4669/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.09.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0110-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4665/J vom 1. Juli 2008 der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Hepatitis C/ Plasmaspenden/ Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Hoechst-Aventis-Konzern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Vorerst ist anzumerken, dass betreffend dem Inhalt der gegenständlichen Anfrage laut Bundesministeriengesetz keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen besteht. Weiters weise ich darauf hin, dass mein Ressort weder in das seinerzeitige Verfahren, noch in den Vergleichsabschluss involviert war und auch mit der aktuellen Einholung eines Rechtsgutachtens nie befasst wurde. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich hierzu keine Angaben machen kann und auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4666/J des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz verweise.
Mit freundlichen Grüßen