467/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am      3.Mai 2007

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0038-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 451/J betreffend Anteil von Bio-Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Für den Vollziehungsbereich des Bundes bestehen bereits seit dem Jahr 1998 für eine Ökologisierung der Bundesverwaltung, insbesondere für das öffentliche Beschaffungswesen, Leitlinien, die von der Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 1. April 1998 angenommen wurden. Diese Leitlinien enthalten einerseits allgemeine Anleitungen zum umweltgerechten Handeln und andererseits konkrete Vorgaben zur Beachtung ökologischer Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

 

Aufgrund vielfältiger Entwicklungen (technische Weiterentwicklung, neue normative Regelungen) auf nationaler und europäischer Ebene hat das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst im Jahr 2004 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) einen Entwurf für einen Ministerratsvortrag zur Neufassung dieser Leitlinien ausgearbeitet. Sie spezifizieren den Grundsatz der umweltgerechten Beschaffung durch Festlegung konkreter Kriterien für die Beschaffung umweltgerechter Leistungen und enthalten auch einen eigenen Abschnitt über die Beschaffung biologischer Produkte (vgl. Punkt B.2.6. des Entwurfes).

 

Die Ökologischen Leitlinien und die darin vorgeschlagenen Leistungen orientieren sich an Umweltkriterien, die in so genannten Umweltzeichenrichtlinien enthalten sind. Die Umweltzeichenrichtlinien werden unter breiter Mitwirkung aller beteiligten Kreise, jedenfalls auch der Wirtschaft und der Konsumenten, erarbeitet.

 

Der Entwurf der Leitlinien wurde außerdem einem allgemeinem Begutachtungsverfahren unterzogen. Nach den Rückmeldungen des Begutachtungsverfahrens wurde zwischen dem Bundeskanzleramt (BKA), dem BMLFUW und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) vereinbart, diesen Entwurf unter Einbeziehung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) zu überarbeiten.

 

Zur Erprobung und Evaluierung ökologisch orientierter Beschaffungen wird derzeit von der BBG gemeinsam mit dem BMLFUW ein Pilotprojekt durchgeführt. Dieses beinhaltet unter anderem die Verwendung von so genannten Umweltleistungsblättern, die vordefinierte ökologische Leistungsmerkmale von Produkten erfassen und damit Ausschreibungen standardisiert zugrunde gelegt werden können. Die Ergebnisse des Pilotprojektes sollen in die Überarbeitung der Leitlinien einfließen. Das Lebensministerium steht diesbezüglich mit dem Verfassungsdienst und dem BMF in einem laufenden Dialog.

 

Unabhängig von einer Beschlussfassung über ökologische Leitlinien beinhaltet bereits das Bundesvergabegesetz (BVergG) eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, bei der Beschaffung auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (vgl. § 19 Abs. 5 BVergG).

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Der Anteil der in den beiden Großküchen im Regierungsgebäude Stubenring 1 verwendeten Bio-Lebensmittel beträgt bei der Firma Sodexho 5 % (Fleisch, Gemüse u. gepresste Fruchtsäfte – die Speisekarte enthält auch ein Vitalmenü für Ernährungsbewusste); bei der Firma Gollowitzer 10 % (Obst und Gemüse).

Mit den Pächtern bestehen Absprachen, dass auch „leichte“ (ernährungsbewusste) Speisen anzubieten sind.

 

Bei den Außenstellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Kantinenpächtern stellt sich der Anteil wie folgt dar:

·        Wien, Hintere Zollamtsstraße 4: Firma Steindl: 25-28 % (Obst und Gemüse)

·        Salzburg, Aignerstraße 10: Firma Walter Dax: 15 % (Obst, Gemüse und Fleisch)

 

BundesimmobiliengmbH (BIG):

In der BIG-Betriebsküche werden derzeit noch keine Lebensmittel aus biologischem Landbau angeboten oder bei der Zubereitung der Speisen verwendet.

 

Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (SSKB):

Die SSKB hat sämtliche Restaurants in ihrem Bereich (sechs in Schönbrunn) verpachtet. Von diesen verwendet ein Betrieb großteils Bio-Lebensmittel (Catering), zwei Betriebe verwenden einen erheblichen Teil an Bioware (mindestens 30 %).

 

Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H. (MRBG):

Die MRBG hat sich für die Saison 2007 für den Gastronomiebereich das interne Ziel gesetzt, Lebensmittel weitest möglichst von regionalen Anbietern und aus kontrolliert organisch-biologischer Landwirtschaft zu beziehen, wobei ein mindestens 20 %-iger Anteil an Biolebensmitteln angestrebt wird.

 

Schönbrunner Tiergartenges.m.b.H. (STG):

Die STG strebt bei der von ihrer Tochtergesellschaft betriebenen Gastronomie eine laufende Erhöhung der Verwendung von Bioprodukten an. So sollen im Gasthaus Tirolerhof und Cafe-Restaurant Kaiserpavillon zumindestens zwei ausgewiesene Bioprodukte angeboten werden. Im Bauernstand neben dem Tirolerhof werden bereits jetzt ausschließlich Biolebensmittel angeboten.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Da in den bestehenden Pachtverträgen keine Verpflichtung zur Verwendung von Bio-Lebensmitteln besteht, ist eine Kontrolle nur auf freiwilliger Basis möglich. Es ist jedoch seitens der Personalvertretung vorgesehen, in den regelmäßigen Gesprächen mit den Pächtern auf die verstärkte Verwendung von Bio-Lebensmitteln hinzuwirken.

 

Soweit Bioprodukte verwendet werden, erfolgt die Kontrolle über die Dokumentation der jeweiligen Verpackungseinheiten.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 447/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Einsatz von Biolebensmitteln ist im Bundesvoranschlag nicht gesondert ausgewiesen, da die Voranschlagspost für den Ankauf von Lebensmitteln nicht nach deren Herkunft untergliedert ist.


 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Bezüglich der Fußball-Europameisterschaft 2008 darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 447/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

 

Ansonsten kann derzeit noch nicht angegeben werden, welche Veranstaltungen das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Laufe des Jahres 2008 durchführen wird.