4652/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.08.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0133 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 15. Juli 2008, Nr. 4850/J, betreffend Vollzug

                        und Verschärfung des Pkw-VIG

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juli 2008, Nr. 4850/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Durch das Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – PKw-VIG) wurde die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoff­verbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, ABl. Nr. L 12 vom 18.01.2000 und Richtlinie 2003/73/EG der Kommission vom 24.7.2003 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 1999/94/EG, ABl. Nr. L 186 vom 25.07.2003 vollinhaltlich umgesetzt.

 

Hervorzuheben ist, dass Österreich über die EU-Verpflichtungen hinaus aufgrund einer gemeinsamen Initiative von BMLFUW, Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel und Arbeitskreis Autoimporteure der Industriellenvereinigung die Internetplattform www.autover­brauch.at auf freiwilliger Basis eingerichtet hat und damit zum Vorreiter der Konsumenten­information über die CO2-Emissionen der Pkw in der EU geworden ist. Mit dieser Internetplattform können die Konsumenten online alle am österreichischen Markt angebotenen Modelle mit ihren Verbrauchs- und ihren CO2-Emissionsdaten abrufen und vergleichen. Die Internetplattform wird derzeit hinsichtlich der neuen NOVA-Bonusregelung für sparsame und alternative Pkw überarbeitet und mit der Integration der NOx-Werte und der Fahrzeugangebote mit alternativen Antrieben deutlich erweitert werden.

 

Das BMLFUW wird sich auch weiter konsequent für eine klare und umfassende Information der Konsumenten einsetzen.

Der laufend aktualisierte Online-Leitfaden auf www.autoverbrauch.at stellt jedenfalls schon jetzt eine deutliche Optimierung der Informationssituation in Österreich im Vergleich mit den anderen EU-Staaten dar.

 

Das BMLFUW setzt auch weiterhin auf die Kooperation mit dem Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel im Sinne einer verstärkten Bewusstseinsbildung und einer umfassenden Beratung der Konsumenten bezüglich der CO2-Emissionen von Automodellen.

 

Da die Anforderungen der RL 1999/94/EG vollinhaltlich in nationales Recht übernommen wurden und Österreich mit der vom Bundesgremium im wesentlichen betreuten und auch mitfinanzierten Internetplattform weit über die EU-Vorschriften hinaus Informationsangebote geschaffen hat, erscheint kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Erhöhung der Strafrahmen gegeben. Es wird als zurzeit sinnvoller erachtet, die Möglichkeiten der Bewusstseinsbildung voll auszuschöpfen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Das BMLFUW plant  2008 eine Evaluierungsaktion betreffend der einzuhaltenden Vorschriften  hinsichtlich der Pkw-Verbraucherinformation und wird abhängig vom Ergebnis die Notwendigkeit weiterer Schritte prüfen. Das BMLFUW wird weiterhin gemeinsam mit dem Bundesgremium für Kraftfahrzeughandel darauf hinarbeiten, die Informationstätigkeit der Kfz-Händler zu verbessern.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Österreich wird sich weiter in der EU dafür einsetzen, dass die Umweltkriterien in der Kfz-Werbung in umfassender und optisch gut wahrnehmbarer Form dargestellt werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Von Seiten des BMLFUW wird die Ausweitung der Informationspflicht auf einspurige Kfz grundsätzlich als durchaus sinnvoll betrachtet und könnte jedenfalls im EU-Kontext geprüft werden.

 

Der Bundesminister: