.

 

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Die SVA teilt mit, dass sie keine Mengendaten über jene Fälle, die durch Vereine versorgt werden, verfügbar hat. Abrechnungs- bzw. Vergütungsdaten aus dem Jahr 1997 stehen nicht mehr zur Verfügung, bezirksweise Auswertungen sind ebenfalls nur schwer möglich. Diese Frage kann daher niemals vollständig beantwortet werden und die dafür notwendigen Datenerhebungen wären unvertretbar hoch.

 

Über die von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übermittelten Daten hinausgehende Zahlen aller versorgten Klient/innen stehen meinem Ressort nicht zur Verfügung. Ich verweise vielmehr auf die umfassende Verschwiegenheitspflicht und darin übereinstimmend das Fehlen jeder gesetzlichen Grundlage, derartige Daten meinem Ressort zu melden.

 

Frage 3:

WGKK

 

NÖGKK

Im Rahmen der Vereinslösung Psychotherapie hat die NÖGKK im Jahr 2003 Verträge mit dem Verein für ambulante Psychotherapie (VaP) und der Niederösterreichischen Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (NGPV) abgeschlossen. Das Gesamtstundenkontingent, das aufgeteilt nach Jahren unten angeführt wird, wird auf die Bezirke verteilt, wodurch eine flächendeckende Versorgung in ganz Niederösterreich gewährleistet wird.

Folgende Stundenkontingente wurden seitens der NÖGKK mit VaP und NGPV vereinbart:

·       2005: 54.280 Stunden (plus 1.000 Stunden Reservekontingent)

·       2007: 56.600 Stunden (plus 1.000 Stunden Reservekontingent).

 

Weiters bietet die NÖGKK Therapieangebote für spezielle Gruppen von Versicherten (Kinder, Jugendliche, Frauen, …) an.

·       Für Kinder wurden im Jahr 2005 6.000 Therapiestunden und im Jahr 2007 9.000 Stunden aufgewendet.

·       Für Frauen standen im Jahr 2005 1.500 Stunden und im Jahr 2007 2.000 Stunden zur Verfügung.

·       Darüber hinaus ist die NÖGKK der „Wiener Vereinslösung“ beigetreten, wodurch im Jahr 2002 14.000, im Jahr 2005 16.000 und im Jahr 2007 insgesamt 16.500 Stunden angeboten werden konnten.

 

Die NÖGKK ist auch noch anderen Verträgen der Wiener Gebietskrankenkasse beigetreten, wobei hier grundsätzlich die Erbringung nach Bedarf erfolgt.

 

BGKK

In den Jahren 2005 und 2007 jeweils 10.660 Stunden.

 

OÖGKK

Auf Beilage 4 darf verwiesen werden.

 

STGKK

Stunden pro Gesellschaft/Verein

 

2002

%

2005

%

2007

%

Netzwerk

---

 

28.334

52,03

39.050

52,05

Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit

4.725

20,81

3.398

6,24

5.679

7,57

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

884

3,89

2.348

4,31

3.257

4,34

Rettet das Kind

5.833

25,69

5.836

10,72

7.163

9,55

Hilfswerk

1.638

7,21

1.760

3,23

831

1,11

Aloisianum

798

3,51

---

 

574

0,76

Psychosoziales Zentrum Voitsberg

 

 

1.698

3,12

1.564

2,08

Institut für Familienberatung

---

 

---

 

2.980

3,97

Verein Zebra

---

 

---

 

823

1,10

Verein für ambulante Psychotherapie

---

 

---

 

1.749

2,33

Österreichische Krebshilfe Steiermark

---

 

---

 

168

0,22

Dr. Grohs (Vertragsende 31.12.2007)

7.067

31,12

9.037

16,60

8.932

11,90

Heilpädagogische Station Graz-Wetzelsdorf

347

1,53

634

1,16

650

0,87

GKK Ambulatorium

1.418

6,24

1.408

2,59

1.613

2,15

Summe

22.710

00,00

54.453

100,00

5.033

100,00

 

KGKK

 

1997

2002

2005

2007

Einzeltherapien

 

11.325

13.389

13.969

Gruppentherapien

 

4.935

5.497

5.497

 

SGKK

1997*): ca. 11.000 Stunden über das Land Salzburg und sonstige Partner

2002*): 17.870 Stunden über das Land Salzburg und sonstige Partner

2005**): 38.250 Sitzungen über die LVP und sonstige Partner

2007**): 47.950 Sitzungen über die LVP und sonstige Partner

 

In regionaler Hinsicht wurden 2007 86,5 % aller Sachleistungsstunden aus der LVP für Versicherte mit Wohn­sitz im Zentralraum (Versorgungsregion 51) erbracht, obwohl dort nur 66 % der Bevölkerung leben. Die SGKK ist insgesamt für 433.000 Personen leistungszuständig.

 

Anmerkungen:

*) Bis zum 30. Juni 2004 gab es eine Vereinbarung mit dem Land Salzburg über die Co-Finanzierung von Psychotherapie für Personen, die unter Berücksichtigung der von der SGKK bezuschussten Thera­pien unter die Sozialhilferichtsätze fallen. Diese Regelung ist ab 1. Juli Bestandteil der Leistungs­ver­einbarung Psychotherapie (LVP) geworden.

**) Die seit 1. Juli 2004 geltende LVP sieht Psychotherapie sowohl für wirtschaftlich Schwache als auch für schwer Erkrankte vor (Zum Salzburger Psychotherapiemodell siehe Soziale Sicherheit 2008, Heft 5, S 266 ff).

 

TGKK und VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VAEB

1997 liegt keine Jahresstatistik mehr auf.

2002 wurden über die Verrechnungsvereinbarungen in Wien 705 Einheiten (Einzeltherapie 50 Minuten), in Salzburg 123 Einheiten und Kärnten 86 Einheiten abgerechnet.

Voll bezahlte Stunden gibt es jedoch bekanntermaßen nicht, da ein 20 %iger Behandlungsbeitrag zu leisten ist.

