464/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0094-I/A/4/2007 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 487/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Haubner, Dolinschek und Kollegen wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, dass für die Beantwortung als Stichtag der 7. März 2007 (Tag der Einbringung der Anfrage) herangezogen wurde und sich die Antworten ausschließlich auf den aktuellen Zuständigkeitsbereich meines Ressorts beziehen.
Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Scheintätigkeit der Regierungsmitglieder der "Retrokoalition", Nr. 478/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Frage 2:
Ich habe an allen Ministerräten, die bis zum Stichtag 7. März 2007 stattgefunden haben, teilgenommen.
Frage 3:
Bis zum Stichtag 7. März 2007 wurden im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz insgesamt zwei Ministerratsvorträge eingebracht.
Fragen 4 und 5:
Der Ministerratsvortrag „„Vorhabensbericht der Bundesregierung (Punktation) „Pflege und Betreuung daheim“; Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung““ betrifft legistische Vorhaben.
Fragen 6 und 7:
In den Vergleichszeiträumen der beiden letzten Gesetzgebungsperioden wurden keine legistischen Ministerratsvorträge eingebracht.
Fragen 8 und 9:
Als sonstiger Ministerratsvortrag ist der Bericht über das informelle Treffen der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales vom 18. bis 20. Jänner 2007 in Berlin zu nennen.
Fragen 10, 11, 15 und 16:
Mein Ressort hat den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007), zur Begutachtung versendet. Es handelt sich dabei um die Umsetzung sämtlicher im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode unter dem Titel „Pensionen“ festgeschriebenen kurzfristig zu verwirklichenden Maßnahmen.
Im Einzelnen beinhaltet der Entwurf folgende Maßnahmen:
- Erweiterung des zur Inanspruchnahme der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung berechtigten Personenkreises um die teilversicherten KindererzieherInnen;
- Dynamisierung der allgemeinen Beitragsgrundlage für die in der Pensionsversicherung pflichtversicherten KindererzieherInnen, Präsenzdiener und Zivildienstleistenden mit der Aufwertungszahl;
- Verschiebung des Termins zur Ermittlung eines langfristigen finanziellen Mehrbedarfs samt Vorschlägen zur Aufteilung auf die Nachhaltigkeitsfaktoren um drei Jahre;
- Normierung, dass die Abschlagsregelung zugunsten der Langzeitversicherten über das Jahr 2007 hinaus für weitere drei Jahre nicht anzuwenden ist, samt entsprechender Adaptierung der Jahrgangsregelungen;
- Normierung, dass mit der (erstmaligen) Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension der Anspruch auf diese Pensionsart gewahrt bleibt;
- Milderung des „doppelten Abschlages“ bei Inanspruchnahme der Korridorpension nach § 15 Abs. 4 APG;
- Beseitigung von Redaktionsversehen im Rahmen der Beschlussfassung des 3. SRÄG 2006 und der 3. APG-Novelle;
- Klarstellung bezüglich der Pensionsermittlung in Reaktion auf ein oberstgerichtliches Judikat.
Der Entwurf sieht auch eine Verpflichtung des Bundes zu einer zeitlich befristeten Tragung der überwiegenden bzw. gesamten Beitragslast zugunsten freiwillig pensionsversicherter pflegender Angehöriger vor, die auch Auswirkungen auf die Höhe des von diesen freiwillig Versicherten zu entrichtenden Beitragsanteiles und damit auch auf das Ausmaß des vom Ruhen bei stationären Aufenthalten nach § 12 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) betroffenen Pflegegeldes hat; durch den Gesetzesentwurf soll eine Anpassung des Ruhensausnahmetatbestandes des § 12 Abs. 3 Z 2 BPGG erfolgen (Art. 5 des gegenständlichen Entwurfes).
Es ist weiters geplant, zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit - wie im Regierungsübereinkommen vorgesehen - noch im Rahmen
der 67. ASVG-Novelle (SRÄG 2007) die erforderlichen
Änderungen für die Anmeldung zur Sozialversicherung bereits vor
Arbeitsantritt aufzunehmen. Weiters wird das Thema „Generalunternehmerhaftung“
derzeit bearbeitet.
Entsprechend dem Regierungsprogramm wurde im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz am 26. Februar 2007 eine Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge, die leistbare Pflege und Betreuung sichern soll, eingerichtet, der u.a. Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialpartner angehören. Die zur Neugestaltung der Pflegevorsorge entsprechenden legistischen Maßnahmen können derzeit noch nicht konkretisiert werden.
