468/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am               Mai 200703.05.2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0048-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 497/J betreffend arbeitssuchende Jugendliche, welche die Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Auch wenn Österreich im Bereich der Jugendbeschäftigung im internationalen Bereich nach wie vor eine absolute Spitzenposition einnimmt, wird die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als eine der zentralsten Herausforderungen einer zukunfts-orientierten Politik sehr ernst genommen. Dementsprechend wurde auch die        Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in den letzten Jahren schwerpunktmäßig auf die Zielgruppe der Jugendlichen ausgerichtet. So betrug etwa die Zahl der jährlich vom Arbeitsmarktservice in diverse Förderprogramme einbezogenen Jugendlichen im Jahr 2006 rund 102.000, was gegenüber dem Jahr 2001 eine Steigerung um ca. 120% bedeutete.

 

Nicht zuletzt dank dieser verstärkten Bemühungen ist es auch gelungen, am        Jugendarbeitsmarkt eine Trendwende herbeizuführen. So ist etwa im Jahresdurchschnitt 2006 die Zahl der 15 bis 24-jährigen Arbeitssuchenden mit -8,4% (-3.473 auf einen Bestand von 38.095) deutlich überdurchschnittlich zurückgegangen. Auch am Lehrstellenmarkt ist – insbesondere auch in Folge des ab September 2005 eingeführten Programms zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen („sogenannter Blum-Bonus“) – seit dem Ausbildungsjahr 2005/06 eine klar positive Entwicklung erkennbar. So befanden sich am 31.12.2006 insgesamt 39.399 Lehrlinge im 1. Lehrjahr, was gegenüber dem Jahr 2004 eine Erhöhung um rund 9,6% bedeutet. Auch der über die AMS-Statistik zu beobachtende Lehrstellenandrang (Verhältnis zwischen den beim AMS gemeldeten Lehrstellensuchenden und offenen Lehrstellen) ist im Durchschnitt des Jahres 2006 gegenüber 2005 um -0,4 auf 1,7 weiter zurückgegangen.

 

Hinsichtlich der Beteiligung des AMS am sehr komplexen Vermittlungsprozess ist grundsätzlich vorauszuschicken, dass gesicherte Auskünfte oft nur in eingeschränkter Form erteilt werden können. Tatsächlich ist es theoretisch und faktisch nicht möglich, alle Teilaspekte des gesamten Prozesses zu dokumentieren. Eine statistische Erfassung dieser Teilschritte wäre daher immer eine systematische Unterschätzung der tatsächlichen Beteiligung des AMS. Aus diesem Grund wird in der Beantwortung der Fragen nur auf die statistisch gesicherten Ergebnisse eingegangen.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Jahr 2006 konnten insgesamt 22.820 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 24 Jahren unmittelbar nach einer AMS-Vormerkung ein Lehrverhältnis aufnehmen. Davon waren rund 54,2% Männer (12.379) und 45,8% Frauen (10.441).

 

Aufnahme eines Lehrverhältnisses unmittelbar nach
AMS-Vormerkung im Jahr 2006

Alter in Jahren

Männer

Frauen

Gesamt

14

36

49

85

15

4.715

3.244

7.959

16

3.143

2.782

5.925

17

2.091

2.041

4.132

18

1.172

1.108

2.280

19

539

611

1.150

20

294

285

579

21

191

156

647

22

110

74

184

23

48

50

98

24

40

41

81

Summe

12.379

10.441

22.820

Anmerkung: Alter zum 1.9.2006

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Jahr 2006 gingen 147.516 beim AMS vorgemerkte Jugendliche in Beschäftigung ab, davon waren etwas mehr die die Hälfte (57,2% bzw. 84.325) Männer.

 

91,2% aller Arbeitsaufnahmen (134.570) entfielen auf Vollzeitstellen, wobei Frauen (86,4% oder absolut 54.600; und insbesondere Frauen zwischen 20 bis 24 Jahre: 83,6%) zu einem etwas geringeren Prozentsatz in Vollzeitbeschäftigung abgingen als Männer (94,8% oder absolut 79.970).