Hinsichtlich der Kassen-Therapieplätze wird auf Beilage 3 verwiesen.

 

SVA

Die Zahl der Kontingentstunden könnte ermittelt werden, ihre Verteilung nach Bundesländern und Bezirken jedoch nicht. Ebenso kann keine Kennzahl auf 10.000 Einwohner ermittelt werden.

Die im Zusammenhang mit Frage 2 dargelegten Schwierigkeiten bestehen auch im Zusammenhang mit den Fragen 4 bis 16.

 

Frage 4:

Von der TGKK liegt zur dieser Frage keine Stellungnahme vor. Die übrigen Gebietskrankenkassen (GKK) teilen mit, dass es in diesem Bereich keine Höchstkontingente gab bzw. gibt.

 

Frage 5:

WGKK

Frequenzen

2002

185.669

2005

163.583

2007

159.227

 

NÖGKK

In Niederösterreich wurden

im Jahr 1997                          50.205,

im Jahr 2002                          59.854,

im Jahr 2005                          64.505 sowie

im Jahr 2007                          70.532

Psychotherapie-Stunden mit Zuschussregelung gewährt.

 

BGKK

2005: 9.451 Behandlungseinheiten

2007: 8.385 Behandlungseinheiten.

 

OÖGKK

Auf die in Beilage 2 angeschlossenen Tabellen darf verwiesen werden.

 

STGKK

Therapieeinheiten mit Kostenzuschuss

2002

2005

2007

Einzeltherapie 60 min.:

34.439

27.998

37.598

Einzeltherapie 30 min.:

100

161

254

Gruppentherapie/Familientherapie 90 min.:

1.205

521

840

 

KGKK

2005: 5.119 Einheiten

2007: 6.530 Einheiten

 

SGKK

1997:                     37.340

2002:                     37.559

2005:                     31.130

2007:                     31.120 (davon 18,2 % in der Versorgungsregion 52, wo 34 % der Landesbevölkerung leben).

 

TGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VGKK

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und Bezirken sowie erbrachten Einheiten steht nicht zur Verfügung. Die Gesamtzahlen der von der VGKK geleisteten Zuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen gemäß Anhang 7 der Satzung betrugen

1997:                     € 112.000,--

2002:                     € 235.000,--

2005:                     € 244.000,--

2007:                     € 292.000,--.

 

Frage 6:

WGKK

Siehe Anhang 6 Satzung der WGKK; Kostenzuschüsse gemäß § 36 der Satzung bei Fehlen vertraglicher Regelungen:

Für die Behandlung durch eine/n nichtärztlichen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten

·                für eine Einzelsitzung zu 60 Min.                    € 21,80

·                für eine Einzelsitzung zu 30 Min.                    € 12,72

·                für eine Gruppensitzung (max. 10 Personen)
zu 90 Min. pro Person                                   €  7,27

·                für eine Gruppensitzung (max. 10 Personen)
zu 45 Min. pro Person                                   €  5,09

 

NÖGKK

Die Höhe des Kostenzuschusses ist in der Satzung der NÖGKK festgelegt und beträgt

·                für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten                          € 21,80

·                für eine Einzelsitzung zu 30 Minuten                          € 12,72

·                für eine Gruppensitzung max. 10 Pers. zu 90 Minuten     €   7,27

·                für eine Gruppensitzung max. 10 Pers. zu 45 Minuten     €   5,09.

 

BGKK

Gemäß Anhang 6 der Satzung der BGKK erstattet die Kasse für die Behandlung durch einen nicht-ärztlichen Psychotherapeuten/eine nicht-ärztliche Psychotherapeutin folgende Beträge:

·                für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten               €     21,80

·                für eine Einzelsitzung zu 30 Minuten               € 12,72

·                für eine Gruppensitzung zu 90 Minuten
(maximal 8 Personen) pro Person                  €  7,27

·                für eine Gruppensitzung zu 45 Minuten
(maximal 8 Personen) pro Person                  €  5,09.

 

OÖGKK

Bei Inanspruchnahme von Nichtvertragspsychotherapeuten, welche in die Liste des BM eingetragen sind, leistet die OÖGKK für eine Psychotherapiestunde einen satzungsmäßigen Kostenzuschuss in Höhe von € 21,80.

 

STGKK

Therapieeinheiten

Kostenzuschuss in €

Einzeltherapie 60 min.:

21,80

Einzeltherapie 30 min.:

12,72

Gruppentherapie/Familientherapie 90 min.:

7,27

 

KGKK

2005 und 2007: jeweils € 21,80.

 

SGKK

Der Kostenzuschuss beträgt pro Stunde Einzeltherapie € 21,80. Für Einzelstunden von Psy­cho­thera­peuten mit spezifischem Erfahrungsnachweis gibt es einen erhöhten Kostenzuschuss von € 31,80 (der spezifische Erfahrungsnachweis umfasst eine institutionelle Berufserfahrung in psy­chia­trischen Behandlungseinrichtungen sowie ein Mindestmaß bereits geleisteter Psychotherapie als Kran­ken­behandlung in den zurückliegenden sieben Jahren und dient der qualitativen Unterstützung der Schwer­punktsetzung des Salzburger Versorgungsmodells auf Sachleistungen für schwer, zumeist psychiatrisch Erkrankte, siehe Frage 13).

