4639/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0120-I/A/3/2008

Wien, am      26. August 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4668/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Nachstehend eine Zusammenstellung der in Österreich auf Grund des LMSVG im Jahr 2006 kontrollierten Betriebe:

Burgenland: 1.138, Kärnten: 4.832, Niederösterreich: 4.742, Oberösterreich: 7.608, Salzburg: 1.203, Steiermark: 4.357, Tirol: 3.377, Vorarlberg: 548, Wien: 7.581, Österreich: 35.386.

 

Fragen 2 und 3:

Im Jahr 2007 wurden durch die Lebensmittelaufsichtsorgane 30.234 Proben gezogen.

 

Davon wurden an die AGES Institute 21.762, die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten 1195, das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg 1528 und an die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien 5.749 weitergeleitet.

 

Die Ergebnisse sind der Beilage „Probenuntersuchungsergebnisse 2007“ zu entnehmen.

 

Die Berichte der Landeshauptleute erlauben es auch nicht, Betriebsgruppen (in diesem Falle Direktvermarkter) und Warengruppen zu verknüpfen. Es ist daher auch nicht möglich, den einzelnen Betriebsgruppen amtliche Proben zuzuordnen.

 

Fragen 4 und 5:

Von den Instituten der AGES wurde 2007 die nachstehende Anzahl an Proben, aufgeschlüsselt in amtliche und private Proben, untersucht:

 

 

ILMU Wien

ILMU
Salzburg

ILMU
Graz

ILMU
Linz

ILMU
Innsbruck

Gesamt

amtliche Proben

8.192

1.610

5.056

4.608

2.794

22.260

private Proben

2.062

1.038

2.430

818

1.631

7.979

Gesamtzahl der Proben

10.254

2.648

7.486

5.426

4.425

30.239

 

Zusätzlich wurden 717 sonstige Proben, wie zum Beispiel Ringversuchsproben oder Studienproben, die weder amtlichen noch privaten Proben zuzuordnen sind, untersucht. Daher ergibt sich für die einzelnen Institute folgende Gesamtprobenzahl:

 

 

ILMU Wien

ILMU
Salzburg

ILMU
Graz

ILMU
Linz

ILMU
Innsbruck

Gesamt

Gesamtzahl der Proben

10.721

2.648

7.496

5.607

4.484

30.956

 

 

Frage 6:

Folgende Einnahmen wurden erzielt:

 

 

ILMU Wien

ILMU Salzburg

ILMU Graz

ILMU Linz

ILMU Innsbruck

Gesamt

Einnahmen durch private Probenuntersuchungen

312.862,-

85.360,-

119.599,-

154.933,-

140.600,-

813.354,-

 

 

Fragen 7 bis 11:

Zu diesen Fragen darf ich auf die der Beantwortung angeschlossene Beilage, Tabelle „Maßnahmen“ verweisen.

 

Fragen 12 bis 14:

Daten über die Anzahl an Verurteilungen und Einstellungen von Verwaltungsstrafverfahren im Jahr 2007 wurden z.T. von den Bundesländern übermittelt und sind in der Tabelle „Maßnahmen“ enthalten.

Detaillierte Informationen über Verwaltungsstrafverfahren liegen meinem Ressort nicht vor. Eine diesbezügliche Dokumentation erfolgt in den einzelnen Bundesländern. Bei den dem BMGFJ übermittelten 15 Erkenntnissen der UVS kam es lediglich zu drei Einstellungen der Verfahren.

Meinem Ressort sind aus dem Jahr 2007 drei Entscheidungen des VwGH bekannt.

 

Frage 15:

Unterlagen über die aus Organstrafmandaten und sonstigen Sanktionen erzielten Einnahmen und deren Verwendung liegen meinem Ressort nicht vor. Entsprechende Informationen könnten allenfalls bei den einzelnen Bundesländern erhoben werden.

 

Fragen 16 und 17:

Die Anzahl der Strafanzeigen im Jahr 2007, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ist der beigeschlossenen Tabelle „Maßnahmen“ zu entnehmen. Daten über die Anzahl an Verurteilungen und Einstellungen wurden z.T. von den Bundesländern übermittelt und sind ebenfalls in der Tabelle „Maßnahmen“ enthalten.

Detaillierte Informationen zu Strafverfahren und diversionellen Entscheidungen liegen meinem Ressort nicht vor. Diesbezügliche Daten können allenfalls beim Bundesministerium für Justiz erhoben werden.