 

Knapp 2% aller Arbeitsaufnahmen im Jahr 2006 entfielen auf befristete Beschäf-tigungsverhältnisse.

 

Eine detaillierte Aufstellung ist der Beilage zu entnehmen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das AMS haben keine ge-sicherten Informationen darüber, ob Jugendliche, nachdem sie beim AMS aus der registrierten Vormerkung ausscheiden, wieder eine schulische Ausbildung aufnehmen. Die spezielle AMS-Förderung zur Nachholung des Hauptschulabschlusses wurde im Jahr 2006 für 1.538 Personen (bis 25 Jahre) genehmigt. Unter den genehmigten Personen waren 663 Frauen und 875 Männer. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Zahl der genehmigten jugendlichen Personen um +1.386 gestiegen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Jahr 2006 traten 6.110 Personen erstmals in einen Lehrgang im Rahmen des JASG-Auffangnetzes ein (siehe folgende Tabelle).

 

 

 

Im Jahr 2006 erstmals in einen JASG-Lehrgang* eingetretene
Personen nach Geschlecht und Alter

Alter in Jahren

Männer

Frauen

Gesamt

14

4

8

12

15

1.097

988

2.085

16

1.272

1.123

2.395

17

635

632

1.267

18

237

219

456

19

75

76

151

20

21

28

49

21

12

9

21

22

4

4

8

23

1

2

3

24

3

0

3

Summe

3.151

2.960

6.110

*inkl. Ausbildung im Rahmen der integrativen Berufsausbildung und von Einrichtungen gem. § 30

Berufsausbildungsgesetz

 

 

Hinsichtlich der Differenzierung der Förderdaten nach Lehrberufen ist anzumerken, dass die diesbezüglich in den entsprechenden Förderrichtlinien vorgesehene personenbezogene Dokumentation leichte Unschärfen aufweisen kann. Durch entsprechende Maßnahmen soll diese potenzielle Fehlerquelle in Hinkunft weitgehend eingeschränkt werden. Die nachstehende Tabelle enthält eine Auflistung häufig in Anspruch genommener Berufsgruppen nach dem derzeitigen Stand der Daten.

 

Im Jahr 2006 erstmals in einem JASG-Lehrgang eingetretene
Personen nach ausgewählten Berufsbereich

Berufsbereiche

 

02 Ackerbau-, Tierzucht-, Gartenbauberufe

207

16/17 Bauberufe

463

19 Schmied(e)innen, Schlosser/innen, Werkzeugmacher/innen

264

21 Spengler/innen, Rohrinstallateur(e)innen, Metallverbinder/innen

266

22 Mechaniker/innen und verwandte Berufe, Schmuckwarenmacher/innen

674

24 Elektriker/innen

594

25 Holzverarbeiter/innen

229

36 Nahrungs- und Genußmittelhersteller/innen

105

40 Händler/innen, Ein- und Verkäufer/innen

1.588

46 Speditions-, Fremdenverkehrsfachleute (m./w.)

71

51 Hotel- und Gaststättenberufe andere Art

233

52 Köch(e)innen, Küchengehilf(en)innen

306

57 Friseur(e)innen, Schönheitspfleger/innen und verwandte Berufe

467

64 Techniker/innen, soweit nicht anderweitig eingeordnet

122

78 Übrige Büroberufe, Verwaltungshilfsberufe

822

Sonstige

598

Summe**

6.110

*inkl. Ausbildungen im Rahmen der integrativen Berufsausbildung und von Einrichtungen gem. § 30 Berufsausbildungsgesetz

