4675/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.09.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die Abgeordneten zum Nationalrat Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2008 unter der Nr. 4813/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorlage des Rechnungshofberichts über den Vergleich von Bundesminister Darabos mit der Eurofighter GmbH" gerichtet.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.
Die an mich gerichtete Anfrage zur Vorlage des Rechnungshofberichts über den Vergleich von Bundesminister Darabos mit der Eurofighter GmbH betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss. Außerdem verweise ich auf den am 22. August 2008 veröffentlichten Berichtsbeitrag "Luftraumüberwachnungsflugzeuge: Vergleich der Republik Österreich mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH“ (Reihe Bund 2008/9).
Darüber hinaus erlaube ich mir kurz die in Fragen der Einholung von Stellungnahmen zu Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs vorgesehene Vorgehensweise darzustellen. Gemäß § 5 Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz [R. H. G.] 1948), BGBl. Nr. 144/1948 i.d.F. BGBl. I Nr. 100/2003, hat der Rechnungshof den überprüften Stellen das Ergebnis seiner Überprüfung sowie allfällige aus diesem Anlass sich ergebende Anträge entweder unmittelbar oder im Wege der
sachlich in Betracht kommenden Oberbehörden bekanntzugeben. Die überprüften Bundesministerien haben zu den mitgeteilten Beanstandungen und Anträgen des Rechnungshofes längstens innerhalb dreier Monate unter Bekanntgabe der allenfalls getroffenen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Sollte zwei Wochen vor Ende dieser Frist noch keine Stellungnahme der betroffenen Stelle im Rechnungshof eingelangt sein, so wird automatisch ein entsprechendes Erinnerungsschreiben verschickt.