 

Weiters gibt es Kostenzuschüsse für Gruppen- und Familientherapien:

·           für eine Gruppensitzung zu mindestens 135 Minuten (höchstens einmal in zwei Wochen), entweder

      höchstens 8 Personen mit einem Psycho­thera­peuten/einer Psy­chotherapeutin oder

      höchstens 16 Personen mit zwei Psycho­thera­peuten/Psy­cho­thera­peutinnen

13,10 €

·           für eine Gruppensitzung zu mindestens 135 Minuten (höchstens einmal in zwei Wochen), 9 - 16 Personen mit einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin

6,55 €

·           für eine Gruppensitzung zu mindestens 90 Minuten (höchstens einmal pro Woche), entweder

      höchstens 8 Personen mit einem Psychotherapeuten/einer Psycho­thera­peutin oder

      höchstens 16 Personen mit zwei Psycho­thera­peuten/Psy­cho­thera­peutinnen

8,75 €

·           für eine Gruppensitzung zu mindestens 90 Minuten (höchstens einmal pro Woche),
9 - 16 Personen mit einem Psychotherapeuten

4,38 €

·           für eine Gruppensitzung zu mindestens 50 Minuten (höchstens einmal pro Woche), höchstens 5 Personen

7,00 €

·           für eine Familiensitzung zu mindestens 100 Minuten (mindestens 3 Personen)

50,00 €

·           für eine Familiensitzung zu mindestens 75 Minuten (mindestens 3 Personen)

37,50 €

Die Zuschusshöhe differiert regional nicht. Den erhöhten Kostenzuschuss für Einzelstunden gibt es seit 1. Juli 2004 und die Zuschüsse für Familientherapien seit 2006.

 

TGKK

Der Kostenzuschuss beläuft sich für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten auf € 21,80.

 

VGKK

Der satzungsmäßige Zuschuss (Anhang 7 der Satzung) für eine Behandlungseinheit (Einzelsitzung zu mindestens 50 Minuten) betrug im Jahr 1997 ATS 300,-- und beträgt seit 2002 EUR 21,80. Auch die anderen satzungsmäßig festgelegten Zuschüsse für kürzere Sitzungen oder Gruppensitzungen blieben unverändert.

VAEB

Wird die Gesprächstherapie bei nichtärztlichen Psychotherapeutinnen/-therapeuten privat bezahlt, werden von der VAEB nach Vorlage einer detaillierten saldierten Originalhonorarnote Zuschüsse zu Leistungen im folgenden Ausmaß erbracht:

·                für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten                   € 21,80

·                für eine Einzelsitzung zu 30 Minuten                   € 12,72

·                für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)
zu 90 Minuten pro Person                                 €  7,27

·                für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)
zu 45 Minuten pro Person                                 €  5,09.

 

Frage 7:

WGKK

Die von Vertragspartnern geleistete Psychotherapie wird nicht nach Stunden verrechnet. In den einzelnen Verträgen wurden Pauschalabgeltungen vereinbart, zumeist Jahrespauschalen. Mit den Pauschalen sind auch der bei den Vertragspartnern entstehende Verwaltungsaufwand, teilweise klinische Diagnostik und ärztliche Leistungen abgegolten. Eine Rückrechnung auf einen einzelnen Stundensatz ist durch die Pauschalabgeltung nicht möglich, zumal die Vertragspartner vorwiegend Vereine oder Einrichtungen und nicht die einzelnen Psychotherapeuten sind. Mit freiberuflichen Psychotherapeuten bestehen keine Kassenverträge.

 


NÖGKK

Von der NÖGKK wurde im Zuge der Vereinslösung um einen Pauschalbetrag ein bestimmtes Kontingent an Stunden (siehe Beantwortung der Frage 3) eingekauft.

2005 betrugen die Pauschalien insgesamt € 2.771.228,80; 2007 betrugen die Pauschalien insgesamt € 2.939.861,--. In diesen Pauschalien sind das Reservekontingent und eine Verwaltungskostenpauschalie inkludiert.

 

Mit den spezialisierten Vereinen wurden 2005 folgende Tarife vereinbart:

·                für eine Einzelsitzung zu mind. 50 Minuten         € 35,46

·                für eine Einzelsitzung zu mind. 30 Minuten         € 17,73

·                für eine Gruppensitzung zu mind. 90 Minuten     €   5,45.

2007 wurden folgende Tarife mit den spezialisierten Vereinen vereinbart:

·                für eine Einzelsitzung zu mind. 50 Minuten         € 36,76

·                für eine Einzelsitzung zu mind. 30 Minuten         € 18,38

·                für eine Gruppensitzung zu mind. 90 Minuten     €   5,65.

 

BGKK

Auf die Beantwortung der Frage 8 wird verwiesen.

 

OÖGKK

Es gibt keinen Vertragstarif für eine Kassen-Psychotherapie-Stunde/Einheit. Die Vereine werden in Form von Pauschalien bezahlt. Eine Division Gesamtpauschale durch erbrachte Stunden ist nicht zulässig, da die Gruppentherapien den durchschnittlichen Tarif verfälschen würden.

 

STGKK

Betrag pro Psychotherapiestunde

 

2002

2005

2007

Netzwerk

---

56,70

55,80

Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit

21,80

37,50

37,50

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

21,80

37,50

37,50

Rettet das Kind

21,80

37,50

37,50

Hilfswerk

21,80

37,50

37,50

Aloisianum

21,80

21,80

21,80

Psychosoziales Zentrum Voitsberg

21,80

37,50

37,50

Institut für Familienberatung

---

---

37,50

Verein Zebra

---

---

37,50

Verein f. ambulante Psychotherapie

---

---

54,00

Österreichische Krebshilfe Steiermark

---

---

37,50

Dr. Grohs (Vertragsende 31.12.2007)

37,50

37,50

37,50

Heilpädagogische Station Graz-Wetzelsdorf

23,98

23,98

23,98

 

Unter Berücksichtigung des Stundenkontingentes

 

2002

2005

2007

Netzwerk

---

23.345

35.000

Dachverband

---

14.581

20.000

Dr. Grohs

10.319

10.319

10.319

 

KGKK

2002:                 € 39,97

2005:                 € 43,60

2007:                 € 44,38

 

SGKK

1997 und 2002: Vertragstarif des Landes Salzburg (siehe Anmerkung zu Frage 3) für die Einzelstunde € 49,42

2005 (LVP):        Einzelstunde: € 52,00, für Therapeuten mit spezifischem Erfahrungsnachweis € 55,00

2007 (LVP):        Einzelstunde: € 60,00, für Therapeuten mit spezifischem Erfahrungsnachweis € 63,00; Gruppen­therapie (abhängig von Gruppengröße im Schnitt pro 45 Minuten:) € 70,00; Familientherapie 75 Minuten € 94,00, Familientherapie 100 Minuten € 125,00.

