4674/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.09.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/196-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 1. September 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4760/J-NR/2008 betreffend Missstände im Bereich des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Der ehemalige
Staatssekretär für Gesundheit und Finanzen, Primarius Dr. Reinhard
Wanek hat mich mit Fax vom 15. März 2007 um Unterstützung der
Anliegen von Herrn Dr. Mahmoud
Melling gebeten. Herr Dr. Melling hat mir mit Schreiben vom 16. Mai 2008 seinen
Antrag an den Rektor der Medizinischen Universität Wien (MUW) auf
Ausstellung eines Feststellungsbescheides nach § 4 Auskunftspflichtgesetz
über unbeantwortet gebliebene Auskunftsbegehren zur Kenntnis übermittelt.
Zu Fragen 3 bis 5:
Die universitätsinterne Verteilung der budgetären Mittel fällt nach den Bestimmungen des UG 2002 - wie auch bereits im UOG 1993 – ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Universitätsorgane. Für eine Einflussnahme auf die Verteilung von Budgetmitteln durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung besteht keine rechtliche Grundlage.
Zu Frage 6:
Die Universitäten, so auch die MUW, erfüllen gemäß § 5 UG 2002 ihre Aufgaben i.S. § 3 UG 2002 im Rahmen der Universitätsautonomie. Die Festlegung der strategischen Ziele und Schwerpunkte in Lehre und Forschung sowie die Kontrolle der Zielerreichung erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen und das dazugehörige Berichtswesen.
Zu Fragen 7 bis 11:
Es handelt sich hierbei um Belange, die in die Zuständigkeit der autonomen Universitäten fallen. Der Bundesminister hat, anders als es die Fragestellung andeutet, keine Möglichkeit zur direkten Einflussnahme.
Laut Auskunft der MUW zählt Dr. Melling als Außerordentlicher Universitätsprofessor nicht zu der im § 97 UG 2002 definierten Gruppe der Universitätsprofessoren, sondern zur Personengruppe der Universitätsdozenten mit dem Amtstitel eines „Außerordentlichen Universitäts-professors“.
Laut
Mitteilung der MUW stehe es dem Leiter einer universitären
Organisationseinheit im
Rahmen der mit dem Rektorat abgeschlossenen Zielvereinbarungen frei, die
Gliederung der Binnenstruktur vorzunehmen und so die Verteilung der im Rahmen
der Zielvereinbarung zur Verfügung gestellten Ressourcen vorzunehmen.
Hierbei sind die Leistungen der Subeinheiten in Forschung und Lehre zu
berücksichtigen. Daraus ließe sich jedoch kein wie auch immer gearteter
Rechtsanspruch auf Zuweisung von bestimmten Räumlichkeiten oder
Infrastruktureinrichtungen ableiten. Insbesondere bestehe kein Anspruch auf
bestimmte Gerätschaften (wie ein
Rasterelektronenmikroskop), da derartige Infrastruktur nicht einzelnen Personen
zugeordnet wird.
Laut Auskunft
der MUW hat es Dr. Melling bisher abgelehnt, sich in ein Team in Form einer
größeren Arbeitsgruppe integrieren zu lassen. Eine Beteiligung an
den bestehenden Arbeitsgruppen würde sowohl die Lehr- und
Forschungsbedingungen als auch die Publikations-möglichkeiten von Dr.
Melling verbessern. Laut MUW wird Dr. Melling daher nicht vom Leiter des Zentrums
in der Erfüllung seiner Pflichten behindert und diskriminiert.
Zu Frage 12:
Laut MUW wurde die durch den Rechtsvertreter von Dr. Melling erbetene Auskunft am 19. Juni 2008 erteilt.
Zu Fragen 13 bis 17:
Die Verteilung
der budgetären Mittel der autonomen Universitäten fällt
ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der einzelnen Universitätsorgane (siehe dazu
auch die Antworten zu den Fragen 1 und 2).
Laut MUW
wurden und werden die Einnahmen aus den in den Vorbemerkungen zur Anfrage
genannten Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 27 Abs 1 Z 5 UG
2002 zur Erfüllung der
Zwecke des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie verwendet, nämlich
zur Verbesserung der Ausstattung des Zentrums, insbesondere zum Zwecke der
Lehre (ca. € 400.000,--), sowie zur Abdeckung des Mehrbedarfs an
Sachmitteln für die vier Abteilungen des Zentrums
(ca. € 200.000,--). Diese Mittel wurden nicht direkt an Personen
vergeben. Zuständig für die
Zuteilung von Ressourcen ist der Zentrumsleiter.
Das für die Kontrolle der Vergabe zuständige Kontrollorgan ist laut Auskunft der MUW die Zentrumskonferenz der die Leiter/innen aller Arbeitsgruppen angehören. Die Zentrumsleiter/innen berichten der Zentrumskonferenz.
Zu Frage 18:
Die Vergabe
der Mittel fällt in die Kompetenz der autonomen Universitäten. Eine
Einflussnahme des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die
Art der Verteilung ist in der
geltenden Rechtslage nicht möglich.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.