 

Frage 18:

Der Mitarbeiterstand zu den beiden gefragten Stichtagen gliedert sich folgendermaßen auf:

 

Stichtag 31.12.07

VZK

Institut

Summe
B, VB, Ang

Lehrlinge

Karen-zen

Gesamt

181,07

4,00

5,00

ILMU-GRZ

22,30

 

 

ILMU-IBK

19,55

 

 

ILMU-LNZ

19,75

3,00

1,00

ILMU-SBG

9,00

 

 

ILMU-VIE

72,97

 

4,00

LMU-Ltg

3,00

1,00

 

CC

34,5

 

 

 

Personen

Institut

Summe
B, VB, Ang

Lehrlinge

Karen-zen

Gesamt

193

4

5

ILMU-GRZ

24

 

 

ILMU-IBK

21

 

 

ILMU-LNZ

20

3

1

ILMU-SBG

9

 

 

ILMU-VIE

78

 

4

LMU-Ltg

3

1

 

CC

38

 

 

 

 

Stichtag 30.06.08

VZK

Institut

Summe
B, VB, Ang

Lehrlinge

Karen-zen

Gesamt

185,35

3,00

6,00

ILMU-GRZ

21,30

 

 

ILMU-IBK

18,53

 

 

ILMU-LNZ

20,75

2,00

1,00

ILMU-SBG

9,00

 

 

ILMU-VIE

73,77

 

5,00

LMU Ltg

3,00

1,00

 

CC

39,00

 

 

 

Personen

Institut

Summe
B, VB, Ang

Lehrlinge

Karen-zen

Gesamt

197

3

6

ILMU-GRZ

23

 

 

ILMU-IBK

20

 

 

ILMU-LNZ

21

2

1

ILMU-SBG

9

 

 

ILMU-VIE

78

 

5

LMU Ltg

3

1

 

CC

43

 

 

 

Legende:       B…….…Beamte

VB……..Vertragsbedienstete

Ang…….Angestellte

                   VZK…….Volllzeitkräfte

 

Frage 19:

Die Personalkosten der Institute für Lebensmitteluntersuchung der AGES für das Jahr 2007 gliedern sich folgendermaßen auf:

 

ILMU Wien

3.802.000 €

ILMU Graz

1.318.000 €

ILMU Linz

1.015.000 €

ILMU Innsbruck

949.553 €

ILMU Salzburg

779.000 €

 

Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich Lebensmitteluntersuchung zugerechnet. Der Fachbereich Lebensmitteluntersuchung greift in der Erfüllung seiner Aufgaben auf den Bereich Kompetenzzentren zu, die hochwertige Leistungen sowohl für den Bereich Lebensmitteluntersuchung als auch für die Bereiche Landwirtschaft, Veterinärmedizin und Humanmedizin erbringen.

 

Frage 20:

Die Gesamtpersonalkosten 2007 der AGES betrugen 66.132.000 €.

 

Frage 21:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AGES sind nicht mit der Vollziehung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, sondern mit der Untersuchung und Begutachtung von Waren im Rahmen des LMSVG beauftragt.

Die Vollziehung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen obliegt den Landeshauptleuten.

 

Fragen 22 und 23:

Aufgabe der AGES ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalem Einsatz der aus Steuereinnahmen stammenden Bundesmittel. Durch die Errichtung der AGES, das Setzen von Schwerpunkten und die Einrichtung von Kompetenzzentren ist es möglich, Synergieeffekte auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Stellen werden nachbesetzt. Wo erforderlich, werden die Ressourcen über den bei der Ausgliederung vorhandenen Stand hinaus aufgebaut.

 

Frage 24:

Die durchschnittlichen Probenkosten einer Lebensmitteluntersuchung betrugen im Berichtsjahr 332,99 €.

 

Frage 25:

Personalstand der Lebensmittelaufsicht einschließlich der von den Landeshauptleuten bestellten Ärzte/Ärztinnen und Tierärzte/-ärztinnen für das Jahr 2007:

 

Bundesland

Land

Magis-trate

Gesamt

Burgenland

25

2

27

Kärnten

10

8

18

Niederösterreich

21

12

33

Oberösterreich

45

19

64

Salzburg

23

12

35

Steiermark

86

8

94

Tirol

15

4

19

Vorarlberg

37

 

37

Wien

137

 

137

Österreich

399

65

464

 

Frage 26:

2007 wurden im österreichweiten Durchschnitt 3,8 Proben pro 1000 Einwohner/innen gezogen. Informationen über die Probenzahl in anderen Mitgliedstaaten der EU liegen nicht vor.

