4663/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0135 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. AUG. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Ruperta Lichtenecker,

Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4895/J,

betreffend Aktivitäten für die Ratifizierung des Verkehrs-

protokolls der Alpenkonvention durch die EU

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juli 2008, Nr. 4895/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Schon allein die Bemühungen unter der österreichischen EU-Präsidentschaft, die letztlich dazu geführt haben, dass noch unter der finnischen Präsidentschaft das Verkehrsprotokoll von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde, dokumentieren deutlich den Willen und die Ernsthaftigkeit meiner Bemühungen um ein baldiges Inkrafttreten dieses völkerrechtlichen Vertrages. Ich habe meine zahlreichen Kontakte mit slowenischen und französischen Kolleginnen und Kollegen und die mir dabei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten stets genutzt, um auf die Dringlichkeit und die Notwendigkeit der baldigen Ratifizierung hinzuweisen.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

Abgesehen von meinen persönlichen Gesprächen und diversen Interventionen, um die in Slowenien handelnden Personen von der Wichtigkeit der Ratifikation des Verkehrsprotokolls zu überzeugen, hat Österreich in den zuständigen Gremien der Alpenkonvention stets darauf hingewirkt, die klaren Aufträge sowohl an Slowenien als auch an Frankreich festzuhalten, was die Beschlussprotokolle der Sitzungen ausreichend dokumentieren.

 

Zu Frage 5:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Es kann jedenfalls mitgeteilt werden, dass gegenwärtig in den dafür zuständigen Stellen alle Bemühungen unternommen werden, um den notwendigen Schriftsatz zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Zu den Fragen 6 und 9:

 

Ich habe Frankreich, wie schon zuvor den slowenischen Vertreterinnen und Vertretern gegenüber, meine Unterstützung angeboten, um das Verfahren nicht zuletzt auch in enger Kooperation mit dem zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie voranzutreiben und unter Mitwirkung aller Alpen-EU-Staaten das Verkehrsprotokoll der ehestmöglichen Ratifizierung zuzuführen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich die sich mir bietenden Gelegenheiten, sei es bilateral, sei es auf europäischer, sei es auf internationaler Ebene, nutzen werde, um weitere Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Bezüglich der Schweiz habe ich beim 4er Treffen der deutschsprachigen Umweltminister, Ende Juni dieses Jahres in der Schweiz, zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, das es außerordentlich wichtig wäre, wenn die Schweiz baldigst dieses so essenzielle Protokoll ratifizieren würde. Diesbezügliche Bemühungen in der Schweiz lassen hoffen, dass dieses Protokoll, neben einigen anderen, in absehbarer Zeit einer parlamentarischen Befassung zugeführt wird. Die letzte noch säumige Vertragspartei, Italien, hat durch den Regierungswechsel sicherlich wieder Boden gut zu machen und ist nicht zuletzt auch auf Betreiben Österreichs wieder dabei, die parlamentarische Behandlung des gesamten Protokollpaketes aufzunehmen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Es ist für mich seit jeher von großer Bedeutung, dass der alpine Raum und die vitalen Bedürfnisse der im Alpenraum lebenden Bevölkerung im Rahmen der vielfältigen Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft stärkere Berücksichtigung finden sollen. Allein die Bemühungen unter der österreichischen EU-Präsidentschaft haben bewiesen, dass es möglich ist, auch die Europäische Gemeinschaft von den Potenzialen der Alpenkonvention und vor allem ihrer Protokolle zu überzeugen. Mit dem am 8. Juli 2008 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge („Wegekostenrichtlinie“), soll erstmals die Möglichkeit geschaffen werden, über Mautgebühren auch externe Kosten anzulasten. Die Anlastung externer Kosten ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Kostenwahrheit“. Allerdings verbleiben weitere Aspekte, die aus Sicht Österreichs in den Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag weiter zu verfolgen sind (wie die Möglichkeit zur Anlastung aller im Handbuch vorgesehener externer Kosten und die Gegenrechnung von Querfinanzierungszuschlägen und externen Kosten).

Im Übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des BMVIT.

 

Zu Frage 12:

 

Es darf auf die Zuständigkeit des BMVIT verwiesen werden.

 

Zu Frage 13:

 

Generell haben in Österreich die Behörden auf alle Straßenprojekte, die unter Artikel 11 des Verkehrsprotokolls, insbesondere unter dessen Absatz 2 fallen, die einschlägigen Bestimmungen des Verkehrsprotokolls zu berücksichtigen und in die entsprechenden Verfahren einfließen zu lassen.


 

Zu Frage 14:

 

Der französische Vorsitz hat unter anderem das wichtige Thema eines umweltverträglichen, nachhaltigen Tourismus unter besonderer Berücksichtigung des durch Freizeit und Tourismus verursachten Verkehrs als zentrale Frage in den Vordergrund gerückt und versucht sehr engagiert, diesen komplexen und viele Protokolle berührenden Bereich vor allem auch im Rahmen der Verkehrsarbeitsgruppe weiterzuentwickeln. Dabei wird – aufbauend auf nationalen Untersuchungen in den Mitgliedsländern der Alpenkonvention sowie des 1. Alpenzustandsberichtes – eine alpenweite Umsetzungsstudie erstellt, die wichtige Urlaubs- und Freizeitdestinationen im Alpenraum auf ihre umweltfreundliche Erreichbarkeit hin sowie deren lückenlose Verknüpfung mit den umweltfreundlichen Mobilitätsangeboten vor Ort untersucht. Weiters werden Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation erarbeitet, die den Ministern bei der nächsten Alpenkonferenz unter französischem Vorsitz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Überdies gibt es auch intensive Bestrebungen von Frankreich, initiiert noch unter der Präsidentschaft Österreichs, einen verbindlichen Klimaaktionsplan für den Alpenraum mit konkreten Handlungsverpflichtungen vorzulegen, um im Idealfall eine Klimamodellregion Alpenraum zu schaffen.

 

Zu Frage 15:

 

Nein, denn Frankreich ist nicht allein für den weiteren Implementierungsweg verantwortlich. Andere Alpenstaaten ergreifen verschiedenste Initiativen, beispielsweise Deutschland für einen ökologischen Verbund oder die Schweiz im Bereich der Naturgefahren. Österreich etwa engagiert sich federführend in Fragen des Wasserhaushaltes und des Wassermanagements.

 

Zu Frage 16:

 

Die bereits unter österreichischer Alpenpräsidentschaft verabschiedete Klimadeklaration, die ja die Grundlage für den nun in Ausarbeitung befindlichen Klimaaktionsplanes darstellt, wird von Österreich weiterhin mit großem Einsatz weiterentwickelt werden. Damit hängen auch u. a. Fragen des Verkehrs, des Energiehaushalts und der Wasserversorgung ursächlich zusammen. Dabei dürfen aber die Alpenkonvention und ihrer Protokolle nicht auf ein rein rechtliches Instrument reduziert werden, sondern es sollte die Chance genutzt werden, die die Deklaration Bevölkerung und Kultur bietet, um den im Alpenraum lebenden und wirtschaftenden Menschen Perspektiven zu eröffnen.


 

Zu Frage 17:

 

Die Implementierung der Alpenkonvention, sei es auf rechtlicher Ebene, sei es als Projektvoraussetzung, ist in Österreich im Vergleich zu allen anderen Alpenstaaten weit gediehen und wird jedenfalls von mir weiter verfolgt werden.

 

 

Der Bundesminister: