4672/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.09.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/192-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 31. August 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4713/J-NR/2008 betreffend
Zulassung zum
Studium, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 7.
Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 4:
Jenen
Studienwerberinnen und Studienwerbern, welche an der Medizinischen
Universität Wien durch einen entsprechenden Rangplatz im EMS-Test im Juli
einen Anspruch auf einen Studienplatz erworben haben, jedoch infolge der
Absolvierung der Nachmatura den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife
bis zum Ende der Anmeldefrist für die Kleingruppeneinteilung (Mitte
September) nicht beibringen können, wird seitens der Universität auf
deren Ansuchen im
Kulanzweg ermöglicht, die erforderlichen Dokumente bis Mitte Oktober
nachzureichen.
Pro Studienjahr trifft dies in etwa auf sieben bis zehn Studienwerberinnen und Studienwerber zu. Die betroffenen Studienwerberinnen und Studienwerber werden nach entsprechender Bekanntgabe in der Studien- und Prüfungsabteilung den Lehrveranstaltungen mit Kleingruppenunterricht zugeteilt und sind dann auch berechtigt, trotz noch nicht erlangter Zulassung zum Studium an diesen teilzunehmen. Nach Ablegung der Nachmatura und Erhalt des Reifezeugnisses ist die Zulassung zum Studium natürlich ehestmöglich zu beantragen.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht daher davon aus, dass auch in Zukunft – so wie in den vergangenen Jahren – durch die jeweilige Medizinische Universität im Rahmen der autonomen Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes die Interessen der Studienwerberinnen und Studienwerber ausreichend berücksichtigende Maßnahmen getroffen werden, ohne die zügige Aufnahme des Studienbetriebes zu behindern.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich ist es möglich, jedes Studium bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach dem 30. September aufzunehmen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.