 

TGKK und VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VAEB

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Kärnten existiert die Gelegenheit, nichtärztliche PsychotherapeutInnen auf Krankenschein in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass die abgeschlossenen Verrechnungsvereinbarungen die Möglichkeit einer Direktverrechnung zulassen, eine Verpflichtung zur Abrechnung besteht jedoch nicht.

Der Betrag im Falle einer Abrechnung auf Krankenschein ergibt derzeit pro Therapieeinheit:

für eine Einzeltherapie zu 50 Minuten                                    € 51,--,

für eine Gruppentherapie zu 90 Minuten pro Person               € 20,--.

 

Frage 8:

WGKK

 

Zum Bereich Kassen – Therapie: Die WGKK zahlte in den Jahren 2002 – 2007 ca. 1.000.000 EUR pro Jahr für Mischsysteme. Dies sind acht Einrichtungen, die einen Fixbetrag pro Jahr erhalten, die neben der Psychotherapie für den Patienten noch weitere Leistungen erbringen.

 

Zum Bereich Zuschuss: Die Kosten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Kostenerstattung, jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung. Patienten haben das Recht bis zu 3 ½  Jahren nach Erbringung einer Leistung um Kostenzuschuss anzusuchen.

 

NÖGKK

Folgende Aufwendungen gab es für Kassen-Psychotherapie-Stunden:

1997: € 8.938,47

2002: € 18.717,50

2005: € 3.035.487,14

2007: € 3.840.843,53.

Aufgewendet wurden für Zuschüsse:

1997: € 1.094.565,48

2002: € 1.505.912,71

2005: € 1.516.500,91

2007: € 1.638.057,32.

 

BGKK

Die BGKK leistete im Jahr 2005 einen Gesamtkostenzuschuss in Höhe von € 169.727,78 und im Jahr 2007 in der Höhe von € 183.436,83.

Gemäß § 9 des Vertrages mit dem IPR erfolgt die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Zahlung eines Pauschalbetrages. Im Jahr 2005 wurde der Pauschalbetrag mit einer Höhe von € 517.579,01 und für das Jahr 2007 mit einem Betrag von € 535.638,38 festgesetzt.

 

OÖGKK

Ausgaben in € pro Jahr für Psychotherapie

 

2002

2005

2007

Vereinslösungen

1.106.872,--

2.043.287,--

2.753.849,--

Fachambulatorium OÖGKK

270.949,--

273.722,--

417.980,--

Kostenzuschüsse

864.907,--

937.462,--

1.016.730,--

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch ärztliche Psychotherapie erbracht wird. Die Ausgaben für die vertragsärztlichen bzw. wahlärztlichen Psychotherapieleistungen belaufen sich im Jahr 2007 auf € 434.167,-- bzw. € 145.920,--.

 

STGKK

Jahresbetrag für Kassenpsychotherapiestunden

 

2002

2005

2007

Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit

58.869,02

120.887,66

210.156,48

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

20.121,40

87.638,06

121.542,13

Rettet das Kind

127.966,06

218.861,25

268.492,02

Hilfswerk

36.126,28

60.289,46

31.125,00

Aloisianum

6.781,19

---

15.267,27

Psychosoziales Zentrum Voitsberg

29.989,73

61.698,06

56.838,55

Institut für Familienberatung

---

---

111.750,00

Verein Zebra

---

---

30.787,50

Verein für ambulante Psychotherapie

---

---

94.446,00

Österreichische Krebshilfe Steiermark

---

---

6.281,25

Dr. Grohs (Vertrags-ende 31.12.2007)

173.591,22

309.062,38

334.950,00

Heilpädagogische Station Graz-Wetzelsdorf

47.565,86

15.922,72

16.330,38

Zwischensumme

501.010,76

874.359,59

1.297.966,58

Therapiestunden mit Zuschussregelung

778.567,92

623.531,05

837.983,92

Summe

1.279.578,68

1.497.890,64

2.135.950,05

 

KGKK

 

1997

2002

2005

2007

Zuschuss

 

 

€ 401.415,41.-

€ 515.977,09.-

Verein

 

€ 545.072,13.-

€ 835.101,30.-

€ 1.094.282,98.-

 

SGKK

Jahr

Aufwendungen für Kostenzuschüsse


für Sachleistungen

Gesamt SGKK

1997

€ 814.000

€ 240.000

€ 1,054 Mio.

2002

€ 819.000

€ 390.000

€ 1,209 Mio.

2005

€ 846.000

€ 2,126.000 (davon 509.000 Land)

€ 2,463 Mio.

2007

€ 861.000

€ 2,514.000 (davon 614.000 Land)

€ 2,761 Mio.

Zur regionalen Verteilung siehe Frage 5.

 

TGKK

Jahr

1997

2002

2005

Gesamtbetrag in €

2.185.336,16

3.294.231,64

2.904.802,86

 

VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

Frage 9:

WGKK

Die Ansuchen betreffend Kassentherapieplätze werden gemäß dem Einlangen bei den einzelnen Vereinen gereiht. Da die Verwaltung des vertraglich festgesetzten Jahresstundenkontingentes den einzelnen Vereinen obliegt, können auch nur die Vereine Auskunft über die derzeitige Wartezeit geben.

 

NÖGKK

Bei der „Wiener Vereinslösung“, zu der auch – siehe Beantwortung auf Frage 2 – die NÖGKK beigetreten ist, kann es am Jahresende zu Wartezeiten kommen. Geringfügige Wartezeiten sind auch in Niederösterreich möglich. Für dringende Fälle wurde hier aber das Reservekontingent geschaffen.

 

BGKK

Die BGKK hat keine Aufzeichnungen über Wartelisten auf einen Therapieplatz im Bereich der psychotherapeutischen Betreuung über das IPR.