 

Frage 27:

Als Planungsgrundlage für den Revisions- und Probenplan für 2008 wurden 5 Proben pro 1000 Einwohner/innen (40.000 Proben) angenommen.

 

Frage 28:

Der entsprechende Erlass und die Haupttabellen dazu werden in der Anlage als Beilagen mit der Bezeichnung „Revisions- und Probenplan für das Jahr 2008“, „Beilage Proben I 2008“, „Beilage Proben II-1 Einzelhandel 2008“, „Beilage Proben II-2 Herstellerproben 2008“, „Beilage Proben II-3 Primärproduzenten 2008“, „Beilage Proben II-4 Monitoring 2008“, „Beilage Proben II-5 Import 2008“, „Beilage Proben III 2008 – Warengruppen kommentiert“, „Beilage Revisionen I 2008“, „Beilage Revisionen II 2008 Spezifischer Revisionsplan“, „Beilage Revisionen III 2008“ und „Beilage Revisionen IV 2008“ übermittelt.

 

Fragen 29 und 30:

Bei pflanzlichen Lebensmitteln wurden Importe gemäß den Entscheidungen der europäischen Kommission im Zuständigkeitsbereich der in den Entscheidungen genannten Eingangszollstellen auf ihren Aflatoxingehalt, auf enthaltene Sudanfarbstoffe oder auf gentechnische Veränderungen untersucht. Je nach zugrundeliegender Rechtsvorschrift wird die Ware bei jedem Import oder nur stichprobenweise überprüft. Zusätzlich wurden auch im Rahmen von Schwerpunktaktionen Importkontrollen durchgeführt. Nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 oder anderen Rechtsvorschriften entsprechende Importe werden von der Zollbehörde, nach Entscheidung über die nicht vorliegende Verkehrsfähigkeit durch die Lebensmittelaufsichtsbehörde, zurückgewiesen.

Die Anzahl der Importkontrollen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, ist der Beilage „Importkontrollproben 2007“ zu entnehmen.

 

Fragen 31 und 32:

Zur Koordinierung der Tätigkeiten der AGES und der Lebensmittelaufsicht der Länder wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erlassen, so auch für die Jahre 2007 und 2008.

Ferner werden in regelmäßigen Abständen Koordinationssitzungen zwischen Lebensmittelaufsicht – AGES - Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und meinem Ressort abgehalten. Die letzte Sitzung fand am 3.7.2008 statt, die nächste ist für 20.11.2008 anberaumt.

Zusätzlich dazu findet zweimal jährlich die Konferenz der leitenden Beamten der Lebensmittelaufsicht statt. Abhängig von den Themen nehmen auch hier Vertreter der AGES teil.

Es würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, hier alle Weisungen und Erlässe aufzuzählen, die den Ablauf der Lebensmittelkontrolle gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Internetseite, die „Amtliche Kommunikationsplattform“ eingerichtet. Der Zugang zur amtlichen Kommunikationsplattform des Bereiches Verbraucher-Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend erfolgt über Passwort und ist ausschließlich den amtlichen Kontrollorganen der Länder, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und den Untersuchungsanstalten der Länder vorbehalten. Diese Seite dient der raschen und umfassenden Information des genannten Benutzerkreises. Sie enthält derzeit (Stichtag 23.7.2008) im Bereich Lebensmittelkontrolle 1426 Dokumente.

 

Frage 33:

Einnahmenwirksame Maßnahmen (z. B. private Probenuntersuchungen) können nur unter Bedachtnahme auf die nachstehend angeführten vorrangigen Ziele und unter ökonomisch gerechtfertigtem Einsatz aller vorhandenen Ressourcen der AGES gesetzt werden.

 

Vorrangige Ziele des Bereiches Lebensmitteluntersuchung der AGES sind:

·         Schutz der Verbraucher/innen vor gesundheitsschädlichen oder für den Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln

·         Schutz der Verbraucher/innen vor Irreführung

·         Schutz der Verbraucher/innen vor kosmetischen Mitteln, die gesundheitsschädlich sind oder deren bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht gewährleistet ist

·         Schutz der Verbraucher/innen vor Gebrauchsgegenständen, die gesundheitsschädlich sind, für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet sind oder einen nachteiligen Einfluss ausüben.

 

Fragen 34 und 35:

Im Lebensmittelbereich werden laufend Richtlinien erlassen, dies betrifft insbesondere das Zusatzstoffregime, den Kennzeichnungsbereich und den Bereich Pestizidrückstände.

