4656/AB XXIII. GP

 
Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister                                                               

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0120 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 4. Juli 2008, Nr. 4679/J, betreffend Vollziehung

                        Weingesetz – Zahlen und Fakten 2007

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juli 2008, Nr. 4679/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

2007 gab es 21.718 Betriebe, davon


 

     170    Betriebe größer als 20 ha

     781    Betriebe zwischen 10 ha und 20 ha

  3.530    Betriebe zwischen 3 ha und 10 ha

17.237    Betriebe kleiner als 3 ha.

 

Zu Frage 2:

 

Die ertragsfähige Weingartenfläche betrug 2007 44.202 ha. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von ca. 0,6 %. Seitens der Statistik Austria wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Rebflächen ausgewertet. Es wurden daher auch in den Folgejahren immer die ertragsfähigen Flächen für Vergleichszwecke herangezogen.

 

Zu Frage 3:

 

Die ertragsfähige Rebfläche (2006 43.950 ha, 2007 44.202 ha) blieb in etwa gleich (siehe auch Antwort zu Frage 2). Dies bedeutet, dass aufgrund des Rückganges der Flächen und Kleinstbetriebe in den Jahren davor eine Gesundung der Struktur, insbesondere der Betriebsgrößen erfolgte. Dies spiegelt die derzeit zufrieden stellende Absatz- und Marktsituation für die österreichische Qualitätsweinproduktion wider.

 

Zu Frage 4:

 

Im Weinwirtschaftsjahr 2007/08 wurden ca. 5,1 Mio. Euro im Rahmen der Umstellung und Umstrukturierung für rund 1.500 Umstellungspläne ausbezahlt (die Anzahl der Förderungswerber liegt etwas unter der Anzahl der Umstellungspläne, da manche Förderungswerber mehrere Pläne, z.B. Bewässerung und Weingartenumstellung, eingereicht haben).

 

Zu Frage 5:

 

Die Umstellungsförderung bewirkt eine beschleunigte und nachhaltige Anpassung der österreichischen Weinproduktion an die gegebene Nachfragesituation und dadurch ein gesichertes Absatzpotential für die heimische Weinproduktion.


 

Zu Frage 6:

 

Die wirtschaftliche Effizienz der Fördergelder wurde bereits im vorhinein bei der Erstellung eines auf die klein strukturierten österreichischen Bedürfnisse zugeschnittenen Programms gesichert. Jede Maßnahme wurde auf der Basis von Expertisen durchkalkuliert und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der GMO Wein sowie unter zusätzlicher Abwägung grundsätzlicher weinbaupolitischer Überlegungen der Fördersatz festgelegt. Im Rahmen einer Überprüfung durch den europäischen Rechnungshof (Oktober 2003 und März 2004) wurde diese Vorgangsweise vollinhaltlich akzeptiert.

 

Zu Frage 7:

 

Der Konsument kann aus einem gesicherten Angebot qualitativ hoch stehender regionaltypischer heimischer Weine wählen. Das verstärkte Auspflanzen von Rotweinsorten ermöglicht die Befriedigung der vermehrten Nachfrage nach heimischen Rotweinen. Durch die Sicherung der damit verbundenen Arbeitsplätze bleibt die Wertschöpfung im Land und die Struktur der heimischen Land(wirt)schaft erhalten.

 

Zu Frage 8:

 

Ja, eine Reihe von Maßnahmen gewährleistet die Steigerung der Qualität der heimischen Weinproduktion:

 

·          Die Umstellungsaktion ist ausschließlich auf Qualitätsweinrebsorten beschränkt;

·          In vielen Fällen kommt es zu einer Erhöhung der Stockzahl pro ha (verringerte Belastung des einzelnen Stockes und somit erhöhte Qualität des Traubenmaterials) sowie zu einer Erhöhung der Laubwand (bessere Ausnutzung der Sonneneinstrahlung);

·          Durch die erhöhte Förderintensität in der Hanglage sowie die zusätzlichen Förderungen für Terrassen werden vermehrt Weingärten in qualitativ hochwertigen Lagen ausgepflanzt;

·          Die Errichtung von Bewässerungsanlagen verhindert qualitätsmindernde Trockenschäden

·          Die Maßnahmen zum Schutz vor Wildverbiss sichern die Qualität des Lesegutes vor allem in den ersten Jahren nach dem Auspflanzen des Weingartens.

