4647/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 2008 unter der Nr. 4817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung von OECD Übereinkommen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Hat Österreich den zugesagten schriftlichen Bericht über die Schritte zur Umset-zung der OECD Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger abge-liefert?

Ø      Wann wurde der Bericht abgeliefert?

Ø      Von wem wurde der Bericht abgeliefert?

Der Bericht wurde im Rahmen der OECD Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr am 25. Februar 2008 vom Bundesministerium für Justiz abgeliefert.

In der der Berichtsabgabe folgenden Arbeitsgruppensitzung (18. - 20. März 2008,   Paris) wurde der schriftliche Nachfolgebericht durch die österreichische Delegation (bestehend aus VertreterInnen des BMJ, BMF und BMI) vorgestellt.

Mittlerweile wurden der schriftliche Nachfolgebericht sowie ein kurzer, kritischer Ab-riss der Diskussion im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung im März 2008 (Summary of Findings“; liegt bei) auf der Webseite der OECD veröffentlicht


Zu Frage 4:

Ø      Was ist der Inhalt des Berichts? (Bitte um Beilage des kompletten Berichts als   Teil der Anfragebeantwortung.)

Zum Inhalt des schriftlichen Nachfolgeberichtes (siehe Anlage) bzw. zur Beurteilung der Umsetzung der im Phase 2 Bericht beschlossenen Empfehlungen halte ich fest, dass die Arbeitsgruppe jene Empfehlungen, die Österreich verstärkte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in den Belangen der Konvention nahelegen, als vollständig umgesetzt erachtet. Auch die mit 1. Jänner 2009 einzurichtende Korruptionsstaats-anwaltschaft wurde als strukturelle Verbesserung der Strafverfolgungsmöglichkeiten sehr begrüßt. Hier erwartet die Arbeitsgruppe jedoch von Österreich im März 2009 nach erfolgtem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen einen kurzen Bericht zur Tä-tigkeit der Spezialbehörde in der Praxis.

Die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Anhebung der Strafdrohung des § 307   Abs. 1 StGB von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe, die insbesondere auch für die Bestechung von ausländischen Amtsträgern gilt, wertete die Arbeitsgruppe als nicht abschreckend genug. Sie legte Österreich eine Orientierung an den Strafdrohungen vergleichbarer Wirtschaftsdelikte (bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei einem 50.000,--Euro übersteigenden Schaden) nahe.

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.