Im Veterinärbereich besteht die Notwendigkeit von Begleitpapieren zur Lebensmittelkette bei Schlachttieren in zugelassenen Betrieben. Ferner soll in diesen Betrieben die Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte geändert werden.

Grundsätzlich ist die österreichische Haltung – im Sinne des allgemeinen Lebensmittelrechts der EU – von einer verbraucherschutzorientierten Haltung geprägt, die die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, berücksichtigt.

 

Fragen 36 und 37:

Im Jahr 2007 wurde an folgenden EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

 

Es wurden insgesamt 34 Gewürzproben, 38 Tiefkühlgeflügelproben und 36 Teeproben auf die Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht. Bei keiner Probe wurde eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen festgestellt.

 

·         Überwachung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln (2007/331/EG)

 

Es handelte sich um eine Monitoringaktion, bei der 41 Proben untersucht wurden. 6 Proben wiesen einen geringfügig höheren Wert als den vom Deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Signalwert auf. 

 

·         Monitoring zum Vorkommen von Furan in Lebensmitteln (2007/196/EG)

 

Es wurden 24 Proben untersucht. Die Ergebnisse sind vergleichbar mit den Furangehalten aus der Literatur.

 

·         Überprüfung von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EG und 97/747/EG)

·         Überprüfung von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des koordinierten Überwachungsprogrammes (2007/225/EG)

·         Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

·         Dioxinmonitoring in Lebensmitteln (2006/794/EG)

 

Eine abschließende statistische Auswertung der Ergebnisse liegt noch nicht vor.

 

Im Jahr 2008 wird an folgenden EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten teilgenommen:

 

·         Kontrollen bezüglich der Behandlungen von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen ( EU 1999/2/EG)

·         Überprüfung von tierischen Erzeugnissen auf Tierarzneimittelrückstände (96/23/EG und 97/747/EG)

·         Überprüfung von Obst und Gemüse auf Pestizide gemäß der Empfehlung der Kommission des koordinierten Überwachungsprogrammes (2008/103/EG)     

·         Untersuchung von Nitrat in Spinat und Salat gemäß Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

·         Dioxinmonitoring in Lebensmitteln (2006/794/EG)

·         Überwachung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln (2007/331/EG)

·         Monitoring zum Vorkommen von Furan in Lebensmitteln (2007/196/EG).

 

Frage 38:

Die Republik Österreich sieht sich mittels Patronatserklärungen seitens der Eigentümervertreter verpflichtet, der AGES die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und der damit zusammenhängenden Verpflichtungen (einschließlich Investitionen) notwendigen Mittel fristgerecht zur Verfügung zu stellen, und zwar nach Maßgabe mit der Republik Österreich derzeit oder künftig vereinbarter Businesspläne.

 

Fragen 39 und 40:

Gravierende Probleme in der Vollziehung des LMSVG sind nicht bekannt. Der Kontakt mit den Landesbehörden wurde intensiviert (siehe hiezu auch Fragen 31 und 32), kleinere Probleme oder Missverständnisse können daher rasch beseitigt bzw. geklärt werden.

 

Frage 41:

Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung sind folgende Institute für Untersuchungen der dem LMSVG unterliegenden Waren zuständig:

 

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz

         Institut für Lebensmitteluntersuchung Linz

Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck


 

An den Instituten für Lebensmitteluntersuchung wurden Schwerpunkte eingerichtet, die durch Know-how–Bündelung eine Voraussetzung für vertiefte Beschäftigung mit den einzelnen Fragestellungen ermöglichen und sowohl zu einer Kompetenzsteigerung als auch einer Rationalisierung der Arbeitsabläufe führen.

 

Schwerpunkte ILMU Wien: Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Ernährungszwecke, Gebrauchsgegenstände, Kosmetische Mittel, Fruchtsäfte inklusive Nektare und Sirupe, Wein sowie Untersuchungen auf marine Biotoxine und histologische Untersuchungen.

Schwerpunkte ILMU Linz: Honig, Kindernährmittel, Sportlernahrung, Spielzeuge, Sojasaucen, Fischsaucen, Zuckerwaren, Nährwertanalytik und Reinheitskriterien bei Zusatzstoffen.

Schwerpunkte ILMU Salzburg: Informationsmanagement RASFF/RAPEX, Internetüberwachung für Produkte, die nur im Internet angeboten werden.

Schwerpunkte ILMU Innsbruck: Spirituosen, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Kaffee, Gewürze, Analytik von verbotenen Farbstoffen.

Schwerpunkte ILMU Graz: Fette und Öle inklusive Frittierfette, Kakao- und Schokoladewaren sowie Allergene.

