4706/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
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S91143/124-PMVD/2008 5. September 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2008 unter der Nr. 4715/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’taubstummer’ Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 3:
Die Verordnung 2007/1265/EG zur Festlegung der Anforderungen an den Luft-Boden-Sprachkanalabstand im einheitlichen europäischen Luftraum ist am 27. Oktober 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht worden und zwanzig Tage später in Kraft getreten.
Zu 2:
Für Luftfahrzeuge, wie Eurofighter „Typhoon“ gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009.
Zu 4 und 7 bis 11:
Diese Ausstattung ist nicht Teil des Bauzustandes der von meinen Vorgängern bestellten Luftfahrzeuge. Im Zuge der Erreichung des FOC-Standards werden alle Eurofighter „Typhoon“ des Österreichischen Bundesheeres mit entsprechenden Funkgeräten nachgerüstet werden. Dem Bundesministerium für Landesverteidigung entstehen dadurch keine Kosten.
Zu 5 und 6:
Entfällt.
Zu 12:
Nein.
Zu 13 und 15:
Nein. Durch den Vergleich mit der Eurofighter GmbH ergab sich hinsichtlich der Ausstattung mit Funkgeräten keine Veränderung.
Zu 14:
Entfällt.