4669/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0110-I/4/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4665/J vom 1. Juli 2008 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Hepatitis C/ Plasmaspenden/ Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Hoechst-Aventis-Konzern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Vorerst ist anzumerken, dass betreffend dem Inhalt der gegenständlichen Anfrage laut Bundesministeriengesetz keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen besteht. Weiters weise ich darauf hin, dass mein Ressort weder in das seinerzeitige Verfahren, noch in den Vergleichsabschluss involviert war und auch mit der aktuellen Einholung eines Rechtsgutachtens nie befasst wurde. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu keine Angaben machen kann und auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4666/J des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz verweise.

 

 

Mit freundlichen Grüßen