 

Fragen 42, 43 und 44:

Der letzte EU-Inspektionsbesuch erfolgte vom 5. bis 9. November 2007 und betraf die „Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs“. Am 11. Jänner 2008 erfolgte die Abschlussbesprechung des Pilotprojekts „General Audit Austria“, dessen Bericht noch nicht in deutscher Fassung vorliegt.

 

Für 2008 ist nur ein Kontrollbesuch des FVO für Dezember 2008 im Rahmen einer EU-weiten Serie „Amtliche Kontrollen betreffend die Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, insbesondere Fleisch und Milch“ geplant.

 

Die konkreten Ergebnisse der Inspektion „Import von pflanzlichen Lebensmitteln“ stellen sich wie folgt dar:

-   Die rechtliche Basis für die erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen ist ausreichend.

-   Die Zusammenarbeit und Koordination der betroffenen Behörden sowie das Berichtswesen entsprechen den Anforderungen.

-   Das Einfuhrverfahren wird sachgemäß angewandt und ist sehr klar definiert.

-   Bei Lebensmitteleinfuhren mit Sonderbedingungen wurden die Vorgaben der Kontrollhäufigkeiten weitgehend eingehalten. Bei einigen Produkten wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden zu wenige Probeziehungen vorgenommen.

-   Bei Lebensmitteleinfuhren ohne Sonderbedingungen wurden diese Lebensmittelgruppen nicht ausreichend einer Risikobewertung unterzogen und demgemäß beprobt. Diese Vorgangsweise verstößt gegen die Verordnung (EG) Nr. 882/2004.


-   Die Ausrüstung und die dokumentierten einheitlichen Vorschriften für die Durchführung der Kontrolle und Probenziehung (Qualitätsmanagement­handbuch der Lebensmittelaufsichtsbehörden) entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004.

-   Die bauliche Ausstattung der für die Probenahme vorgesehenen Orte entspricht nicht in jedem Bundesland den von der Verordnung und den Entscheidungen geforderten Voraussetzungen.

-   Die Vorgangsweise bei nichtkonformen Partien entspricht den Vorgaben der Verordnung. Die Lebensmittelunternehmer haben ein Berufungsrecht gegen Zurückweisungen von Importen.

-   Das Kommunikationsnetz zur Erstellung einer Meldung für das RASFF-System entspricht.

-   Das besuchte Labor entsprach von seiner Ausrüstung, der Vorgangsweise bei der Untersuchung, Begutachtung und Berichtserstattung her sowie hinsichtlich der Ergebnisse von Teilnahmen an Laborleistungstests den Anforderungen.

 

Empfehlungen der Kommission:

-         es ist sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden beim Import alle Arten von Waren amtlichen Kontrollen auf Risikobasis unterziehen

-         es ist sicherzustellen, dass die Entladung und Beprobung von Sendungen an Orten erfolgt, die baulich den Anforderungen der Verordnung und der Entscheidungen entsprechen

-         es ist sicherzustellen, dass die amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr eine systematische Dokumentenprüfung umfassen.

 

Frage 45:

Die Internetüberwachung für Produkte, die nur im Internet angeboten werden, wurde als Aufgabenschwerpunkt der ILMU Salzburg der AGES übertragen (siehe Frage 41).

 

Frage 46:

Diese Proben gliedern sich folgendermaßen auf:

 

 

ILMU Wien

ILMU Salzburg

ILMU Graz

ILMU Linz

ILMU Innsbruck

Gesamt

Offene amtliche Proben am 30.06.2008

1269

16

329

201

444

2259

 

Frage 47:

Keine der oben angeführten LM-Proben wurde vor dem Stichtag 01.01.2008 gezogen.


 

Frage 48:

 

Anzahl der behördlichen LM-Proben, bei denen die lebensmittelrechtliche Untersuchung (Analysen + Gutachten) im Jahr 2007 länger als 6 Monate gedauert hat

 ILMU Wien

 ILMU Linz

 ILMU Graz

 ILMU Innsbruck

 ILMU Salzburg

Gesamtanzahl

 1.162

 20

 91

 400

 5

tierische Lebensmittel

 474

 7

 13

 233

 5

pflanzliche Lebensmittel

 451

 1

 74

 70

 0

Wasser und Getränke

 117

 0

 3

 92

 0

Verzehrprodukte

 25

 0

 0

 0

 0

Zusatzstoffe

 3

 0

 0

 0

 0

kosmetische Mittel

 7

 0

 0

 0

 0

Gebrauchsgegenstände

 99

 0

 0

 0

 0

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.