4630/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4744/J betreffend "der Pensionsprivilegien für ehemalige Angestellte der Tauernkraftwerke AG (TKW)", welche die Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass Personalmaßnahmen von   Elektrizitätsunternehmen, die privatwirtschaftlich am liberalisierten Elektrizitäts-binnenmarkt agieren, keinen Gegenstand der Vollziehung darstellen und daher grundsätzlich nicht dem Interpellationsrecht unterliegen. Dessen ungeachet hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Nachfolgegesellschaft der TKW, die VERBUND-Austrian Hydro Power AG, um eine Äußerung in der Angelegenheit    ersucht, vor deren Hintergrund ich zu den an mich gerichteten Fragen wie folgt    Stellung nehme:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Tauernkraftwerke AG wurde im Jahr 1999 in die VERBUND-Austrian Hydro   Power AG eingebracht und existiert daher seit diesem Zeitpunkt nicht mehr als    eigenständiges Unternehmen. Der Aktienanteil der Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG an der VERBUND-Austrian Hydro Power AG beträgt 80,34 %.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

In der VERBUND-Austrian Hydro Power AG wurden – wie in allen übrigen Gesellschaften des Verbundkonzerns – beginnend mit 1994 umfangreiche Reformschritte des betrieblichen Pensionssystems durchgeführt. Alte Anwartschaften wurden     entweder abgefunden oder in beitragsorientierte Anwartschaften umgewandelt,    sodass  für die Mitarbeiter ausschließlich ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell besteht. Dieses Modell ist mittels Betriebsvereinbarung verankert und steht allen Mitarbeitern offen.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Die Zuerkennung von nicht beitragsorientierten Anwartschaften findet bereits seit dem Jahr 1994, somit seit einem Zeitpunkt vor dem Erscheinen des in der Anfrage angesprochenen Zeitungsartikels vom 13. Jänner 1996, nicht mehr statt.