47/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.01.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am Jänner 2007 04.01.2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0150-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 73/J betreffend Kontingentierung der Saisonkräfte im Tourismus, welche die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen am 17. November 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Gemäß § 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sollen die Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte im Tourismus dazu dienen, einen vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarf abzudecken, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht hinreichend befriedigt werden kann. Dieser Bedarf kann seriöser Weise erst relativ kurz vor Saisonbeginn und nicht schon lange vorher festgestellt werden. Das Arbeitsmarktservice wird dazu beauftragt, unter Einbeziehung der Sozialpartner zu erheben, wie viele Arbeit suchend vorgemerkte Arbeitskräfte für eine Vermittlung im Saisontourismus in Betracht kommen und wie viele zusätzliche Saisoniers voraussichtlich benötigt werden, um einen reibungslosen Saisonbetrieb im Tourismus sicherzustellen.
In den letzten Jahren wurden der frühere Saisonbeginn in den Gletscherregionen und deren Einzugsbereich stets berücksichtigt und im Einvernehmen mit den Sozialpartnern schon in der zweiten Oktoberhälfte bedarfsgerechte Kontingente festgesetzt. Auch heuer wurden für Kärnten, Salzburg und Tirol bereits am 23. Oktober so genannte „Gletscherkontingente“ freigegeben. In Vorarlberg sah das Arbeitsmarktservice gemeinsam mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern keinen Bedarf für ein vorgezogenes Kontingent.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Wie schon in den letzten Jahren werden die Kontingente für den Sommertourismus voraussichtlich Ende April kundgemacht.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Für den Wintertourismus 2005/06 wurden folgende Kontingente für ausländische Saisoniers vergeben:
Bundesland |
1. Kontingent |
2. Kontingent |
Gesamt |
Burgenland |
- |
125 |
125 |
Kärnten |
15 |
165 |
180 |
Niederösterreich |
- |
160 |
160 |
Oberösterreich |
- |
260 |
260 |
Salzburg |
260 |
2.335 |
2.595 |
Steiermark |
- |
495 |
495 |
Tirol |
550 |
2.950 |
3.500 |
Vorarlberg |
- |
600 |
600 |
Wien |
40 |
50 |
90 |
Gesamt |
865 |
7.140 |
8.005 |
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Für den Sommertourismus 2006 wurden folgende Kontinente für ausländische Saisoniers vergeben:
Bundesland |
Kontingent |
Burgenland |
298 |
Kärnten |
332 |
Niederösterreich |
332 |
Oberösterreich |
495 |
Salzburg |
891 |
Steiermark |
405 |
Tirol |
1.910 |
Vorarlberg |
347 |
Wien |
252 |
Gesamt |
5.262 |
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nach Ablauf der Übergangsfristen haben Arbeitskräfte aus den neuen EUMitgliedstaaten freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Eine Steuerung über das Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. über Saisonkontingente ist dann nicht mehr möglich. Die Beitrittsakte verpflichten zur so genannten „Gemeinschaftspräferenz“; in diesem Sinne müssen Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten schon während der Übergangsfristen bei der Zulassung zu einer Beschäftigung in Österreich gegenüber Drittstaatsangehörigen bevorzugt werden. Auch im Rahmen der Saisonkontingente erhalten Saisoniers aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (ab 1.1.2007 gehören dazu auch Rumänien und Bulgarien) vorrangig Beschäftigungsbewilligungen. Neue Saisoniers aus Drittstaaten hingegen werden nur mehr in Ausnahmefällen zugelassen. Auf diese Weise wird der zusätzliche Bedarf an Saisoniers schon seit geraumer Zeit überwiegend mit Arbeitskräften aus unseren EU-Nachbarländern abgedeckt, womit ein zusätzlicher Angebotsdruck nach voller Öffnung des Arbeitsmarktes weitgehend abgefedert werden kann.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Um die Beschäftigungschancen der inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräfte zu wahren, werden zusätzliche ausländische Saisoniers, auch solche aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, grundsätzlich nur dann bewilligt, wenn die Saisonstellen nicht mit Arbeit suchend vorgemerkten Personen besetzt werden können. Zu diesem Zweck organisiert das Arbeitsmarktservice auch Jobbörsen, bei denen Arbeitgebern und Arbeit Suchenden Gelegenheit gegeben wird, Beschäftigungsmöglichkeiten abzuklären.
Von 2000 bis 2005 ist die jahresdurchschnittliche Zahl der unselbständig Beschäftigten im Fremdenverkehr um 9,9 % angestiegen, wobei auch der Bestand an inländischen Arbeitskräften um +2,8 % bzw. knapp 3.100 zugenommen hat.
Mit dem Anfang 2001 vereinbarten Saisonarbeitszeitmodell wird versucht, die Beschäftigungszeiten im Tourismus zu verlängern und die Saisonarbeitslosigkeit zu verkürzen. Es bietet die Möglichkeit, Beschäftigungsverhältnisse durch angesparte Überstunden um eine Woche und durch den Verbrauch von Urlaub um eine weitere Woche zu verlängern. Eine Evaluierung des Modells nach den Wintersaisonen 2000/01 und 2001/02 hat ergeben, dass die Dauer der Saisonarbeitslosigkeit in der ersten Saison um durchschnittlich 4,8 Tage und in der darauf folgenden Periode um 5,4 Tage zurückgegangen ist.