Frage 12:
Eine Information der Opposition erfolgt durch die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens erfolgte Übermittlung des Gesetzentwurfes an die Parlamentsdirektion.
Fragen 13 und 14:
Im Vergleichszeitraum der 21. Gesetzgebungsperiode wurden keine Gesetzesentwürfe in Begutachtung geschickt.
Im Vergleichszeitraum der 22. Gesetzgebungsperiode wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 geändert werden, zur Begutachtung versandt, wobei das damalige Ressort jedoch auch noch für die Kranken- und Unfallversicherung zuständig war. Weiters wurde ein Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Opferfürsorgegesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, in Begutachtung versandt.
Frage 17:
Im Bereich meines Ressorts ist laut dem Regierungsübereinkommen die Einsetzung von vier Arbeitsgruppen vorgesehen.
Frage 18:
Bis zum Stichtag haben drei Arbeitsgruppen ihre Tätigkeit aufgenommen.
Frage 19:
Es handelt sich um die nachstehenden Arbeitskreise/Arbeitsgruppen. Die Mitglieder der einzelnen Gremien können nicht namentlich angeführt werden, da nicht einzelne Personen, sondern die nachstehend angeführten Institutionen eingeladen wurden und sich somit die personelle Zusammensetzung bei jeder Sitzung ändern kann:
-
Arbeitsgruppe
„Vereinfachung der Pensionsberechnung“
Der
Arbeitsgruppe gehören Experten der Sozialpartner (incl. GÖD, Seniorenrat,
Kammer der Wirtschaftstreuhänder), der Universität Wien, der Sozialversicherung
und der betroffenen Bundesministerien an. Den Vorsitz führt jeweils ein/e
Vertreter/in des Bundesministeriums
für Soziales und Konsumentenschutz.
- Arbeitsgruppe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung"
Im Regierungsprogramm ist die Armutsbekämpfung als
eines der vordringlichen Ziele der österreichischen Bundesregierung
genannt. Das Instrument dafür ist die Einführung einer
"Bedarfsorientierten Mindestsicherung".
Da dieses
Vorhaben nur in enger Kooperation mit den maßgeblichen
Gebietskörperschaften, den mitbeteiligten Ressorts und den Sozialpartnern
umgesetzt werden kann, wurde in meinem Ressort eine Arbeitsgruppe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung"
eingesetzt, die am 26. Februar 2007 das erste Mal zusammengetreten ist.
Zu dieser Arbeitsgruppe
bzw. den darauf folgenden Unterarbeitsgruppen wurden die
Gebietskörperschaften (Länder, Österreichischer Städtebund, Österreichischer Gemeindebund), Bundesministerien (Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit inkl. Arbeitsmarktservice, Bundesministerium für
Gesundheit Familie und Jugend, Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium
für Inneres, Bundesministerium für Finanzen, Bundeskanzleramt), Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, ÖGB,
WKÖ, Industriellenvereinigung, Landwirtschaftskammer, Österreichischer
Seniorenrat)
und Experten (Univ.-Prof.
Dr. Walter Pfeil; Statistik Austria) geladen.
Im Regierungsprogramm ist die Neuordnung der Pflegevorsorge als eines der vordringlichen Ziele der österreichischen Bundesregierung genannt. Die Instrumente für eine 24-Stunden-Pflege und Betreuung sowie deren Finanzierbarkeit werden derzeit diskutiert.
- Arbeitsgruppe "Neuordnung der Pflegevorsorge"
Da auch dieses Vorhaben nur in enger Kooperation mit den
Gebietskörperschaften, den anderen Ressorts und den Sozialpartnern
umgesetzt werden kann, wurde die Arbeitsgruppe
"Neuordnung der Pflegevorsorge" eingesetzt, die am 26. Februar
2007 das erste Mal zusammengetreten ist.
Zu dieser
Arbeitsgruppe bzw. den darauf folgenden Unterarbeitsgruppen wurden die
Gebietskörperschaften (Länder, Österreichischer Städtebund, Österreichischer
Gemeindebund),
Bundesministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium
für Gesundheit Familie und Jugend, Bundesministerium für Finanzen, Bundeskanzleramt), Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, ÖGB,
WKÖ, Industriellenvereinigung, Landwirtschaftskammer, Österreichischer
Seniorenrat)
und Experten (FH-Prof.
