4672/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.09.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                                                              BMWF-10.000/192-Pers./Org.e/2008

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 31. August 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4713/J-NR/2008 betreffend Zulassung zum
Studium, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2 und 4:

Jenen Studienwerberinnen und Studienwerbern, welche an der Medizinischen Universität Wien durch einen entsprechenden Rangplatz im EMS-Test im Juli einen Anspruch auf einen Studienplatz erworben haben, jedoch infolge der Absolvierung der Nachmatura den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife bis zum Ende der Anmeldefrist für die Kleingruppeneinteilung (Mitte September) nicht beibringen können, wird seitens der Universität auf deren Ansuchen im
Kulanzweg ermöglicht, die erforderlichen Dokumente bis Mitte Oktober nachzureichen.

 

Pro Studienjahr trifft dies in etwa auf sieben bis zehn Studienwerberinnen und Studienwerber zu. Die betroffenen Studienwerberinnen und Studienwerber werden nach entsprechender Bekanntgabe in der Studien- und Prüfungsabteilung den Lehrveranstaltungen mit Kleingruppenunterricht zugeteilt und sind dann auch berechtigt, trotz noch nicht erlangter Zulassung zum Studium an diesen teilzunehmen. Nach Ablegung der Nachmatura und Erhalt des Reifezeugnisses ist die Zulassung zum Studium natürlich ehestmöglich zu beantragen.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht daher davon aus, dass auch in Zukunft – so wie in den vergangenen Jahren – durch die jeweilige Medizinische Universität im Rahmen der autonomen Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes die Interessen der Studienwerberinnen und Studienwerber ausreichend berücksichtigende Maßnahmen getroffen werden, ohne die zügige Aufnahme des Studienbetriebes zu behindern.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich ist es möglich, jedes Studium bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach dem 30. September aufzunehmen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.