 


Zu Frage 9:

 

Die oben dargestellte Sicherung der wirtschaftlichen Effizienz bewirkt in Verbindung mit den qualitätssteigernden Auswirkungen ein Höchstmaß an qualitativer Effizienz dieser Fördermaßnahmen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Vorweg darf angemerkt werden, dass die Betrachtung eines Einzeljahres nur ein sehr verzerrtes Bild der durch die Umstellungsmaßnahmen ausgelösten Entwicklungen in der österreichischen Weinwirtschaft bieten würde. Rechnet man die Sortenbilanz (Auspflanzung minus Rodung) aller bis dato eingereichten Umstellungsanträge, so wird sich die österreichische Rotweinfläche um ca. 4.350 ha vermehren, die Weißweinfläche um ca. 570 ha.

Österreich produziert derzeit Rotwein und Weißwein im Verhältnis 30:70, der Konsum zeigt jedoch ein Verhältnis von ca. 45:55, mit Tendenz zu 50:50. Rein rechnerisch besteht in Österreich derzeit ein zusätzlicher Bedarf an ca. 6.000 bis 7.000 ha Rotwein, welcher nur zum Teil durch die Umstellungsmaßnahmen geschlossen werden wird (Österreich importierte im Jahr 2007 mehr als 300.000 hl Rotwein).

 

Zu Frage 12:

 

Für Frankreich, Spanien und Italien ist aufgrund der schwachen Ernte 2007 und des damit verbundenen Lagerabbaus ein leichter Preisanstieg im Bereich der herkunftslosen Tafelweine zu verzeichnen. Damit scheint der seit 2004 rückläufige Trend bei den Preisen in diesen Erzeugerregionen gestoppt. Die großen Überseeproduzenten wie Australien, Chile, USA oder Argentinien zeigen bei den Preisen eher leicht fallende Tendenzen.

 

Zu Frage 13:

 

Die österreichische Preissituation wird von der Situation der internationalen Fassweinpreise kaum beeinflusst. Die von GfK jährlich für die Österreichische Weinmarketing Service GmbH (ÖWM) erhobenen Durchschnittspreise im Lebensmitteleinzelhandel zeigen sowohl für österreichische Weine (2006: 2,65 Euro/l, 2007: 2,84 Euro/l) als auch für ausländische Weine (2006: 2,96 Euro/l, 2007: 3,05 Euro/l) eine leicht steigende Tendenz.


 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Trauben ca. 20 Cent/l, Fasswein ca. 35-50 Cent/l. Die regionalen Unterschiede am freien Markt sind marginal.

 

Zu Frage 16:

 

2007 reichten 5.823 Weinbaubetriebe zur staatlichen Prüfnummer ein.

 

Zu Frage 17:

 

2007 wurden 178,717.580 l Wein geprüft.

 

Zu Frage 18:

 

2007 wurden 36.273 Anträge mit insgesamt 158,811.885 Litern positiv erledigt und 5.141 Anträge mit insgesamt 15,815.917 Litern negativ beschieden.

 

(Aufgrund noch ausständiger Bescheiderledigungen aus dem Vorjahr differiert die Gesamt-Litermenge zu Frage 17.)

 

Zu den Fragen 19 und 20:

 

Die Kosten betragen 2,300.956,30 Euro.

An die Produzenten weiterverrechnete Kosten: 1,333.188,40 Euro.

Durch das Bundesamt für Weinbau bezahlte Kosten: 967.767,90 Euro.

Primär wird sichergestellt, dass als Qualitätswein bezeichneter Wein tatsächlich die sensorischen und analytischen Kriterien eines Qualitätsweines aufweist. Weiters werden  im Rahmen der Prüfung, vorwiegend im Verdachtsfall, allfällige gesundheitliche und hygienische Risken abgeklärt und problematische Weine bereits vor der Inverkehrbringung ausgeschieden.

Das Prüfnummersystem beurteilt seit 2003 auch den Herkunftscharakter eines Weines (zB. DAC Weinviertel, DAC Mittelburgenland) und ermöglicht dadurch den Konsumenten die Auswahl aus einer breiten Palette von Weinen mit staatlich geprüfter regionaler Typizität.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Die Bundeskellereiinspektion (BKI) verursachte 2007 Kosten in Höhe von 1,779.947,13 Euro.

