4628/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien
Wien, am 26.08.2008
Geschäftszahl: BMWA-10.101/0162-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4659/J betreffend "Security-Personal (bzw. Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juni 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
In Österreich ist eine Ausbildung für Gewerbetreibende obligatorisch vorgeschrieben (vgl. SicherheitsgewerbeVO, BGBl. II, Nr. 82/2003 sowie §§ 129 - 130 GewO 1994). Mitarbeiter müssen gemäß § 130 Abs. 8 GewO zuverlässig und geeignet sein. Diese bestehenden Vorschriften bewähren sich, was auch am Rückgang der gemäß § 87 GewO 1994, welcher auch Schutzinteressen wie die Diskriminierung von Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung mit umfasst, eingebrachten Anzeigen ablesbar ist:
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2007 |
Wien |
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Niederösterreich |
3 |
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Burgenland |
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Oberösterreich |
4 |
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2006 |
2007 |
Steiermark |
4 |
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Kärnten |
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Tirol |
6 |
4 |
Salzburg |
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Vorarlberg |
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Bundesgebiet |
17 |
7 |