4635/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.08.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am       21. August 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0190-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4866/J betreffend "Schutz in der Sozialversicherung bei Freiwilligen Feuerwehren", welche die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juli 2008 an mich    richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Unter Verweis auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales und     Konsumentenschutz bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit, Jugend und   Familie ist festzuhalten, dass der freiwillige Feuerwehrdienst bereits in die gesetz-liche Unfallversicherung bzw. in die Zusatzversicherung der gesetzlichen Unfall-versicherung einbezogen ist. Die Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit erfolgt durch die Arbeitslosenversicherung. Personen, deren Beschäftigung beendet wird bzw. ist, erhalten unter der Voraussetzung der Erfüllung der Anwartschaft die im  Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Leistungen.