 

Die Erbringung der psychotherapeutischen Leistungen wird seitens des IPR regional differenziert nach folgendem Aufteilungsschlüssel garantiert:

Bezirk                                                            Stunden/Woche

Neusiedl/See                                                  40

Eisenstadt                                                      68

Mattersburg                                                   10

Oberpullendorf                                               19

Oberwart                                                       42

Güssing/Jennersdorf                                       21

Burgenland Gesamt                                     200 Wochenstunden

 

Zusätzlich zu dieser vereinbarten Wochenstundenanzahl werden pro Woche fünf weitere Stunden für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien sowie Personen, die in der Betreuung des Psychosozialen Dienstes stehen, bereitgestellt.

Durch diese regionale Verteilung kann es natürlich immer wieder punktuell zu Wartezeiten kommen. Aktuell sind der BGK jedoch keine längeren Wartezeiten bekannt.

 

OÖGKK

Auf Beilage 5 darf verwiesen werden.

 

STGKK

Laut GKK-Ambulatorium 8 bis 12 Wochen; ansonsten nicht bekannt.

 


KGKK

Je nach Verein und Schwere der Erkrankung unterschiedlich. Für dringende Fälle sind jedoch jederzeit Therapieplätze vorhanden.

 

SGKK

Im Zentralraum dürfte es keine Wartezeiten geben, Innergebirg schon, deren Dauer aber nicht bekannt ist.

 

TGKK und VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VAEB

Wartelisten gab und gibt es nicht, da es keine Stundenkontingente gibt.

 

Frage 10:

WGKK

Es werden ca. 8 % der Anträge abgelehnt.

 

NÖGKK

Eine genaue Auswertung von Ablehnungen von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses zur Psychotherapie ist nicht möglich.

 

BGKK

Die vom medizinischen Dienst der BGKK abgelehnten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Psychotherapie werden zwar patientenzentriert gespeichert, jedoch erfolgt keine elektronische Zählung dieser Anträge. Aus Erfahrung kann berichtet werden, dass lediglich ca. 10 % der Anträge per anno tatsächlich abgelehnt werden.

 

OÖGKK

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da keine Aufzeichnungen über abgelehnte Anträge geführt werden.

 

STGKK

Keine Angabe möglich.

 

KGKK

Es werden jährlich 1 % der Anträge abgelehnt.

 

SGKK

Es gibt grundsätzlich nur wenige Ablehnungen dem Grunde nach; deren Zahl wird aber nicht erhoben. Es wird hinsichtlich der Sitzungsanzahl und Sitzungsfrequenz pro Woche bisweilen ein geringerer Umfang bewilligt, als beantragt. Auch darüber werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.

 

TGKK und VGKK

Statistiken über abgelehnte Zuschussleistungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Frage 11:

WGKK

Die Anlage II, die als Erläuterung für die Durchführung der Psychotherapie auf Krankenkassenkosten diente, wurde unter Punkt 3 „Regelwerte der maximalen Therapiedauer“ für langfristige Therapien (bei schweren psychischen Störungen) eine maximale Therapiedauer von 120 Einheiten festgelegt. Geringfügige Überschreitungen im Umfang von 10 bis 15 Sitzungen zwecks Finalisierung der Therapie wurden eingeräumt, darüber hinausgehende Anträge einer Begutachtung unterzogen.

In klarer Übereinkunft mit den beiden Großvereinen WGPV und VAP wurde nach einem Beobachtungszeitraum von rund sieben Jahren auf Basis der bis dahin gesammelten Erkenntnisse die verbindliche Laufzeit statt der bisherigen 120 auf 160 Einheiten in Hinblick auf ein verbindliches Therapieende erweitert und dies in der Anlage VII als Vertragszusatz festgehalten (gültig ab 1. April 2008).

Darüber hinaus sind im Falle schwer chronisch kranker Patienten eine Stütztherapie im Umfang von 10 Sitzungen jährlich, sowie parallel eine stützende Therapie bei einem Facharzt für Psychiatrie (Position 751) im Umfang von maximal 10 Sitzungen pro Quartal möglich, was insgesamt eine kontinuierliche Behandlung im wöchentlichen Intervall gestattet.

 

NÖGKK

Eine maximale Anzahl an Psychotherapie-Stunden/Einheiten, die gewährt werden, ist nicht festgelegt, da die Bewilligung innerhalb eines geregelten Verfahrens je nach Krankheitsbild erfolgt. Dies gilt ebenfalls für Verlängerungsanträge.

Nach unseren Erfahrungen kommt es nach ungefähr 150 Psychotherapiestunden, dies entspricht in etwa drei Jahren Psychotherapiebehandlung, zu einer „Kontrollbegutachtung“ durch eine Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, welche dem Chefärztlichen Dienst der NÖGKK angehört. Ausgenommen sind jene Fälle, die schlüssig begründet werden.

 

BGKK

Diese Frage kann nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen Aufwand beantwortet werden.

 

OÖGKK

Es gibt keine Obergrenze für eine maximale Anzahl an Behandlungen. Bei länger andauernden Behandlungen (ab 60 Sitzungen) wird im Rahmen eines Gremiums beraten und entschieden, wie viele weitere Behandlungen im konkreten Fall bewilligt werden können.

 

STGKK

Es sind keine Daten vorhanden.

 

KGKK

Es gibt keine Limitierung.

 

SGKK

Generell werden pro Erst- oder Verlängerungsantrag nicht mehr als 50 Stunden bewilligt. Im Schnitt werden für einen Antrag 36,6 Stunden bewilligt; danach ist ein begründeter Verlängerungsantrag er­forderlich. Dazu gibt es keine regionalen Unterschiede und auch nicht zwischen den Jahren.

 

TGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 


VGKK

Im ärztlichen Bereich gibt es keine maximale Höchstzahl an Therapieeinheiten. Die Psychotherapie wird so lange bezahlt, wie sie medizinisch notwendig ist.

 

Frage 12:

WGKK

Zwar ist grundsätzlich keine Limitierung vorgesehen, doch orientiert sich der Behandlungsumfang an den Gutachten der Sachverständigen, die in Abhängigkeit der Schwere der Erkrankung das weiter zu genehmigende Stundenkontingent festlegen.

