4653/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 
JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0116-I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 1. Juli 2008, Nr. 4667/J, betreffend Vollziehung

                        des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2007

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Juli 2008, Nr. 4667/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Im Jahr 2007 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES insgesamt 181 Betriebskontrollen mit folgender Aufteilung auf die Bundesländer durchgeführt:


 

Bundesland

Kontrollen

Burgenland

19

Kärnten

13

Niederösterreich

52

Oberösterreich

40

Salzburg

  3

Steiermark

35

Tirol

  3

Vorarlberg

  6

Wien

10

 

Anzumerken ist, dass eine Gliederung nach Bundesländern keine Basis für die repräsentative Stichprobennahme ist.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2007 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 68 Proben zugelassener Pflanzen-schutzmittel in 42 Betrieben gezogen. Konkret wurden in Niederösterreich bei 13 Betrieben 20 Präparate, in Oberösterreich bei 15 Betrieben 25 Präparate, in Wien bei einem Betrieb zwei Präparate, in Salzburg bei einem Betrieb zwei Präparate und in der Steiermark bei zwei Betrieben drei Präparate, im Burgenland bei einem Betrieb zwei Präparate, in Tirol bei einem Betrieb zwei Präparate, in Kärnten bei vier Betrieben sechs Präparate und in Vorarlberg bei vier Betrieben sechs Präparate beprobt. 2007 wurde bei der Analyse von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln keine Abweichung festgestellt.

 

Zu Frage 3:

 

Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durch das BAES erfolgen ausschließlich bei begründetem Verdacht der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt. Im Jahr 2007 wurden in landwirtschaftlichen Betrieben keine Proben durch Aufsichtsorgane des BAES gezogen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Die chemischen Analysen von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wurden 2007 in der AGES, Standort Wien, Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik, durchgeführt. Im Jahr 2007 wurden zehn Pflanzenschutzmittel einer physikalisch-chemischen Analyse unterzogen.  Davon waren sechs Proben amtlich, aus Einsendungen privater Seite wurden vier Proben von Pflanzenschutzmittel-Formulierungen untersucht.

 

Zu Frage 6:

 

Durch die privaten Probenuntersuchungen wurden 2007 vom Kompetenzzentrum Rückstands­analytik der AGES € 2.073,77 (inkl. MWSt.) eingenommen.

 

Generell zu den Fragen 7 bis 14:

 

Es ist anzumerken, dass seitens der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES keine Mitteilungspflicht bestand. Erst mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2007 wurde dem BAES im Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) 1997 idgF Parteistellung und Rechtsmittel­befugnis sowie Beschwerdelegitimation vor dem VwGH in Verwaltungsstrafverfahren eingeräumt. Die entsprechende Novelle ist am 1. August 2007 in Kraft getreten.

 

Zu Frage 7:

 

Im Jahr 2007 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 78 nicht zugelassene Pflanzen-schutzmittel vorläufig beschlagnahmt. Konkret wurden im Burgenland sechs Präparate, in Kärnten acht Präparate, in Niederösterreich 19 Präparate, in Oberösterreich 34 Präparate, in der Steiermark 10 Präparate und in Salzburg ein Präparat vorläufig beschlagnahmt. Die vor-läufigen Beschlagnahmen wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirks­verwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.

 

Soweit bekannt gegeben wurde, ist der überwiegende Teil der Pflanzenschutzmittel beschlagnahmt und in weiterer Folge der Verfall derselben ausgesprochen worden.

 

Zu Frage 8:

 

Die Verstöße gegen die Bestimmungen des PMG 1997 idgF wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.

 

Soweit bekannt gegeben wurde, wurden in Kärnten € 665,-, in Niederösterreich € 1.150,-, in Steiermark € 365,-, in Vorarlberg € 1.700,- und in Wien € 385,- an Geldstrafen verhängt. Sonstige Sanktionen betreffen nicht Geldstrafen, sondern die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (z.B. korrekte Kennzeichnung, Nachmeldung fehlender Anmeldungen gem. § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF) sowie auch das Erteilen von Ermahnungen (in der Steiermark eine Ermahnung).

 

Zu Frage 9:

 

Im Jahr 2007 wurden 116 Anzeigen bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht, wobei davon auf das Burgenland acht, auf Kärnten 17, auf Niederösterreich 33, auf Oberösterreich 47, auf Salzburg eine, auf die Steiermark neun und auf Wien eine Anzeige(n) entfielen.

