4631/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 21.08.2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0174-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4757/J betreffend "Investments in Kroatien: Korruption und Betrug – EU-Beitritt?", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Die zitierten Fälle sind vor allem aus den laufenden Kontakten mit der österreichischen Außenhandelsstelle sowie der österreichischen Botschaft, zum Teil auch mit den Unternehmen selbst, bekannt. Speziell der Fall der Firmengruppe Altenberger beschäftigt die österreichischen Vertretungsbehörden vor Ort schon seit geraumer Zeit und wurde mehrmals in bilateralen Gesprächen mit der kroatischen Seite thematisiert.
Insgesamt ist der kroatische Markt für österreichische Unternehmen jedoch überaus interessant und lukrativ. Mit Exporten von fast € 1,5 Mrd. (2007) und einem Plus von 15 % ist Kroatien ein attraktiver Absatzmarkt. Und auch auf dem Investitionssektor liegt Österreich nunmehr seit Jahren unangefochten auf Platz 1.
Diesem intensiven Engagement österreichischer Firmen stehen allerdings manche Probleme administrativer und justizieller Natur gegenüber, die in den meisten nunmehrigen neuen EU-Mitgliedstaaten während des Beitrittsprozesses in vergleich-barer Weise aufgetreten sind, jedoch bis zum Beitritt einer Lösung zugeführt werden mussten und konnten.
Die Ergebnisse der jährlich von der Österreichischen Außenhandelsstelle durchgeführten Wirtschaftsumfrage zeigen, dass die Unternehmen mit den generellen Markt- und Branchenbedingungen zufrieden sind, jedoch deren Ansprüche an allgemeine Rahmenbedingungen noch nicht bzw. nur unzureichend erfüllt werden. Justizwesen, Rechtssicherheit, Bekämpfung von Korruption und damit Investitionsschutz stellen die wichtigsten dieser Standortfaktoren dar.
Antwort zu den Punkten 7 bis 12 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4758/J durch die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ver-wiesen.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Tatsächlich wirksam gewordene "Quasi-Enteignungen" sind nicht bekannt. Allgemein ist auf das seit 1999 zwischen Österreich und Kroatien bestehende bilaterale Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (BGBl. III Nr. 180/1999) zu verweisen, welches eine internationale Schiedsgerichtsklausel enthält. Unabhängig davon ist es empfehlenswert, vor Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Kroatien auf die Erfahrungen sowie das breite Unterstützungsangebot der Öster-reichischen Außenhandelsstelle zurückzugreifen.