470/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.05.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben am 5. März 2007 unter der Nr. 440/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Anteil von Bio-Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2
Vorab ist festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt bereit ist, verbindliche Leitlinien für eine Ökologisierung des Beschaffungswesens im Vollziehungsbereich des Bundes zu verabschieden, die auch die Lebensmittelbeschaffung ökologisieren.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass für den Vollziehungsbereich des Bundes bereits seit dem Jahr 1998 Leitlinien für eine Ökologisierung der Bundesverwaltung, insbesondere des öffentlichen Beschaffungswesens, existieren, die von der Bundes- regierung mit Ministerratsbeschluss vom 1. April 1998 angenommen wurden. Diese Leitlinien enthalten einerseits allgemeine Anleitungen zum umweltgerechten Handeln und andererseits konkrete Vorgaben zur Beachtung ökologischer Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Punkt B 2.6 dieser Leitlinien sieht ausdrücklich vor, dass die Betriebsküche unter anderem Lebensmittel aus biologischem Landbau verwenden und auch ein vegetarisches Gericht anbieten sowie die Speisen frisch zubereiten sollte.
Auf diese Kriterien ist bereits bei der Auswahl des Küchenbetreibers zu achten.
Aufgrund vielfältiger Entwicklungen (technische Weiterentwicklung, neue normative Regelungen) auf nationaler und europäischer Ebene hat der Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst im Jahr 2004 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) einen Entwurf für einen Ministerratsvortrag zur Neufassung dieser Leitlinien ausgearbeitet. Sie spezi- fizieren den Grundsatz der umweltgerechten Beschaffung durch Festlegung konkreter Kriterien für die Beschaffung umweltgerechter Leistungen und enthalten ebenfalls einen eigenen Abschnitt über die Beschaffung biologischer Produkte (vgl. Punkt B.2.6. des Entwurfes).
Die Ökologischen Leitlinien und die darin vorgeschlagenen Leistungen orientieren sich an Umweltkriterien, die in so genannten Umweltzeichenrichtlinien enthalten sind. Die Umweltzeichenrichtlinien werden unter breiter Mitwirkung aller beteiligten Kreise, je- denfalls auch der Wirtschaft und der Konsumenten, erarbeitet. Der Entwurf der Leit- linien wurde außerdem einem allgemeinem Begutachtungsverfahren unterzogen. Nach den Rückmeldungen des Begutachtungsverfahrens wurde zwischen dem Bundeskanz- leramt (BKA), dem BMLFUW und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) verein- bart, diesen Entwurf unter Einbeziehung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) zu überarbeiten.
Zur Erprobung und Evaluierung ökologisch orientierter Beschaffungen wird derzeit von der BBG gemeinsam mit dem BMLFUW ein Pilotprojekt durchgeführt. Dieses beinhaltet unter anderem die Verwendung von so genannten Umweltleistungsblättern, die vordefi- nierte ökologische Leistungsmerkmale von Produkten erfassen und damit Ausschrei- bungen standardisiert zugrunde gelegt werden können. Die Ergebnisse des Pilotpro- jektes sollen in die Überarbeitung der Leitlinien einfließen und daher abgewartet wer- den. Die Pilotphase startete am 20. April 2007 mit einer Veranstaltung im BMLFUW. Das Bundeskanzleramt steht diesbezüglich in einem laufenden Dialog mit dem BMLFUW und dem BMF.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass - unabhängig von einer Be- schlussfassung über Ökologische Leitlinien - bereits das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) eine grundsätzliche Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber beinhaltet, bei Beschaffungen auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen (vgl. § 19 Abs. 5).
Zu den Fragen 3 und 4:
Eine Kompetenz für allgemeine Vorgaben oder Initiativen im Bereich der Lebensmittelbeschaffung kommt gegebenenfalls dem BMLFUW unter dem Titel Ernährungswesen gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt I.1. BMG zu.
Im Vollziehungsbereich des Bundeskanzleramtes gibt es keine Einrichtungen bzw. nachgeordneten Dienststellen, die zur Einhaltung von Mindestquoten biologischer Le- bensmittel bei der Beschaffung verpflichtet werden können. Ich verweise in diesem Zu- sammenhang auf das in Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1 B-VG normierte Ressortprin- zip und das BMG.
Aus vergaberechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, wenn sich die einzelnen Ressorts für ihren jeweiligen Vollziehungsbereich bei der Beschaffung von Lebensmitteln zur Einhaltung bestimmter (variabler) Mindestanteile von biologischen Lebensmitteln selber verpflichten (z.B. bei Catering im Rahmen der Ausrichtung öffentlicher Veranstaltun- gen, etc.).
Zu Frage 5:
Die Betreiber der Betriebsküchen im Bundeskanzleramt wurden vertraglich verpflichtet, eine umfassende, moderne und ernährungsbewusste, tunlich auch Biokomponenten berücksichtigende Speisenauswahl anzubieten. Ein Verzeichnis des Bioanteils in den einzelnen Speisen wird allerdings nicht geführt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass über das Ausmaß der in den Speisen verwendeten Biolebensmittel keine kon- kreten Angaben gemacht werden können.
Zu Frage 6:
Im Rahmen der Fußball-EM 2008 wird sich die für die Unterstützung der Durchführung der EURO2008 zuständige Firma Brainbows dafür einsetzen, dass im Bereich des Catering verstärkt Bio-Produkte zum Einsatz kommen. Im Nachhaltigkeitskonzept zur UEFA EURO 2008 (TM)- finanziert zu 50 % von BKA/Sport - ist die Verwendung von biologischen, regionalen bzw. Fairtrade-Produkten als ausdrückliche Zielsetzung festgehalten. Da der Bund hier selbst nicht als Veranstalter/Beschaffer auftritt, laufen zur Zeit im Auftrag von Brainbows zahlreiche Gespräche mit der UEFA/Euro 2008 SA, den Austragungsstädten, den Cateringunternehmen (soweit bekannt), offiziellen Spon- soren und unseren Projektpartnern in der Schweiz.
Zu Frage 7:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 447/J durch den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 8:
Diese Frage betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramts.