463/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0084-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 448/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Frage 1:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortungen zu den Fragen 1 bis 2 des Herrn Bun­deskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 440/J und der Anfragebeantwortung zu den Fragen 1 bis 2 des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur parlamentarischen Anfrage Nr. 447/J.

 

Frage 2:

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz kauft grundsätzlich keine Rohstoffe (Fleisch, Gemüse), sondern Fertiggerichte in Form von verschiede­nen warmen und kalten Speisen sowie fertige Getränke für diverse Veranstaltungen über Catering-Betriebe. Bei der Auswahl der Speisen wird auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung Bedacht genommen, wobei bei Obst für den direkten Ver­zehr auch Bioprodukte in Betracht kommen.

 

Die Vorschreibung eines generellen 30%igen Mindestanteils an Bioprodukten wäre aber bei der dargestellten Warenstruktur grundsätzlich nicht sinnvoll und ließe sich (wenn der 30%-Anteil auf den Inhalt der Fertiggerichte bezogen werden sollte) vom Auftraggeber mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten kaum wirksam kontrollieren.

 

Fragen 3 und 4:

Die Zentralstelle meines Ministeriums hat keinerlei Vereinbarungen mit Kantinenbetreibern abgeschlossen, so dass dadurch bedingt weder Zielwerte vorgegeben noch sie kontrolliert werden können. Im Bereich des Bundessozialamtes existiert lediglich in Wien eine Kantine. Es gibt keine Richtlinien für die Vergabe bzw. Ausschreibung von Betriebsküchen oder Kantinen und der Zusammenstellung der Verpflegung. Mit dem Betreiber der Kantine in Wien gibt es eine Vereinbarung, täg­lich ein „gesundes“ Menü anzubieten. Einen Zielwert gibt es nicht.

 

Frage 5:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu Frage 6 der parlamentarischen An­frage Nr. 447/J und auf die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend zu Frage 6 der parlamentarischen Anfrage Nr. 443/J.

 

Frage 6:

Der Einsatz von Biolebensmitteln ist im Bundesvoranschlag nicht gesondert ausge­wiesen, da die Voranschlagspost für den Ankauf von Lebensmitteln nicht nach deren Herkunft untergliedert ist.

 

Frage 7:

In meinem Ressortbereich sind im nächsten Jahr keine Großveranstaltungen ge­plant.

 

Mit freundlichen Grüßen