4646/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 2008 unter der Nr. 4816/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Umsetzung europäischer Konventionen gegen Korruption gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø      Wurde der Evaluierungsbericht von GRECO Ihnen bzw. der österreichischen De­legation schon zugestellt, und wenn, wann war das?

Der angesprochene Bericht liegt dem Bundeskanzleramt seit 21. Juli 2008 in der nach der zweiten Lesung im GRECO Plenum überarbeiteten Version vor.

Zu Frage 2:

Ø     Wann wird dieser Bericht dem Parlament zur Verfügung gestellt werden?

Diese Entscheidung betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramts. Die Delegationsleitung und federführende Zuständigkeit wurde und wird vom Bundesmi­nisterium für Justiz wahrgenommen.


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø     Was sind die Hauptkritikpunkte dieses Berichts an Österreich?

Ø     Was haben Sie unternommen bzw. was werden Sie unternehmen, um den Anlass für diese Kritik zu beseitigen?

Der Bericht beinhaltet bereits in der jetzigen Fassung sehr viele wichtige Anregun­gen. Diese werden jedoch vollumfänglich erst in der endgültigen Fassung nachvoll­ziehbar sein. Ich bitte daher um Verständnis wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt keine diesbezügliche - dem Bericht vorgreifende - Stellungnahme abgeben kann.