4652/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.08.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0133 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 26. AUG. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 15. Juli 2008, Nr. 4850/J, betreffend Vollzug
und Verschärfung des Pkw-VIG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juli 2008, Nr. 4850/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Durch das Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – PKw-VIG) wurde die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, ABl. Nr. L 12 vom 18.01.2000 und Richtlinie 2003/73/EG der Kommission vom 24.7.2003 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 1999/94/EG, ABl. Nr. L 186 vom 25.07.2003 vollinhaltlich umgesetzt.
Hervorzuheben ist, dass Österreich über die EU-Verpflichtungen hinaus aufgrund einer gemeinsamen Initiative von BMLFUW, Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel und Arbeitskreis Autoimporteure der Industriellenvereinigung die Internetplattform www.autoverbrauch.at auf freiwilliger Basis eingerichtet hat und damit zum Vorreiter der Konsumenteninformation über die CO2-Emissionen der Pkw in der EU geworden ist. Mit dieser Internetplattform können die Konsumenten online alle am österreichischen Markt angebotenen Modelle mit ihren Verbrauchs- und ihren CO2-Emissionsdaten abrufen und vergleichen. Die Internetplattform wird derzeit hinsichtlich der neuen NOVA-Bonusregelung für sparsame und alternative Pkw überarbeitet und mit der Integration der NOx-Werte und der Fahrzeugangebote mit alternativen Antrieben deutlich erweitert werden.
Das BMLFUW wird sich auch weiter konsequent für eine klare und umfassende Information der Konsumenten einsetzen.
Der laufend aktualisierte Online-Leitfaden auf www.autoverbrauch.at stellt jedenfalls schon jetzt eine deutliche Optimierung der Informationssituation in Österreich im Vergleich mit den anderen EU-Staaten dar.
Das BMLFUW setzt auch weiterhin auf die Kooperation mit dem Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel im Sinne einer verstärkten Bewusstseinsbildung und einer umfassenden Beratung der Konsumenten bezüglich der CO2-Emissionen von Automodellen.
Da die Anforderungen der RL 1999/94/EG vollinhaltlich in nationales Recht übernommen wurden und Österreich mit der vom Bundesgremium im wesentlichen betreuten und auch mitfinanzierten Internetplattform weit über die EU-Vorschriften hinaus Informationsangebote geschaffen hat, erscheint kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Erhöhung der Strafrahmen gegeben. Es wird als zurzeit sinnvoller erachtet, die Möglichkeiten der Bewusstseinsbildung voll auszuschöpfen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das BMLFUW plant 2008 eine Evaluierungsaktion betreffend der einzuhaltenden Vorschriften hinsichtlich der Pkw-Verbraucherinformation und wird abhängig vom Ergebnis die Notwendigkeit weiterer Schritte prüfen. Das BMLFUW wird weiterhin gemeinsam mit dem Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel darauf hinarbeiten, die Informationstätigkeit der Kfz-Händler zu verbessern.
Zu den Fragen 5 und 6:
Österreich wird sich weiter in der EU dafür einsetzen, dass die Umweltkriterien in der Kfz-Werbung in umfassender und optisch gut wahrnehmbarer Form dargestellt werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Von Seiten des BMLFUW wird die Ausweitung der Informationspflicht auf einspurige Kfz grundsätzlich als durchaus sinnvoll betrachtet und könnte jedenfalls im EU-Kontext geprüft werden.
Der Bundesminister: