4643/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4685/J vom 7.Juli 2008 der Abgeordneten Strache und KollegInnen, betreffend Lebenspartnerschaftsgesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Ein Vorschlag für eine Regierungsvorlage zu einem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ wurde bislang nicht vorgelegt, sodass sich die Frage der Zustimmung derzeit nicht stellt.
Das Bundesministerium für Justiz hat lediglich den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) zur Begutachtung versendet. Zu diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Finanzen eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, auf die ich hiermit ausdrücklich verweise.
Zur 6.:
Wenngleich die Erläuterungen des vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten Begutachtungsentwurfs ausführen, dass die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben soll, wird vorgeschlagen, ein explizites gesetzliches Adoptionsverbot zu normieren.
Die Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner eines Elternteils wurde im Übrigen erst kürzlich durch eine OGH-Entscheidung für den Bereich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgeschlossen.