4702/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/120-PMVD/2008                                                                                   5. September 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2008 unter der Nr. 4698/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Affäre Abwehramt" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Die Befugnisse des Abwehramtes sind gesetzlich normiert und werden insbesonders in den §§ 20 bis 25 Militärbefugnisgesetz-MBG sowie in den entsprechenden Erläuterungen dargelegt. Darüber hinausgehende Informationen sind aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 12, 14 und 16:

Nein.

Zu 13, 15 und 17 bis 27:

Entfällt.