 

Die Gewährleistung einer dauerhaften hohen Qualität, der Fehlerfreiheit und Einhaltung der analytischen Voraussetzungen bei inländischen Weinen stellt den Nutzen aus dem Einsatz dieser Steuergelder für die Konsumenten dar.

 

Zu Frage 23:

 

Die BKI sichert mit tausenden Kontrollen jährlich einheitliche Marktbedingungen und stellt mit ihren entnommenen Proben die Einhaltung der weingesetzlichen Vorschriften sicher. Nicht zuletzt ist sie auch beratend tätig, um Delikte aus Unwissenheit bereits im Vorfeld zu verhindern. 2007 wurden zusätzlich zu den routinemäßigen Überprüfungen hunderte Proben chilenischer Weine entnommen, da der Verdacht bestand, die Weine könnten einen Rückstand des Pflanzenschutzmittels Carbaryl enthalten.

 

Zu Frage 24:

 

Die BKI hat mit Ihrem neuen Kontrollkonzept, das seit Sommer 2005 umgesetzt wird, auf die neuen Herausforderungen durch die veränderten Marktbedingungen reagiert und unter anderem eine neue, überregionale Kontrollebene zusätzlich installiert. Das bedeutet, dass über die Grenzen der Weinaufsichtsgebiete hinweg Kontrollen im gesamten Lebensmittelhandel durchgeführt werden, um der Verlagerung des Weingeschäfts hin zum Lebensmittelhandel und damit auch zu mehr ausländischen Weinen gerecht zu werden.

 

Zu Frage 25:

 

Im Jahr 2007 wurden 47 Kontrollen durchgeführt.

Die Kontrollen im Lebensmittelhandel ermöglichen mit wenigen Proben, eine große Menge des in Österreich konsumierten Weines zu kontrollieren. Mit Ausnahme kleinerer Bezeichnungs­delikte waren die dort beprobten Weine grundsätzlich in Ordnung.

 

Zu Frage 26:

 

Über die erzeugten Bioweinmengen gibt es seitens der Biokontrolle der Bundesländer keine Daten. Eine grobe Schätzung erhält man über die Bioweinfläche, wenn man über das ÖPUL geförderte Flächen mit den Durchschnittserträgen multipliziert.

 

Die im ÖPUL geförderte Bioweinfläche betrug im Jahr 2006 1.900 ha; bei einem Durchschnittsertrag von 5.000 l/ha ergibt sich eine Produktion von 95.000 hl.

 

Zu Frage 27:

 

Es erfolgten 5.466 Absichtsmeldungen für Prädikatsweine.

 

Zu Frage 28:

 

Es wurden insgesamt 10,423.449 kg Prädikatsweintrauben vorgeführt.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

 

Im Jahr 2007 wurden 27 Mostwäger und Mostwägerinnen eingesetzt. Die Kosten betrugen 25.978,35 Euro.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

 

Es darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 2004, 2005, 2006 und 2007 zum selben Thema verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 33 und 34:

 

Es wurden 10.914 Betriebskontrollen durchgeführt und 1.844 Proben entnommen.

 

Zu Frage 35:

 

Die Untersuchungen wurden von der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg sowie dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt durchgeführt.

 

Zu Frage 36:

 

Im Jahr 2007 wurden 392 Proben beanstandet. Beanstandungsgründe sind: Falsche Bezeichnung, nicht vorhandene Prüfnummernidentität, falsche Angaben bei der Prüfnummerneinreichung, Grenzwertüberschreitungen bei Anreicherung, flüchtige Säure,Restsüßeherstellung, SO² frei und gesamt, Kupfer, Sorbinsäure, Unbefugte Prüfnummernverwendung, widerrechtliche Restsüßeherstellung, sensorische Beanstandungen.


 

Zu Frage 37:

 

Im Jahr 2007 wurden 980 Verwaltungsstrafverfahren und 10 Gerichtsverfahren eingeleitet.

 

Zu Frage 38:

 

Im Jahr 2007 wurden 379 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

 

Zu Frage 39:

 

Aus Strafen erzielte der Bund Einnahmen  in der Höhe von 33.163,70 Euro.

 

Zu Frage 40:

 

Durch eine kontinuierliche Steigerung des Flaschenweinanteils im Export ist ein sehr erfreulicher Anstieg beim Exportwert im Jahr 2007 zu verzeichnen. Der Export entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

2003: Export 831.000 hl, Exportwert 69 Mio. Euro

2004: Export 738.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro

2005: Export 710.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro

2006: Export 560.000 hl, Exportwert 83 Mio. Euro

2007: Export 533.600 hl, Exportwert 96 Mio. Euro

 

Dieses Verhältnis spiegelt deutlich den Anstieg des Flaschenweinexportes und den Rückgang des Fassweinexportes wider – die Menge des in Flaschen exportierten Weines konnte von 2000 bis 2007 mehr als verdoppelt werden.

 

Ländersituation 2007:

Hauptexportmarkt Deutschland mit 381.000 hl und 54 Mio. Euro (2006: 42,2 Mio. Euro). Mengenmäßig an zweiter Stelle die Tschechische Republik mit 57.000 hl um 3,1 Mio. Euro, (trotz rückläufiger Tendenz -2006: 83.000 hl; 4,1 Mio. Euro - ist Tschechien für Österreich der bedeutendste Ostmarkt).

Wertmäßig an zweiter Stelle die Schweiz mit 16.700 hl und ca. 10,6 Mio. Euro.

Es folgen die USA mit  rund 15.800 hl und ca. 8,3 Mio. Euro, gefolgt von den Niederlanden, Dänemark und Norwegen. Alle diese Märkte sind gegenüber 2006 gewachsen.


 

Zu Frage 41:

 

Österreich importierte 2007 782.000 hl mit 172 Mio. Euro (2006: 674.000 hl, 134 Mio. Euro).

Auf der Importseite spielen die neuen Mitgliedsländer praktisch keine Rolle. Hauptlieferland ist Italien mit 459.000 hl, gefolgt von Frankreich mit 55.000 hl und Spanien mit 48.000 hl. Die Neue Welt ist in Österreich 2007 nur in geringem Umfang vertreten: Australien mit 11.000 hl, USA mit 5.600 hl, Chile mit 10.300 hl und Südafrika mit 4.800 hl.

 

Zu Frage 42:

 

Zum Ab-Hof-Verkauf:

Der mengenmäßige Absatz Ab-Hof geht bereits seit Ende der 90er-Jahre zurück, er sank von rund 50% auf 29% im Jahr 2007. Gleichzeitig jedoch ist der Durchschnittspreis der Ab-Hof-Verkäufe von 2,47 Euro pro Liter im Jahr 2000 auf 3,59 Euro im Jahr 2007 gestiegen. Der – bereits seit längerem anhaltende Trend: Ab-Hof wird weniger Menge, aber höhere Qualität und somit höherer Wert verkauft.

 

Zur Gastronomie:

Auch hier ist der Gesamtabsatz seit 2000 rückläufig, wobei sich dieser Trend mit dem gesamten alkoholischen Getränkemarkt deckt (Spirituosen, Bier). Die Gründe dafür werden von Fessel-GfK mit dem gestiegenen Gesundheitsbewusstsein und dem anhaltenden Trend zu Wellness und Sport angegeben; sicherlich spielt auch die Absenkung des Höchstwertes für den Blutalkoholgehalt beim Autofahren eine Rolle. Wichtig für die heimische Weinproduktion ist jedoch, dass der Anteil österreichischer Weine in der Gastronomie stabil hoch bei 86-87% liegt (Weißwein über 90%, Rotwein über 75%).

 

Zu Frage 43:

 

Bundesamt für Weinbau: 12.285 Privatproben;

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 4.798 Privatproben.

 

Zu Frage 44:

 

Keine, da Privatproben nicht beanstandet werden, sondern der Beratung dienen.


 

Zu Frage 45:

 

Die Einnahmen betrugen:

Bundesamt für Weinbau: 311.075,52 Euro

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg:
68.961,44 Euro.

 

Zu Frage 46:

 

Im Bundesamt für Weinbau waren im Jahr 2007 82 Planstellen besetzt, in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg 140.

 

Zu Frage 47:

 

Die Personalkosten im Bundesamt für Weinbau beliefen sich auf 2,976.943,32 Euro, in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg auf 3,922.263,16 Euro.

 

Zu Frage 48:

 

Im Bundesamt für Weinbau 4, in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg keine.

 

Zu Frage 49:

 

Es wird um Verständnis ersucht, wenn lediglich darauf verwiesen werden kann, dass zukünftige Personalentscheidungen nach Anlass zu treffen sind.

 

Zu Frage 50:

 

Die Probekosten betrugen im Bundesamt für Weinbau: 70,-- Euro, in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg: 30,-- Euro. Eine Vergleichbarkeit ist auf Grund der unterschiedlichen Probentypen und Meßverfahren nicht möglich.


 

Zu Frage 51:

 

Im Jahr 2007 waren 21 Bundeskellereiinspektoren tätig.

 

Zu den Fragen 52 und 53:

 

Österreich war Projektpartner des EU-Projektes „EU-Weindatenbank zum Nachweis von Verfälschungen“. Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten Zusätzen und Verfahren dienen soll. Die in der Datenbank in ISPRA (bei Mailand) gespeicherten Analysedaten stehen allen europäischen Kontrollbehörden zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 54 und 55:

 

Über die gemeinsame Datenbank hinaus wird im Bedarfsfall mit allen Kontrollbehörden in den Mitgliedsstaaten zusammengearbeitet. Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit mit den deutschen Kontrollbehörden. So konnte z.B. die Problematik der Carbarylrückstände in chilenischen Weinen dank der Hinweise aus Deutschland verfolgt werden, ehe österreichische Konsumenten gefährdet waren.

 

Zu Frage 56:

 

Das EU/USA Abkommen wurde 2006 abgeschlossen. Seitdem haben sich keine Änderungen ergeben, weshalb dazu auf die Antworten zu den Fragen 72 und 75 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1136/J verwiesen wird. Der Export österreichischer Weine in die USA ist seither angestiegen, die Importe aus den USA nach Österreich gesunken. Gesamteuropäisch steigen sowohl die Exporte europäischer Weine in die USA (die USA sind mit Abstand größter Exportmarkt für EU-Weine) als auch die Importe von US-Weinen in die EU.

 

Zu Frage 57:

 

Die europäische Weinwirtschaft ist derzeit gefordert, für eine Vielzahl von Herausforderungen die richtigen Lösungsansätze zu finden. Der Bogen reicht hier von der Erschließung neuer Märkte in Asien über die Fragen des Klimawandels und der immer noch zunehmenden Globalisierung des Handels bis hin zum sich stetig ändernden Verhalten der Konsumenten. Aus österreichischer Sicht stellt die neue Weinmarktordnung nun eine sehr tragfähige Grundlage für die erfolgreiche zukünftige Entwicklung des europäischen Weines dar.

 

Der ursprünglich stark von Liberalisierungstendenzen geprägte Verordnungsentwurf der europäischen Kommission konnte in intensiven Verhandlungen „entschärft“ und sowohl auf die Bedürfnisse der einzelnen europäischen Produzenten als auch der Konsumentenländer zugeschnitten werden.

 

Zukünftig steht jedem Mitgliedstaat jährlich ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Zusätzlich enthält die neue Marktordnung quasi eine Menüliste an Fördermöglichkeiten, aus der der Mitgliedstaat die für ihn am besten geeigneten Maßnahmen auswählen kann. Für Österreich wurden 3 sehr viel versprechende Maßnahmen ausgewählt:

 

  1. Absatzförderung auf Drittlandsmärkten (Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an Veranstaltungen und Messen oder Informationskampagnen).

 

Die Österreichische Weinmarketing Service GmbH und andere große österreichische Erzeuger haben bereits in den letzten Jahren sehr erfolgreich auf Drittlandsmärkten gearbeitet und bekommen nun die finanziellen Möglichkeiten, diese Aktivitäten auszubauen.

 

 

  1. Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebes.

 

Damit ergibt sich eine Fülle an Möglichkeiten für die Betriebe im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung (Prioritätensetzung bei Kellertechnik; Gestaltung von Verkaufs- und Repräsentationseinrichtungen; Stützung überbetrieblicher Zertifizierungsmaßnahmen; …) und es stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung, um das Niveau der heimischen Weinqualität nochmals zu steigern.

 

  1. Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten.

 

Seit dem Jahr 2000 wurden unter diesem Titel in Österreich bereits sehr erfolgreich mehr als 10.000 ha Weingärten erneuert und darüber hinaus Bewässerungsanlagen errichtet, Terrassen renoviert und Wildschutzzäune errichtet. Die Fördersätze sollen hier deutlich erhöht und auch eine neue Maßnahme eingeführt werden.

 

Die Details zu diesen 3 Maßnahmenpaketen wurden in engem Dialog zwischen allen beteiligten Gruppen ausgearbeitet und werden derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Ab Herbst 2008 sollten dann alle Maßnahmen abwicklungsbereit sein.