**Mehrfachnennungen möglich

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da bei der Erfassung offener Stellen im Arbeitsmarktservice betriebliche Praktikumsplätze nicht in einer statistisch auswertbaren Form registriert werden.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Laut Arbeitsmarktservicegesetz geben die Landesorganisationen des AMS die konkreten Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten der regionalen Geschäftsstellen durch Entscheidung über deren Zahl, Standort und Leistungsangebot vor. Die Einrichtung der regionalen Organisationen obliegt dem Landesdirektorium des jewei-ligen Bundeslandes. Sofern damit eine Veränderung der Zuständigkeiten im hoheit-lichen Bereich verbunden wäre, obliegt diese dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Einrichtungen und Auflösungen von Geschäftsstellen haben unter dem Gesichtspunkten der größtmöglichen Bürgernähe, der regionalen Erreichbarkeit und einer effizienten Vermittlung von Arbeitskräften unter Berücksichtigung des allgemeinen Auftrags zu Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Eine weitere auf Jugendliche spezialisierte Geschäftsstelle ist aus diesen Gründen nicht geplant.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das AMS ist eingerichtet, um die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung nach einer Reihe von gesetzlich festgelegten Grundsätzen und Rahmenbedingungen umzu-setzen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ausmaß an Beratungszeit besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Beratungsgesprächen. In der Praxis richten sich Beratungsintensität und Dauer einer Beratung stark nach den Bedürfnissen der Kunden. Eine qualitative Evaluierung aller Wiener Geschäftsstellen hat ergeben, dass die durchschnittliche Beratungszeit 17 Minuten beträgt und eine Beratung abhängig von der Schwierigkeit der Problemlage bis zu einer Stunde    dauern kann.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Das Arbeitsmarktservice Österreich hat eine systematische Personalbedarfsplanung entwickelt, die den mittelfristigen Personalbedarf bundesweit sowie für jede Landesorganisation des AMS ermittelt. Grundlage der Personalbedarfsrechnung bildet eine Vielzahl von Parametern, wie etwa aktuelle demographische Faktoren, Zeitdauer und Häufigkeiten von Kerntätigkeiten und -prozessen. Tatsächlich sind diese Berechnungen jedoch lediglich eine Entscheidungsunterstützung für den drittelparitätisch besetzten Verwaltungsrat (Regierungs-, Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertretung), der unter Berücksichtigung aller sonstigen Rahmenbedingungen (Internetdienste, Informationsbedürfnis der Kunden des AMS, Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, Schwerpunktsetzungen der Arbeitsmarktpolitik, Unterstützungsgrad durch IT-Lösungen, etc.) den Personalbedarf festlegt.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Seit dem Jahr 2002 wird für jeden Lehrling eine Lehrlingsausbildungsprämie in der Höhe von € 1000,- pro Jahr ausbezahlt. Im Regierungsprogramm ist unter dem    Kapitel „Jugendbeschäftigung/Lehrlinge“ festgelegt, dass die Lehrlingsausbildungsprämie in dieser Höhe beibehalten werden soll. Damit ist weiterhin gewährleistet, dass Unternehmen für ihre vielfältigen Ausbildungsbemühungen auch eine finan-zielle Anerkennung erhalten. Daneben wird auch in Zukunft  durch reduzierte Lohnnebenkosten in Zusammenhang mit der Ausbildung von Lehrlingen die Ausbildungsmotivation der Betriebe gestärkt werden (Entfall bzw. Reduktion der Beiträge zur Unfallversicherung, zur Krankenversicherung sowie zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag).

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Vielzahl neuer Lehrberufe geschaffen und den neuen Dienstleistungsbranchen den Einstieg in die Lehrlingsausbildung eröffnet, um ihren Fachkräftenachwuchs selbst und auf qualitativ hohem Niveau auszubilden zu können. Seit dem Jahr 2000 wurden etwa 30 neue Lehrberufe eingerichtet, darunter die Lehrberufe Baumaschinentechnik, Buchhaltung, Veranstaltungstechnik, Personaldienstleistung, Mobilitätsservice, Betriebsdienstleistungskaufmann/kauffrau, Medienfachmann/fachfrau, Marktkommunikation und Werbung, Finanzdienstleistungskaufmann/kauffrau sowie Sportadministration. Diese Bemühungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern durch Einrichtung neuer Lehrberufe weiteren Dienstleistungs- und Produktionssektoren die berufliche Qualifizierung ihres Fachkräftenachwuchses in Form der dualen Berufsausbildung zu ermöglichen, werden auch in Zukunft fortgesetzt werden. Derzeit werden Beratungen zu den Lehrberufen Zahnärztliche Assistenz, Pharmatechnologie sowie Gebäude- und Liegenschaftsbetreuung geführt.

