4649/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2008
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juli 2008 unter der Nr. 4829/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Teilnahme anderer genehmigter Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst als der GÖD bei Beratungen von Gesetzesentwürfen mit der Regierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele Gewerkschaften außerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gibt es?
Ø Wie viele Gewerkschaften außerhalb des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) sind kollektivvertragsfähig?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 3:
Ø Welche Voraussetzung müsste die Freie Gewerkschaft Österreichs (FGÖ) nach-weisen können, um kollektivvertraglich tätig zu sein?
Um kollektivvertraglich tätig zu sein, müsste die FGÖ die Vorraussetzungen des § 4 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl.Nr. 22/1974 idgF nachweisen können.
Zu den Fragen 4 sowie 6 bis 10:
Ø Weshalb muss eine genehmigte Gewerkschaft öffentlichen Dienstes bei Verhand-lungen zum Dienstrecht kollektivvertragfähig sein?
Ø Aus welchen rechtlichen Kriterien führen Sie die Forderung einer Kollektivver-tragsfähigkeit zurück?
Ø Welche Kriterien müssen genehmigte Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst erfüllen, um bei Beratungen über Gesetzesentwürfe bei denen es sich um Dienst und/oder Besoldungsrecht handelt teilzunehmen?
Ø Leiten Sie ausschließlich aus der Anzahl der Mitglieder einer Gewerkschaft die Verhandlungsfähigkeit ab?
Ø Warum werden nicht Vertreter aller genehmigten Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu den Beratungen über Gesetzesentwürfe, wie zum Beispiel das Bun-desmitarbeitergesetzes, bei denen es sich nicht um Kollektivvertragshandlungen handelt und auch handeln kann, eingeladen?
Ø Warum werden nicht alle genehmigten (Fach-) Gewerkschaften, vor dem Begut-achtungsverfahren eines den Öffentlichen Dienst betreffenden Gesetzes, zu Fach-gesprächen eingeladen?
Es kann nur eine kollektivvertragsfähige Gewerkschaft bindende Vereinbarungen tref-fen.
Zu Frage 5:
Ø Welchen Kollektivvertrag schließt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ab?
Die GÖD schloss bisher im Bereich des Bundesdienstes den Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bedienstete des Bundes ab.