 

NÖGKK

Siehe dazu Antwort zu Frage 11.

 

BGKK

Diese Frage kann nur mit einem nicht vertretbar hohen personellen Aufwand beantwortet werden.

 

OÖGKK

Die Antwort zur Frage 11 gilt hier analog.

 

STGKK

Es besteht keine Höchstgrenze. Die Entscheidung erfolgt individuell durch einen hausinternen Arbeitskreis „Psychotherapie“.

 

KGKK

Es besteht keine Limitierung.

 

SGKK

Die SGKK hat eine Auswertung der in den zurückliegenden 10 Jahren stattgefundenen, ab­ge­schlossenen und noch laufenden Therapien (das sind über 20.000) durchgeführt:

 

67,0 % dauern maximal 20 Stunden,

15,8 % zwischen 21 und 40 Stunden,

7,4 % 41 bis 60 Stunden,

3,5 % 61 bis 80 Stunden,

2,0 % 81 bis 100 Stunden,

2,7 % 101 bis 150 Stunden und

1,6 % länger (0,13 % mehr als 300 Stunden).

Eine patienten­be­zogene Maximaldauer wurde nicht erhoben, weil eine solche nicht vorgesehen ist. Regionale Unter­schiede gibt es nicht; diese Auswertung umfasst den gesamten Anfragezeitraum.

 

TGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VGKK

Eine absolute Obergrenze für satzungsmäßig bezuschusste Einheiten pro Klient existiert nicht, nach max. 50 Sitzungen ist jeweils eine neuerliche Bewilligung der Kasse einzuholen.

 


Frage 13:

WGKK

In den Verträgen mit den Vereinen wird unter dem Punkt „Örtliche Verteilung“ die Vergabe von Kassen-Therapieplätzen genauer beschrieben.

 

Örtliche Verteilung

(1) Die örtliche Verteilung der Psychotherapeuten ist mit dem Ziel festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse sowie der Bevölkerungsdichte und -struktur eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Anspruchsberechtigten mit den gesetzlichen vorgesehenen Leistungen sichergestellt ist.

(2) Ferner hat sich der Verein um eine ausgewogene Verteilung von verrechenbaren Therapiemethoden gemäß Anlage I unter Berücksichtigung einer quantitativ und qualitativ zielgenauen Versorgung zu bemühen. Entsprechendes gilt für die Behandlungsformen Einzeltherapie/Gruppentherapie. Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen hat bei der Verteilung besondere Berücksichtigung zu finden.

(3) Im Sinne einer ausreichenden und ausgewogenen Versorgung ist insbesondere auf die Betreuungsnotwendigkeiten der folgenden Personengruppen zu achten:

·                Kinder und Jugendliche

·                Alte Menschen

·                Suchtkranke

·                Personen, die an Psychosen leiden

·                Behinderte Menschen

Bei der Verteilung der Stundenkontingente auf die Vereinstherapeuten sollten jene Psychotherapeuten, die schwerpunktmäßig mit Kindern und Suchtpatienten (mehr als 50% Anteil dieser Patienten) arbeiten, besonders berücksichtigt werden.

(4) Auf einen barrierefreien Zugang zu den Behandlungsstätten ist Bedacht zu nehmen.

Zur Versorgung von Randgruppen bestehen eigene Verträge, wie z.B. Immigranten, Suchterkrankte, bei Essstörungen, potentielle Straftäter, Missbrauchsopfer insb. Kinder und bei bestimmten schweren Erkrankungen wie z.B. MS oder Brustkrebs.

 

NÖGKK

Mit den Vertragspartnern wurde vereinbart, dass die zur Verfügung stehenden Therapieplätze vor allem Kindern und Jugendlichen, älteren und schwerkranken Patienten unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zukommen sollen.

 

BGKK

Wie bereits ausgeführt, enthält der Vertrag mit dem IPR auch soziale Komponenten (bestimmte garantierte Stundenanzahl für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien) bzw. wird in § 3 „Leitlinien einer breit versorgungswirksamen und qualitativ hochstehendenpsychotherapeutischen Krankenbehandlung“ Punkt (13) vom IPR garantiert, dass die vorhandenen Therapieplätze jenen Patienten zugute kommen, die schwer erkrankt sind. Auf Basis des zwischen Klienten und Therapeuten geführten Eingangsgespräches soll die optimale Psychotherapiemethode/Behandlungsform nach diagnostischen, therapeutischen und ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählt werden.

 

OÖGKK

Bei den Vereinslösungen sind die psychotherapeutischen Krankenbehandlungen primär an Anspruchsberechtigten zu erbringen, die diese am dringendsten benötigen. Bei mehreren Anspruchsberechtigten mit gleicher Behandlungsbedürftigkeit entscheidet die soziale Bedürftigkeit des Klienten.

Im Fachambulatorium Linz werden vorrangig KlientInnen behandelt, die im Berufsleben stehen und an depressiven Störungen, Zwangs-Angsterkrankungen und Somatisierungsstörungen leiden.

 

STGKK

Der Vertrag mit dem Verein „Netzwerk Psychotherapie Steiermark“ berücksichtigt die soziale Bedüftigkeit der Klienten.

 

KGKK

Keine Angaben möglich.

 

SGKK

Das Salzburger Modell (speziell die LVP) nimmt eine bewusste Schwerpunktsetzung in zwei Richtungen vor:

Sachleistungen gibt es – ohne zahlenmäßige Beschränkung und ohne Einschränkungen hinsichtlich der Schwere der Erkrankung – für wirtschaftlich Schwache, das sind Personen, die bei Eigen­finan­zie­rung der Therapie unter die Sozialhilferichtsätze des Landes fallen würden. Die SGKK trägt die ge­samte Administration (medizinische Prüfung und Prüfung der wirtschaftlichen Lage nach Sozial­hilfe­recht, ohne dass die Patienten auf die Sozialämter müssen); das Land trägt rund die Hälfte des diesbezüglichen Auf­wandes (siehe Tabelle zu Frage 8).

