4668/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am     September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4660/J vom 1. Juli 2008 der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspakts beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Budgetergebnisse zeigen, dass im Bereich des Bundes nachdrücklich eine konsequente Haushaltspolitik verfolgt wurde und dass der Bund seine Hausaufgaben erfolgreich bewältigt hat:

 

Nach Art. 2 des Österreichischen Stabilitätspaktes ist für den Bund im Jahr 2009 ein maximales Defizit in der Höhe von 1,33% des BIP vereinbart. Beharrliche Einsparungsbemühungen und die Umsetzung notwendiger Reformen, unterstützt durch die Auswirkungen der positiven Konjunktur, führen aber zu noch deutlich besseren Konsolidierungserfolgen. In der budgetären Notifikation vom März 2008 an die Europäische Kommission wurde für die Bundesebene ein Maastricht-Defizit von € 2,850 Milliarden gemeldet. Dies entspricht einem Defizit von 1,0% des BIP. Damit wird das Defizit des Bundes um ein Viertel geringer ausfallen, als es die Anforderungen des Österreichischen Stabilitätspakts für den Bund verlangen. Diese Erfolge sind durch den Rückenwind der positiven Konjunktur erleichtert worden, wären aber ohne straffe Budgetdisziplin und konsequente Einsparungsvorgaben nicht umsetzbar gewesen.

 

Zu 2.:

Gemäß Art. 3 des Stabilitätspakts 2008 haben sich die Länder inklusive Wien dazu verpflichtet, einen Stabilitätsbeitrag in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses für das Jahr 2008 in Höhe von nicht unter 0,45% des BIP zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad beizutragen. Bei einem BIP von € 285.838 Millionen sind das in absoluten Zahlen € 1.286 Millionen. Voraussichtliche Haushaltsergebnisse wurden in den Berichten zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung der Länder gemäß Art. 7 ÖStP mit 31. Juli 2008 dem österreichischen Koordinationskomitee mitgeteilt. Daraus ergibt sich ein Ergebnis der Länder von € 967 Millionen. Dies entspricht einem Ergebnis von 0,34% des BIP und einer Verfehlung der vereinbarten Stabilitätsziele von 0,11% des BIP.

 

Von den Gemeinden ohne Wien wird erwartet, dass sie ihre Stabilitätsziele, jeweils landesweise durch ein ausgeglichenes Haushaltsergebnis zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad beizutragen, 2008 erfüllen werden.

 

Durch die konsequente Haushaltspolitik des Bundes in den letzten Jahren ist gesichert, dass Österreich auch 2008  das vereinbarte Stabilitätsziel halten kann, bei Erfüllung der eingegangenen Pflichten durch die Länder würde das Gesamtergebnis aber deutlich besser ausfallen. Das Bundesministerium für Finanzen wird im Rahmen der Koordinierung der Haushalte entsprechende Anstrengungen von Länderseite einfordern.

 

Zu 3.:

Die Haushaltsergebnisse 2006 wurden von der Statistik Österreich ausgewertet und aufbereitet. So konnte auch der ÖStP von den Ländern insgesamt erfüllt werden.

 

Insgesamt leisteten die Länder im Jahr 2006 einen Stabilitätsbeitrag von 0,62% des BIP, vereinbart waren 0,60% des BIP, wie in der angeführten Tabelle ersichtlich ist.


 

Rechtsträger

 

Ergebnis gemäß ÖStP

Haushaltsergebnisse 2006

 

 

 

 

 

 

in % des BIP

Burgenland ...............................

48

+0,02%

Kärnten.....................................

232

+0,09%

Niederösterreich........................

393

+0,15%

Oberösterreich...........................

144

+0,06%

Salzburg ..................................

105

+0,04%

Steiermark................................

218

+0,08%

Tirol .........................................

81

+0,03%

Vorarlberg ................................

34

+0,01%

Wien........................................

335

+0,13%

Länder insgesamt....................

1589,46

+0,62%

 

 

BIP 2006

257.897

 

 

Für 2007 liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Statistik Austria ermittelt diese nach Ländern getrennt und wird planmäßig bis Ende September einen Bericht vorlegen. In der budgetären Notifikation vom März 2008 über die Haushaltsergebnisse 2007 an die Europäische Kommission wurden von Statistik Österreich für die Landesebene ohne Wien und für die Gemeinden mit Wien folgende Werte gemeldet:

 

in Mio. €

Länder:                                        -15

Gemeinden:                               +603

 

in % BIP

Länder:                                       0,0

Gemeinden:                               +0,2

 

Zu 4.:

Art. 1 (2) ÖStP sieht vor, dass ein vereinbarter Stabilitätsbeitrag je nach den für ein Jahr bestehenden Voraussetzungen


 

Das heißt, ein Unterschreiten in einzelnen Jahren ist bis zu einem gewissen Ausmaß, vergleiche Art. 2 (2), Art. 3 (4) sowie Art. 4 (2), zulässig, sofern der Höchstbetrag nicht schon für das Vorjahr ausgeschöpft wurde. Weiters sieht Art. 5 die Möglichkeit vor, Überschüsse zu übertragen. Das bedeutet, dass Bund, Länder und länderweise die Gemeinden die Vereinbarung gemeinsam erfüllen können.

 

Unter diesen Bedingungen konnte der ÖStP bisher immer erfüllt werden, sodass Sanktionszahlungen kein Gegenstand von Diskussionen waren.

 

Zu 5.:

Wie bereits ausgeführt, konnten die Stabilitätsziele insgesamt immer erfüllt werden. Einzelne Abweichungen einiger Länder in gewissen Jahren sind beispielsweise auf die Krankenanstaltenfinanzierung, die sich in einigen Bundesländern stärker als erwartet auswirkt, zurückzuführen. Einsparungen und Verwaltungsreformen auch auf subnationaler Ebene sind weiterhin erforderlich um Freiraum für eine nachhaltig tragbare Haushaltspolitik ohne übermäßige Verschuldung zu schaffen.

 

Zu 6.:

Österreich hat gerade durch die Beiträge des Bundes bisher die Ziele des Österreichischen Stabilitätspakts immer erreicht. Gerade vor dem Hintergrund einer notwendigen Entlastung von Menschen und Wirtschaft ist es aber erforderlich  weitere Einsparungspotentiale zu nutzen. Die Verwaltungsreform wird dazu ihren Beitrag leisten. Auch das neue Haushaltsrecht, das ab 1. Jänner 2009 bzw. 2013 in Kraft tritt, verspricht durch die Berücksichtigung von Wirkungen und Leistungen eine bessere Steuerung und einen effizienteren Ressourceneinsatz. Diese Maßnahmen setzen zwar beim Bund an, können und sollen aber auch den Ländern Vorbild sein.

 

Zu 7.:

Nein.

 

Zu 8. und 9.:

Ein umfassendes Entlastungspaket soll 2010 eine deutlich merkbare Steuerentlastung mit dem Ziel fairer und gerechter Steuern umsetzen. Die sorgfältige Vorbereitung dieser Entlastung ist entscheidend, um die Wechselwirkungen der Steuerreform zu Wachstum und Beschäftigung, zum Wirtschaftsstandort Österreich und zur sozialen Sicherheit unseres Landes optimal zu integrieren. Parallel dazu bleibt die weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bis zu einem gesamtösterreichisch ausgeglichenen Haushalt in der Perspektive eine wichtige Grundlage für dauerhafte Wachstumsbedingungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen