4706/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/124-PMVD/2008                                                                                   5. September 2008

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2008 unter der Nr. 4715/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’taubstummer’ Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Die Verordnung 2007/1265/EG zur Festlegung der Anforderungen an den Luft-Boden-Sprachkanalabstand im einheitlichen europäischen Luftraum ist am 27. Oktober 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht worden und zwanzig Tage später in Kraft getreten.


Zu 2:

Für Luftfahrzeuge, wie Eurofighter „Typhoon“ gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezem­ber 2009.

Zu 4 und 7 bis 11:

Diese Ausstattung ist nicht Teil des Bauzustandes der von meinen Vorgängern bestellten Luftfahrzeuge. Im Zuge der Erreichung des FOC-Standards werden alle Eurofighter „Typhoon“ des Österreichischen Bundesheeres mit entsprechenden Funkgeräten nachgerüstet werden. Dem Bundesministerium für Landesverteidigung entstehen dadurch keine Kosten.

Zu 5 und 6:

Entfällt.

Zu 12:

Nein.

Zu 13 und 15:

Nein. Durch den Vergleich mit der Eurofighter GmbH ergab sich hinsichtlich der Ausstattung mit Funkgeräten keine Veränderung.

Zu 14:

Entfällt.