Dr. Tom Schmid, Dr. Bernhard Rupp) geladen.
- Der Arbeitskreis Neuregelung der Invaliditätspension wurde noch nicht eingerichtet.
Fragen 20 bis 26:
Ich habe bis zum Stichtag als Bundesminister die nachstehenden Dienstreisen absolviert, wobei die Anzahl der Ressortbediensten gegebenenfalls auch die Chauffeure berücksichtigt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die angegeben Kosten fallweise aufgrund der Einreichung von weiteren Reiserechnungen noch erhöhen werden:
|
Ziel
und Zweck der Dienstreise |
Kosten (ohne Ressortbedienstete) |
Anzahl der |
Kosten für die |
|
Dienstreisen im Ausland: |
|||
|
Informelles Treffen der Arbeits- und SozialministerInnen der EU (Berlin) |
807,12 € |
3 |
2.542,70 € |
|
EU-Konferenz zum Europäischen Sozialmodell „Kräfte bündeln für ein soziales Europa“ (Nürnberg) |
991,49 € |
1 |
1.069,49 € |
|
Dienstreisen im Inland: |
|||
|
Bezirksausschuss Stadt Salzburg (Salzburg), Jahreshauptversammlung SPÖ (Adnet), Neujahrsempfang BSA (St. Veit) |
0,00 € |
1 |
56,72 € |
|
Landesparteirat (St. Johann/Pongau) |
0,00 € |
1 |
43,20 € |
|
Regionalkonferenz (Eisenstadt) |
0,00 € |
2 |
9,30 € |
|
FunktionärInnenkonferenz (Baden) |
0,00 € |
1 |
9,30 € |
|
Bezirksausschusssitzung (Bad Schallerbach) |
0,00 € |
1 |
9,30 € |
|
Besuch sozialer Einrichtungen (Tirol) |
0,00 € |
1 |
0,00 € |
|
Ausschusstagung der Wiener SPÖ (Rust) |
0,00 € |
1 |
0,00 € |
|
Podiumsdiskussion (Oberösterreich) |
0,00 € |
1 |
18,60 € |
|
Regierungsklausur (Linz) |
0,00 € |
2 |
34,34 € |
Hervorheben möchte ich, dass das informelle Ministertreffen und die Konferenz der deutschen EU-Präsidentschaft einen wesentlichen Input für die Diskussion der sozialen Dimension in der EU geliefert haben.
Frage 27:
Ich wurde von keinen Privatpersonen begleitet.
Fragen 28 und 29:
Ich habe in an den nachstehenden Veranstaltungen teilgenommen:
|
Veranstaltung |
Datum |
Ort |
|
FSG-Konferenz |
22. Jän. |
Wien |
|
Eröffnung Bundeskongress |
22. Jän. |
Wien |
|
Eröffnung Haus der Wirtschaft |
26. Jän. |
Wien |
|
Vernissage Sozialprojekt |
30. Jän. |
Wien |
|
Charity Pro Juventute |
01. Feb. |
Wien |
|
Faschingsball |
03. Feb. |
Itzling/Sbg. |
|
Rote Nacht in Mattsee |
03. Feb. |
Schloss Mattsee |
|
Villacher Fasching |
10. Feb. |
Villach |
|
Wiener Flüchtlingsball |
16. Feb. |
Wien |
|
Nacht der Wiener Wirtschaft |
17. Feb. |
Wien |
|
Krone Fussballfest |
19. Feb. |
Wien |
|
Jahreshauptversammlung SPÖ Simmering |
03. Mär. |
Wien |
|
Impulsreferat Bezirksjahreskonf. SPÖ Josefstadt |
06. Mär. |
Wien |
|
Podiumsdiskussion "Verlust des Mitgefühls" |
07. Mär. |
Wien |
Weiters habe ich am 26. Februar 2007 in Wien die gemeinsame Tagung der ExpertInnen-Gruppe zur Vorbereitung der UNECE-Konferenz zum Altern und der von Österreich zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses initiierten „Task Force Monitoring RIS“ eröffnet.
Aus der Veranstaltung Charity Pro Juventute resultierten Aufwendungen in der Höhe von 1.160 €. Im Übrigen fielen für den Bund durch meine Teilnahme an diesen Veranstaltungen keine Kosten an.
Mit diesen Veranstaltungen waren für mich weder Einkünfte noch geldwerte Zuwendungen verbunden.
Mit freundlichen Grüßen