 

Soweit bekannt gegeben, wurden im Burgenland acht Verwaltungsstrafverfahren, in Kärnten zwölf Verwaltungsstrafverfahren, in Niederösterreich 25 Verwaltungsstrafverfahren, in Oberösterreich 42 Verwaltungsstrafverfahren, in der Steiermark acht Verwaltungsstraf­verfahren sowie in Wien ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Soweit bekannt gegeben, wurden im Jahr 2007

-           20 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz abgeschlossen, wobei davon auf Kärnten elf, auf Niederösterreich drei, auf die Steiermark drei, auf Vorarlberg zwei sowie auf Wien ein Verfahren entfielen.

-           69 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen, wobei davon auf Niederösterreich 31 Verfahren, auf Oberösterreich 16 sowie auf die Steiermark 22 Verfahren entfielen.

-           68 Verwaltungsstrafverfahren durch einen UVS eingestellt, wobei auf das Burgenland vier sowie auf die Steiermark 64 Verfahren entfielen.

-           Seitens des VwGH erging im Jahr 2007 ein Erkenntnis.

 

Zu Frage 14:

 

Soweit von den Bezirksverwaltungsbehörden bekannt gegeben, wurden in Kärnten € 665,-, in Niederösterreich € 1.150,-, in der Steiermark € 365,-, in Vorarlberg € 1.700,- und in Wien € 385,- an Geldstrafen verhängt.


Zu Frage 15:

 

Im Jahr 2007 kam es im Rahmen des Vollzugs des PMG 1997 idgF zu keinen Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch.

 

Zu Frage 16:

 

Die Kosten für die Pflanzenschutzmittel-Analysen betrugen für das Jahr 2007 € 566,82 pro Analyse.

 

Zu Frage 17:

 

Im Jahr 2007 wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen des BAES Kontrollen und Probeziehungen sowohl im Großhandel als auch im Detailvertrieb durchgeführt, sodass sowohl hinsichtlich der regionalen Verteilung als auch bezüglich der Art der kontrollierten Betriebe ein möglichst repräsentativer Querschnitt erfasst wurde. Zudem wurden mit den nachfassenden und ad hoc-Kontrollen Elemente eines risikobasierten Kontrollplanes umgesetzt. Um dem Schutzziel des PMG 1997 idgF zu entsprechen, ist vorgesehen, an der bisherigen – bewährten – Kontrollstrategie festzuhalten, wobei jedoch der Kontrollplan für 2007 evaluiert wurde und die Ergebnisse als Planungsgrundlage für 2008 herangezogen worden sind.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

 

Zur Vollziehung der amtlichen Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle wurden 2007 2,9 Vollzeitkräfte (VZK) eingesetzt. Die Pflanzenschutzmittelkontrolle wurde im angefragten Zeitraum vom Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung (Wien) und bis Mitte des Jahres vom Institut Zentrum Kontrollorgane (Wien und Linz) vorgenommen.

 

Zu Frage 20:

 

Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG gibt es zwar eine Berichtspflicht der Mitgliedstaaten über die Kontrolle im Vorjahr an die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission, dieser Pflicht wird jedoch nicht lückenlos nachgekommen und dem BAES liegen derzeit keine vergleichbaren Berichte anderer Mitgliedstaaten vor.

 

In Österreich wurden bei 8,3 Mio. Einwohnern 68 Proben gezogen und somit ein Wert von 0,008 Probeziehungen je 1000 Einwohner erreicht.

 

Die Berichte Österreichs sind unter http://www.landnet.at/article/archive/5196 öffentlich einsehbar. Berichte über andere Mitgliedstaaten sind auf der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU (FVO) http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm veröffentlicht.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

1) Betriebskontrollplan 2008

 

Der Plan zur Kontrolle von Betrieben, die Pflanzenschutzmittel in Verkehr setzen, umfasst für das Jahr 2008 folgende Mindestanzahl an Kontrollen:

 

Typ A Kontrollen                     100

Typ B Kontrollen                    48

Typ C Kontrollen                    Anzahl anlassbezogen

 

Typ A Kontrollen

Diese Kontrolle ist eine Lagerkontrolle, die gegebenenfalls von einem einzelnen Kontrollorgan durchgeführt werden kann und umfasst jene Betriebe, die im Jahr 2007 nicht kontrolliert worden sind.

 

 

Typ B Kontrollen

Diese Kontrolle ist eine nachfassende Lagerkontrolle und gegebenenfalls Buchhaltungs­kontrolle all jener Betriebe,  die im Jahr 2007 Gegenstand einer Anzeige gemäß PMG 1997 idgF waren. Die Kontrolle kann/soll von einem Kontrollteam (2 Personen) durchgeführt werden.

 

Typ C Kontrollen

Diese Kontrolle ist eine Anlasskontrolle aufgrund bestimmter Verdachtsmomente (ad hoc-Kontrolle) und umfasst Lagerkontrolle und Buchhaltungskontrolle.

