4635/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 21. August 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0190-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4866/J betreffend "Schutz in der Sozialversicherung bei Freiwilligen Feuerwehren", welche die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juli 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Unter Verweis auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit, Jugend und Familie ist festzuhalten, dass der freiwillige Feuerwehrdienst bereits in die gesetz-liche Unfallversicherung bzw. in die Zusatzversicherung der gesetzlichen Unfall-versicherung einbezogen ist. Die Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit erfolgt durch die Arbeitslosenversicherung. Personen, deren Beschäftigung beendet wird bzw. ist, erhalten unter der Voraussetzung der Erfüllung der Anwartschaft die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Leistungen.