Sachleistung für schwer Erkrankte: Pro Monat werden über 80 Therapieplätze zugeteilt, indem alle im Vormonat eingereichten Therapieanträge nach Punkten gereiht werden, die sich aus einer stan­dardisierten Bewertung der krankheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigung (Arbeit, Selbst­ver­sor­gungs­fähigkeit und Sozial­kontakte), der intrapsychischen Beeinträchtigung (anhand des psy­chischen Status) und Be­ur­tei­lung der Dringlichkeit der Behandlung errechnen. Grundlage dessen sind die anonymisierten An­trags­formulare. (Die SGKK führt das gesamte Antrags- und Be­willi­gungs­verfahren standardisiert, anonymisiert und elektronisch auf gesicherter Datenleitung durch.) Drin­gende Fälle können so binnen eines Monats einen Sachleistungsplatz erhalten. Nur ca. 12 % der so beantragten Sach­leis­tungs­plätze werden wegen zu geringer Schwere der Beeinträchtigung nicht zugeteilt (und bleiben dann in der Zu­schuss­regelung).

Neben der LVP gibt es noch Sachleistungsverträge mit spezifischen Anbietern (Kindertherapie, Behinderte, Flüchtlinge, betreutes poststationäres Übergangs-Wohnen, Suchtkranke).

Für alle übrigen Therapien, soweit es sich um Krankenbehandlung handelt, gibt es die Kosten­zu­schüsse (siehe Frage 6).

 

Dieses Modell gibt es seit 1. Juli 2004. Es differenziert nicht regional, doch gibt es durch die faktischen Ungleichgewichte in der Niederlassung von Psychotherapeuten zwischen Zentralraum und Innergebirg auch eine faktische Versorgungsdisparität. Die SGKK ist in Gespräche mit dem Land eingetreten, zum Ausgleich dessen ein alternatives Leistungsangebot in der Versorgungsregion 52 zu schaffen.

 

In zeitlicher Hinsicht ist es seit Inkrafttreten dieser Regelung nicht nur zu einer Gesamtzunahme der Stunden gekommen, sondern auch zu einer kontinuierlichen Steigerung des Anteils der Sach­leistungs­stunden an den Gesamtstunden.

 

TGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

VGKK

Es gibt keine Kriterien für einen Kassentherapieplatz sowie es auch kein Kontingent an Plätzen gibt.

 

Frage 14:

Hinsichtlich der Verwendung der mit der 50. ASVG-Novelle angehobenen Sozialversicherungsbeiträge möchte ich anmerken, dass in der gesetzlichen Sozialversicherung keinerlei Zweckbindungen für Beiträge zur Krankenversicherung wie auch für Mehreinnahmen der Krankenversicherungsträger vorgesehen sind. Dies wäre auch ein unzulässiger Eingriff in das den Krankenversicherungsträgern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Dienste der Versichertengemeinschaft übertragene Prinzip der Selbstverwaltung. Die Mittel fließen in die Gebarung der Krankenversicherungsträger und kommen über gesetzlich vorgesehene Leistungen der Versichertengemeinschaft zugute. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass mit der 50. ASVG-Novelle der Leistungskatalog der Krankenversicherungsträger nicht nur um die psychotherapeutischen Behandlungen, sondern auch - um nur einige zu nennen - z.B. um die Medizinische Hauskrankenpflege, sowie die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung, erweitert wurde.

 

Frage 15:

WGKK

Aus Sicht der WGKK besteht keine Unterversorgung. Selbstverständlich gäbe es Verbesserungsmöglichkeiten, wie z.B. im Bereich für Kinder/Jugendliche.

 

NÖGKK

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Land Niederösterreich gut versorgt ist. Abgesehen davon, können Ansätze, das Angebot weiter zu verbessern (z.B. Therapie von Süchtigen) auf Grund der kritischen finanziellen Situation der NÖGKK nicht umgesetzt werden.

 

BGKK

Aus Sicht der BGKK waren in der Vergangenheit vor allem Therapieplätze für Kinder und Jugendliche nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dies vor allem deshalb, weil nicht genügend Therapeuten mit einschlägigen Zusatzqualifikationen zur Verfügung standen bzw. diese Therapeuten bevorzugt mit anderen Zielgruppen gearbeitet haben. Durch die Aufnahme von zielgruppendefinierten Psychotherapiestunden (siehe Beantwortung Frage 9) hat sich dieses Problem weitgehend entschärft.

 

OÖGKK

In OÖ waren bis Ende 2006 Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, wie dies insbesondere auf AsylantInnen und MigrantInnen zutrifft, wegen der Sprachbarrieren im Zugang zur Kassenpsychotherapie eingeschränkt. Diese Barriere wurde mit Abschluss einer Direktverrechnung mit der Volkshilfe über das Projekt OASIS abgebaut. In diesem Projekt wird die Psychotherapie mit Dolmetschern durchgeführt.

 

STGKK

Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

 

KGKK

Die KGKK hat kontinuierlich in den letzten Jahren die Tarifpauschalen für Psychotherapie erhöht, sowie die Anzahl der Betreuungsstunden angehoben. Durch diese Initiativen der Kasse konnte eine entsprechende Sicherung der Qualität und der flächendeckenden Versorgung erreicht werden.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Versorgungswirksamkeit waren die Bemühungen der Kärntner Gebietskrankenkasse zur Schaffung mehrerer gemeinsam finanzierter Kooperationen mit der Kärntner Landesregierung:

 

Mini-Ambulatorien in Wolfsberg und St.Veit

Hierbei handelt es sich um entwicklungsdiagnostisch/therapeutische Ambulatorien zur Behandlung und Betreuung risikogeborener und entwicklungsauffälliger Kinder im Klein-, Vorschul- und Grundschulalter.

 

Rettet das Kind Kärnten

Rettet das Kind Kärnten betreibt in Zusammenarbeit mit der Behindertenhilfe des Landes Kärnten und der Kärntner Gebietskrankenkasse das Ambulatorium für Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters im Integrationszentrum Seebach

 

SOS-Kinderdorf Kärnten

Dieser Verein veranlasst für die auf Grund des Jugend- und Wohlfahrtgesetzes im SOS-Kinderdorf untergebrachten Kinder und Jugendlichen die notwendige psychotherapeutische Behandlung.

