4692/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                             

 

 

 

 

 

                                                                                                                                BMWF-10.000/191-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. September 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4676/J-NR/2008 betreffend Nachwuchswissen-schafterInnen ohne Zukunftschance, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 3. Juli 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

In den Jahren 2004 bis 2007 wurden an den Universitäten mit insgesamt 3.153 Personen
Beschäftigungsverhältnisse als nicht habilitierte selbständige wissenschaftliche und künst-lerische Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb mit selbständiger Lehr- und Forschungstätigkeit oder Entwicklung und Erschließung der Künste (Verwendung 16 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 zur BidokVUni) begründet. Von diesen waren zum 31. Dezember 2007 noch 2.264 (71,8%) an der betreffenden Universität beschäftigt. Die Werte für die einzelnen Universi-täten können der angeschlossenen Tabelle 1 (Beilage) entnommen werden.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Aus den Angaben der Universitäten zur Art des Beschäftigungsverhältnisses können keine  Schlüsse auf arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten gezogen werden.

 

Zu Fragen 5 und 6:

In den vergangenen vier Jahren wurden an den Universitäten mit insgesamt 3.863 Personen Beschäftigungsverhältnisse als nicht habilitierte wissenschaftliche und künstlerische Mitar-beiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Verwendung 21 gemäß Z 2.6 der Anlage 1 zur BidokVUni) begründet. Von diesen waren zum 31. Dezember 2007 noch 2.095 (54,2%) an der betreffenden Universität beschäftigt. Die Werte für die einzelnen Universitäten können der Tabelle 2 (Beilage) entnommen werden.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Siehe Beantwortung der Fragen 3 und 4.

 

Zu Frage 9:

Das Wirksamwerden des Kollektivvertrags ist zwar allein der Disposition der Kollektivvertrags-parteien (Dachverband der Universitäten und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) vorbehalten, die Frage der Finanzierung der durch den Kollektivvertrag zu erwartenden erheblichen Mehrkosten ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Wissenschaftsressort, dem Bundes-ministerium für Finanzen und den Kollektivvertragspartnern.

 

Zu Frage 10:

Im Rahmen der vorgesehenen Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 sollen effizientere Karrieremodelle für Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschafter entwickelt werden. Der Begutachtungsentwurf eines Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2008 sieht daher im neuen § 99 Abs. 3 (abgekürztes Berufungsverfahren) vor, dass durch Verordnung des Rektorates, die der Genehmigung des Universitätsrates bedarf, eine bestimmte Anzahl von Stellen für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren festgelegt werden kann, die für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren gewidmet sind. Eine unbefristete Verlängerung der Bestellung soll nur nach Durchführung einer Qualifikationsprüfung zulässig sein.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn

 

 

Beilage

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.