 

Die AMS-Lehrstellenförderung wurde ab September 2005 durch die Möglichkeit der Förderung von zusätzlichen Lehrstellen, die bislang (Stand Mitte März 2007) für rund 23.600 Personen gewährt wurde, erweitert. Gemäß Regierungsprogramm wird diese spezielle Beihilfenform im Ausbildungsjahr 2007/08 wieder zum Einsatz kommen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung, Kommer-zialrat Egon Blum, wurde 2004 ein Österreich weites Netzwerk von 18 Lehrstellenberaterinnen und -beratern aufgebaut, deren Aufgabe es ist, durch gezielte Kontakte und Akquisitionsaktivitäten zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu erschließen. Dieses Angebot wird von den Betrieben sehr gut angenommen.

Seit Beginn des Projektes wurden mehr als 15.000 Betriebe kontaktiert und dabei rund 6.000 Lehrstellenzusagen erzielt. Auch diese Bemühungen werden fortgesetzt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2006 ermöglicht die Modularisierung der Lehrlingsausbildung. Ein Modulberuf setzt sich zusammen aus dem Grundmodul, den Hauptmodulen sowie den Spezialmodulen. Das Grundmodul beinhaltet die grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnisse mehrerer Berufe eines Berufsbereiches und entspricht insofern dem Konzept der Ausbildung in Flächenberufen. Das Hauptmodul enthält die Qualifikationen eines Berufes auf Fachkräfteniveau. Spezialmodule      decken die für spezielle Produktionsformen und Dienstleistungen eines Berufs erforderlichen Qualifikationen ab.

 

Das Konzept einer modularen Ausbildung verfolgt das Ziel einer Flexibilisierung der Berufsausbildung, des besseren Eingehens auf Branchenbedürfnisse, der Schaffung einer zusätzlichen Zahl potenzieller neuer Lehrbetriebe sowie der Verzahnung von Erstausbildung und Weiterbildung. Es bietet den Jugendlichen zusätzliche Wahlmöglichkeiten und eine verbesserte Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen. Noch im Frühjahr des heurigen Jahres sollen die ersten Ausbildungsordnungen für die Modulberufe Energie- und Gebäudetechnik sowie Werkstofftechnik erlassen werden. Beim Modulberuf Energie- und Gebäudetechnik werden die Spezialmodule Ökoenergietechnik, Steuer- und Regeltechnik, Haustechnikplanung sowie Badgestaltung interessierten Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung in speziellen Bereichen zu vertiefen und ihre Chancen für ihre berufliche Laufbahn und ihren beruflichen Aufstieg zusätzlich zu erhöhen. Als nächstes soll der Bereich Kraftfahrzeugtechnik folgen. Bis zum Ausbildungsjahr 2010/11 sollen die verschiedenen Branchen in modulare Ausbildungen transformiert werden.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Dazu hat die Bundesregierung vor kurzem den „Maßnahmenplan zur Sicherstellung ausreichenden Fachkräftepotentials und gegen Fachkräftemangel“ festgelegt. Kern der Maßnahmen ist eine Qualifizierungsoffensive des Arbeitsmarktservice mit dem Ziel, den zusätzlichen Fachkräftebedarf mittelfristig aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotenzial abzudecken. Das Arbeitsmarktservice wurde bereits beauftragt, die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage und des Arbeitskräfteangebots in den einzelnen Berufen regelmäßig zu erheben und dort, wo ein zusätzlicher Bedarf an Fachkräften zu erwarten ist, das Ausbildungsangebot für als Arbeit suchend Vorgemerkte deutlich zu verstärken und die Qualität der Kursmaßnahmen zu erhöhen. In den nächsten Jahren soll die Zahl der ausgebildeten Metallfachkräfte (ca. 5.000) verdoppelt werden, wobei insbesondere auch Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund eine wichtige Zielgruppe sind. Ergänzend wird auch die Mobilität der Arbeit Suchenden gefördert, um regionale Disparitäten besser ausgleichen zu können. Über eine Fachkräfteverordnung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz soll schließlich die Möglichkeit geschaffen werden, Betrieben, die bereits einen dringenden Fachkräftebedarf haben, befristet und in sehr beschränkter Anzahl Beschäftigungsbewilligungen für einschlägig qualifizierte Fachkräfte (Schweißer, Dreher und Fräser) aus den neuen EU-Mitgliedstaaten erteilen zu können, sofern eine Stellenbesetzung durch arbeitslos vorgemerkte inländische und integrierte ausländische Fachkräfte nicht möglich ist.