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum in Spittal/Millstättersee

Das ambulante Zentrum bietet multiprofessionelle psychiatrische Grundversorgung, damit psychisch erkrankte und beeinträchtigte Menschen im Alltag wieder Fuß fassen können.

 

Psychiatrische Not- und Krisendienst

Der psychiatrische Not- und Krisendienst ist einerseits ein Bereitschaftsdienst, andererseits werden bei konkretem Bedarf Leistungen vor Ort erbracht.

 

Ambulatorium für Drogenkranke Klagenfurt

Der Vertrag regelt die Inanspruchnahme, Durchführung und Honorierung von ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen für Erwachsene und Jugendliche mit intravenöser Drogenabhängigkeit.

 

„ROOTS“ Ambulatorium für Drogenkranke in Villach

Das Leistungsangebot des Ambulatoriums umfasst die ambulante Entzugsbehandlung, die Behandlung von Comorbiditäten und die Verlaufsbeobachtung im Sinne einer Erfassung von akuten und chronischen Gesundheitsproblemen im Kontext mit der Suchtproblematik und der kontinuierlichen Kontrolle des Gesundheitszustandes sowie ärztliche Maßnahmen im Rahmen der HCV- und HIV-Prophylaxe.

 

SGKK

Es ist zwingend erforderlich, die Mittel streng nach dem Kriterium des dringendsten Bedarfs einzusetzen. Damit muss in Kauf ge­nommen werden, dass ein erheblicher Teil der Psychotherapien, auch wenn sie Kranken­be­hand­lung sind, nur bezuschusst werden kann.

 

TGKK und VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

Frage 16:

WGKK

Keine Angaben möglich.

 

NÖGKK

Seitens der NÖGKK wird in Abstimmung mit den Vereinen laufend versucht, das Versorgungsangebot im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu optimieren.

 

BGKK

Zwischen den Vertretern des IPR und der BGKK werden laufend Gespräche über die regionale Verteilung der Psychotherapiestunden geführt. Die in der Beantwortung der Frage 9) aufgelistete Verteilung nach Bezirken ist Ergebnis dieser Gespräche und wird nach Bedarf die Verteilung angepasst. Beispielsweise war im Jahr 1997 der Bezirk Oberwart mit 28 Wochenstunden festgelegt. Bereits im Jahr 1998 wurde aufgrund der Bedarfssituation die Anzahl der Wochenstunden auf 30 angehoben und in der Folge bis zu den derzeit gültigen 42 Wochenstunden ausgedehnt.

 

OÖGKK

Es wurden spezielle Regionalanalysen erstellt. Die Kassentherapiestunden wurden mit den beiden Vereinen PGA und OÖGP, welche in OÖ die Psychotherapie als Sachleistung sicherstellen, flächendeckend über ganz OÖ verteilt; und zwar in Relation der Einwohnerzahl je Bezirk, Berücksichtigung der Ein- und Auspendler sowie der bestehenden Wartezeiten. Außerdem wird jährlich der Gesamtbedarf beurteilt und es wurde und wird das Sachleistungsangebot über diese Vereinslösungen jährlich erweitert. Für die Zeit ab 1. Jänner 2008 wurde mit den Vereinen schon vereinbart, bis Ende 2012 die Stunden jährlich um 6.000 zu erweitern.

 

STGKK

Vom Land Steiermark, Plattform Psyche, wurden Regionalanalysen durchgeführt. Daten können unter www.plattformpsyche.at abgefragt werden.

 

KGKK

Siehe dazu die Antwort zu Frage 15.

 

TGKK und VGKK

Es liegen keine Informationen vor.

 

Frage 17:

Die Beziehungen zwischen den Trägern der Krankenversicherung und den freiberuflich tätigen Psychotherapeut/inn/en sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz durch einen Gesamtvertrag zu regeln, der zwischen den Krankenversicherungsträgern (im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger) und der Interessensvertretung der Psychotherapeut/inn/en (dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie) abzuschließen ist. Leider ist bis dato ein solcher Vertrag nicht zustande gekommen.

Da es sich bei den Gesamtverträgen um privatrechtliche Verträge handelt, kann kein Verhandlungspartner zum Abschluss eines solchen Vertrages gezwungen werden. Mir kommt als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend im Rahmen meines gesetzlichen Aufgabenbereiches keine bestimmende Einflussmöglichkeit auf einen Abschluss eines Gesamtvertrages zu - weder darauf, ob ein Gesamtvertrag tatsächlich abgeschlossen wird oder nicht, noch auf den konkreten Inhalt eines Vertrages.

 

Bisher wurde seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie in mehreren ”Anläufen” der Versuch unternommen, zu einer Einigung als Basis für einen Gesamt-Vertragsabschluss zu gelangen.

 

Ein wichtiger Schritt wurde - eben in Anbetracht des vertragslosen Zustandes auf dem Gebiet der Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen - mit der 59. ASVG-Novelle gesetzt. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie wurden mit derselben dazu verpflichtet, zur Vorbereitung des Abschlusses eines Gesamtvertrages ein Psychotherapiekonzept zu erarbeiten. Damit sollte unter anderem eine verbesserte sachliche Gesprächsgrundlage zwischen den vorgesehenen Vertragsparteien geschaffen werden, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen.

 

Selbstverständlich bin auch ich als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend an einem baldigen Vertragsabschluss zwischen der gesetzlichen Sozialversicherung und der Interessenvertretung der Psychotherapeut/inn/en sehr interessiert. Ich kann zwar - wie bereits oben angesprochen - weder die Interessensvertretung der freiberuflichen Psychotherapeut/inn/en noch die autonomen Krankenversicherungsträger zu einem Vertragsabschluss zwingen, ich bin jedoch im  Rahmen meiner Möglichkeiten aber weiterhin um dieses so wichtige Anliegen bemüht.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

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