4646/AB XXIII. GP
Eingelangt am
29.08.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 2008 unter der Nr. 4816/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung europäischer Konventionen gegen Korruption gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wurde der Evaluierungsbericht von GRECO Ihnen bzw. der österreichischen Delegation schon zugestellt, und wenn, wann war das?
Der angesprochene Bericht liegt dem Bundeskanzleramt seit 21. Juli 2008 in der nach der zweiten Lesung im GRECO Plenum überarbeiteten Version vor.
Zu Frage 2:
Ø Wann wird dieser Bericht dem Parlament zur Verfügung gestellt werden?
Diese Entscheidung betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramts. Die Delegationsleitung und federführende Zuständigkeit wurde und wird vom Bundesministerium für Justiz wahrgenommen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Was sind die Hauptkritikpunkte dieses Berichts an Österreich?
Ø Was haben Sie unternommen bzw. was werden Sie unternehmen, um den Anlass für diese Kritik zu beseitigen?
Der Bericht beinhaltet bereits in der jetzigen Fassung sehr viele wichtige Anregungen. Diese werden jedoch vollumfänglich erst in der endgültigen Fassung nachvollziehbar sein. Ich bitte daher um Verständnis wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt keine diesbezügliche - dem Bericht vorgreifende - Stellungnahme abgeben kann.