Die Kontrolle soll grundsätzlich nur von einem Kontrollteam (2 Personen) durchgeführt werden.


2) Stichprobenkontrollplan 2008

 

2.1 Stichproben bei Typ A Kontrollen

Im Zuge dieser Kontrollen sollen 60 Proben gezogen werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Pflanzenschutzmittel (Anteil mind. 50 %):

o                      Anmeldungen gemäß § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF

o                      Produkte, die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden

o                      Produkte, die Überklebungen aufweisen

 

2.2 Stichproben bei Typ B Kontrollen

Im Zuge dieser Kontrollen sollen 30 Proben gezogen werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Pflanzenschutzmittel (Anteil mind. 50 %):

o                      Anmeldungen gemäß § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF

o                      Produkte, die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden

o                      Produkte, die Überklebungen aufweisen

 

2.3 Stichproben bei Typ C Kontrollen

Im Zuge dieser Kontrollen erfolgt eine Probennahme anlassbezogen.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

 

Importe aus Drittstaaten werden durch die Zollstellen kontrolliert, wobei der Importeur eine Bestätigung des BAES gemäß § 27 PMG 1997 idgF vorzuweisen hat. Bei allfälligen weiteren Kontrollen im Handel wird seitens des BAES nicht weiter differenziert, ob das Pflanzenschutzmittel aus Drittländern importiert oder aus dem EU-Raum verbracht wurde.

 

Zu Frage 25:

 

Die Bestimmungen des PMG 1997 idgF zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aus Drittstaaten werden als ausreichend erachtet.

 

Zu Frage 26:

 

Im Jahr 2007 wurden keine weiteren Verfügungen und Weisungen in diesem Bereich erlassen.


Zu Frage 27:

 

Die Regelungen über amtliche Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrsetzung und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Mit dem PMG 1997 idgF wurden die amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der amtlichen Kontrollmaßnahmen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht liegt im Kompetenzbereich der Länder.

 

Die Umsetzungen sämtlicher Rechtsakte im Bereich des Inverkehrbringens wurden bereits an die EU notifiziert.

 

Zu Frage 28:

 

Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Richtlinie 91/414/EWG in Form einer Verordnung wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Im Zuge dieser Neufassung soll die Überwachung der Kontrolle genauer formuliert werden. Weiters sollen auch klare Vorgaben festgesetzt werden. Dies wird seitens des BMLFUW begrüßt.

 

Zu Frage 29:

 

Nein.

 

Zu Frage 30:

 

Es befindet sich ein Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des PMG 1997 idgF in Ausarbeitung, in dem das Entfallen der Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Erlassung einer Verordnung über die Gebühren in Vollziehung des PMG 1997 idgF, die Anpassung der vereinfachten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an die (neue) Judikatur des EuGH sowie praxisbezogene und redaktionelle Anpassungen enthalten sind.

 

Zu Frage 31:

 

Im Bereich der amtlichen Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln gab es 2007 bis zum Datum der Anfragebeantwortung keine speziellen internationalen bzw. EU-Überwachungsprojekte.

Zu Frage 32:

 

Der letzte EU-Inspektionsbesuch des FVO zur Kontrolle der Vollziehung des PMG fand vom 28. bis 30. November 2006 statt.

 

Zu Frage 33:

 

Die konkreten Ergebnisse sind auf der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der  EU (FVO) http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm publiziert [Dokument: DG SANCO/8283/2006-CP Final (Country Profile of Austria)].

 

Zu Frage 34:

 

Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU (FVO) hat betreffend der Bewertung der Systeme zur Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich noch keinen Termin bekannt gegeben.

 

Zu Frage 35:

 

Im Jahr 2007 wurden 26 Pflanzenschutzmittel (PSM) neu zugelassen. Konkret sieht die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen wie folgt aus:

 

1 PSM Imidacloprid

3 PSM 2,4-D + Dicamba

3 PSM Eisen-II-Sulfat

2 PSM Glyphosate

1 PSM Metaflumizone

1 PSM Flufenacet + Metribuzin

1 PSM Tribenuron

1 PSM Schwefel

1 PSM Codlemone

1 PSM Erzwespe [Trichogramma brassicae]

1 PSM Bromoxynil

1 PSM beta-Cyfluthrin

1 PSM Propaquizafop

1 PSM Schlupfwespe [Aphidius ervi]

2 PSM Schaffett

1 PSM Metsulfuron + Thifensulfuron

2 PSM Kali-Seife

1 PSM Entomopathogene Nematoden [Steinernema carpocapsae]

1 PSM Raubmilbe [Amblyseius swirskii]

 

Der Bundesminister: