4659/AB XXIII. GP

 
Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0127 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Johann Jarolim, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4771/J, betreffend die

                        Umgestaltung von zwei Spielwiesen im Augarten durch

                        Bepflanzung mit barockartigen Blumenbeeten

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Johann Jarolim, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juli 2008, Nr. 4771/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 9:

 

Die Bepflanzung der Schüsselwiesen ist ein Projekt der gartendenkmalpflegerischen Revitalisierung des Augartens. Diese ist Vorgabe des Denkmalschutzes, dem der Augarten als ältester erhaltener barocker Garten Wiens seit 2000 unterliegt. Für die Hauptachse gilt deren barocke Gestaltung als denkmalpflegerischer Leitzustand. Die Erhaltung und Revitalisierung der sieben historischen Gärten im Bundesbesitz ist Kern- und Schlüsselaufgabe der Bundesgärten als Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

 

Zu Frage 2:

 

Dies stellt ein Erfordernis des Denkmalschutzes dar, wie auch schon oben ausgeführt. Im Frühsommer 2008 wurde die südliche Schüsselwiese bepflanzt. Die nördliche Wiese ist nicht ausgepflanzt. Arabesken gestalten einen Teil der Fläche.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Ursprung geht die Idee und Gestaltung auf Kaiser Leopold I um 1677 zurück. Nunmehr ist die Revitalisierung eine Angelegenheit der Bundesgärten unter der Vorgabe des Denkmalschutzes.

 

Zu Frage 6:

 

Nein, es stellt ein Erfordernis des Denkmalschutzes dar.

 

Zu Frage 7:

 

Die Gestaltung der Flächen mit Blumen dient zum Genuss der Pflanzen (Ziergarten, Anblick, Duft). Die Nutzung als Flächen für ruhigen Aufenthalt und Erholung ist vorgesehen. Diese Nutzungen werden seitens der Bundesgärten, obwohl sie der Parkordnung nicht entsprechen, bis auf Widerruf im Interesse der Wiener Bevölkerung zugelassen. Dafür erforderlich ist allerdings, dass keine massiven Schäden an dem Gartendenkmal entstehen.

 

Zu Frage 8:

 

Es kam zu massiven Schäden an den Rasenflächen und deren Untergrund durch Fußballspielen und Radfahren in den Wiesen sowie durch Übernutzung der Flächen. Auch kam es zu Gefährdungen durch die oben angeführten Nutzungen von Kleinkindern und älteren Menschen. Nicht unerwähnt sollen die dadurch stets hohen Sanierungskosten für die Bundes­gärten bleiben.


 

Zu den Fragen 10 bis 15:

 

Die Nutzung der gegenständlichen Fläche ist nach wie vor für einen ruhigen Aufenthalt und zur Erholung möglich. Eine Neugestaltung der Gartenpartien „Sechseck“ und „Am Damm“ durch die Bundesgärten (beides Projekte für die Jahre 2008-2010) sowie ein Spielplatz an der Wasserallee sind geplant.

 

Die Gartenpartie „Am Damm“, befindet sich zwischen der Pfarre Am Augarten und dem Pensionistinnen- und Pensionistenhaus Augarten. Hier ist eine landschaftliche Gestaltung geplant. Die Fläche ist größer als die Schüsselwiesen und bietet für die verschiedensten Nutzungen ausreichend Platz.

 

Zu Frage 16:

 

Das Gartendenkmal Augarten steht der Bevölkerung zur Nutzung offen. Seitens der Bundesgärten und der Burghauptmannschaft Österreich wurden seit den 1990er Jahren sämtliche Spiel- und Sportplätze im Augarten erneuert und ausgebaut sowie auch neue Flächen gestaltet. Der Interessensausgleich zwischen Gartendenkmal, städtischen Grünflächennutzungen und Stadtökologie ist jedenfalls zu gewährleisten.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

 

Falls mit dieser Frage die Bundessportplätze gemeint sind, kann mitgeteilt werden, dass diese in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur fallen.