4674/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.09.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BMWF-10.000/196-Pers./Org.e/2008

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. September 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4760/J-NR/2008 betreffend Missstände im Bereich des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Der ehemalige Staatssekretär für Gesundheit und Finanzen, Primarius Dr. Reinhard Wanek hat mich mit Fax vom 15. März 2007 um Unterstützung der Anliegen von Herrn Dr. Mahmoud
Melling gebeten. Herr Dr. Melling hat mir mit Schreiben vom 16. Mai 2008 seinen Antrag an den Rektor der Medizinischen Universität Wien (MUW) auf Ausstellung eines Feststellungsbescheides nach § 4 Auskunftspflichtgesetz über unbeantwortet gebliebene Auskunftsbegehren zur Kenntnis übermittelt.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Die universitätsinterne Verteilung der budgetären Mittel fällt nach den Bestimmungen des UG 2002 - wie auch bereits im UOG 1993 – ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Universitätsorgane. Für eine Einflussnahme auf die Verteilung von Budgetmitteln durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung besteht keine rechtliche Grundlage.

 

Zu Frage 6:

Die Universitäten, so auch die MUW, erfüllen gemäß § 5 UG 2002 ihre Aufgaben i.S. § 3 UG 2002 im Rahmen der Universitätsautonomie. Die Festlegung der strategischen Ziele und Schwerpunkte in Lehre und Forschung sowie die Kontrolle der Zielerreichung erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen und das dazugehörige Berichtswesen.

 

Zu Fragen 7 bis 11:

Es handelt sich hierbei um Belange, die in die Zuständigkeit der autonomen Universitäten fallen. Der Bundesminister hat, anders als es die Fragestellung andeutet, keine Möglichkeit zur direkten Einflussnahme.

 

Laut Auskunft der MUW zählt Dr. Melling als Außerordentlicher Universitätsprofessor nicht zu der im § 97 UG 2002 definierten Gruppe der Universitätsprofessoren, sondern zur Personengruppe der Universitätsdozenten mit dem Amtstitel eines „Außerordentlichen Universitäts-professors“.

 

 

Laut Mitteilung der MUW stehe es dem Leiter einer universitären Organisationseinheit im
Rahmen der mit dem Rektorat abgeschlossenen Zielvereinbarungen frei, die Gliederung der Binnenstruktur vorzunehmen und so die Verteilung der im Rahmen der Zielvereinbarung zur Verfügung gestellten Ressourcen vorzunehmen. Hierbei sind die Leistungen der Subeinheiten in Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Daraus ließe sich jedoch kein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch auf Zuweisung von bestimmten Räumlichkeiten oder Infrastruktureinrichtungen ableiten. Insbesondere bestehe kein Anspruch auf bestimmte Gerätschaften (wie ein
Rasterelektronenmikroskop), da derartige Infrastruktur nicht einzelnen Personen zugeordnet wird.

 

Laut Auskunft der MUW hat es Dr. Melling bisher abgelehnt, sich in ein Team in Form einer
größeren Arbeitsgruppe integrieren zu lassen. Eine Beteiligung an den bestehenden Arbeitsgruppen würde sowohl die Lehr- und Forschungsbedingungen als auch die Publikations-möglichkeiten von Dr. Melling verbessern. Laut MUW wird Dr. Melling daher nicht vom Leiter des Zentrums in der Erfüllung seiner Pflichten behindert und diskriminiert.

 

Zu Frage 12:

Laut MUW wurde die durch den Rechtsvertreter von Dr. Melling erbetene Auskunft am 19. Juni 2008 erteilt.

 

Zu Fragen 13 bis 17:

Die Verteilung der budgetären Mittel der autonomen Universitäten fällt ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der einzelnen Universitätsorgane (siehe dazu auch die Antworten zu den Fragen 1 und 2).

 

Laut MUW wurden und werden die Einnahmen aus den in den Vorbemerkungen zur Anfrage genannten Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 27 Abs 1 Z 5 UG 2002 zur Erfüllung der
Zwecke des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie verwendet, nämlich zur Verbesserung der Ausstattung des Zentrums, insbesondere zum Zwecke der Lehre (ca. € 400.000,--), sowie zur Abdeckung des Mehrbedarfs an Sachmitteln für die vier Abteilungen des Zentrums
(ca. € 200.000,--). Diese Mittel wurden nicht direkt an Personen vergeben. Zuständig für die
Zuteilung von Ressourcen ist der Zentrumsleiter.

 

Das für die Kontrolle der Vergabe zuständige Kontrollorgan ist laut Auskunft der MUW die Zentrumskonferenz der die Leiter/innen aller Arbeitsgruppen angehören. Die Zentrumsleiter/innen berichten der Zentrumskonferenz.


 

Zu Frage 18:

Die Vergabe der Mittel fällt in die Kompetenz der autonomen Universitäten. Eine Einflussnahme des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Art der Verteilung ist in der
geltenden Rechtslage nicht möglich.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.