4628/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER

Parlament 1017 Wien

Wien, am 26.08.2008

Geschäftszahl: BMWA-10.101/0162-IK/1a/2008

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4659/J betreffend "Security-Personal (bzw. Ordner und Türsteher) – ein Sicherheitsrisiko?", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juni 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

In Österreich ist eine Ausbildung für Gewerbetreibende obligatorisch vorgeschrieben (vgl. SicherheitsgewerbeVO, BGBl. II, Nr. 82/2003 sowie §§ 129 - 130 GewO 1994). Mitarbeiter müssen gemäß § 130 Abs. 8 GewO zuverlässig und geeignet sein. Diese bestehenden Vorschriften bewähren sich, was auch am Rückgang der  gemäß § 87 GewO 1994, welcher auch Schutzinteressen wie die Diskriminierung von Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Her­kunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung mit umfasst, einge­brachten Anzeigen ablesbar ist:

 

2006

2007

Wien

-

3

Niederösterreich

3

-

Burgenland

-

-

Oberösterreich

4

-

 

 

 2006

2007

Steiermark

4

-

Kärnten

-

-

Tirol

6

4

Salzburg

-

-

Vorarlberg

-

-

Bundesgebiet

17

7