 

 

 

 

 

 

Beilage


Abgang

 

Frauen

Männer

Geschlecht

 

 

bis 19 Jahre

20 bis 24 Jahre

Gesamt

bis 19 Jahre

20 bis 24 Jahre

Gesamt

bis 19 Jahre

20 bis 24 Jahre

Insgesamt

V - Vollzeit

D-Dauerbeschäftigung

2.941

6.491

9.432

3.075

11.826

14.901

6.016

18.317

24.333

S-Saisonarbeit

83

508

591

60

550

610

143

1.058

1.201

B-befristetes DV

45

205

250

122

788

910

167

993

1.160

F-Ferialarbeit

40

106

146

22

66

88

62

172

234

M-Messebeschäftigung

8

15

23

1

6

7

9

21

30

K.A.

19.043

25.115

44.158

20.429

43.025

63.454

39.472

68.140

107.612

Insgesamt

22.160

32.440

54.600

23.709

56.261

79.970

45.869

88.701

134.570

T - Teilzeit

D-Dauerbeschäftigung

27

683

710

6

90

96

33

773

806

S-Saisonarbeit

1

9

10

0

0

0

1

9

10

B-befristetes DV

0

16

16

0

3

3

0

19

19

F-Ferialarbeit

0

2

2

0

0

0

0

2

2

M-Messebeschäftigung

0

1

1

0

0

0

0

1

1

K.A.

153

1.709

1.862

43

213

256

196

1.922

2.118

Insgesamt

181

2.420

2.601

49

306

355

230

2.726

2.956

B - Beides (Vollzeit oder Teilzeit)

D-Dauerbeschäftigung

180

689

869

76

396

472

256

1.085

1.341

S-Saisonarbeit

0

10

10

1

2

3

1

12

13

B-befristetes DV

7

22

29

11

22

33

18

44

62

F-Ferialarbeit

54

13

67

27

10

37

81

23

104

M-Messebeschäftigung

1

3

4

0

0

0

1

3

4

K.A.

1.559

3.005

4.564

972

1.805

2.777

2.531

4.810

7.341

Insgesamt

1.801

3.742

5.543

1.087

2.235

3.322

2.888

5.977

8.865

K.A.

D-Dauerbeschäftigung

1

0

1

0

0

0

1

0

1

F-Ferialarbeit

0

2

2

0

0

0

0

2

2

K.A.

231

213

444

406

272

678

637

485

1.122

Insgesamt

232

215

447

406

272

678

638

487

1.125

INSGESAMT
Beschäftigungsausmaß

D-Dauerbeschäftigung

3.149

7.863

11.012

3.157

12.312

15.469

6.306

20.175

26.481

S-Saisonarbeit

84

527

611

61

552

613

145

1.079

1.224

B-befristetes DV

52

243

295

133

813

946

185

1.056

1.241

F-Ferialarbeit

94

123

217

49

76

125

143

199

342

M-Messebeschäftigung

9

19

28

1

6

7

10

25

35

K.A.

20.986

30.042

51.028

21.850

45.315

67.165

42.836

75.357

118.193

Insgesamt

24.374

38.817

63.191

25.251

59.074

84.325

49.625

97.891

147.516

Quelle: AMS DWH, Datenwürfel amb_pst_97-lfd