4709/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2008 unter der Zl. 4758/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Investments in Kroatien: Korruption und Betrug - EU-Beitritt?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Generell werden von der kroatischen Seite im Hinblick auf österreichische Investoren nachhaltige Reformanstrengungen im Bereich Korruptionsbekämpfung, beim Justizwesen und bei der Stärkung der öffentlichen Verwaltung nachdrücklich gefordert.

Die drei genannten Fälle, deren Ursprünge allesamt schon einige Jahre zurück liegen, sind meinem Ressort bekannt. Diese und andere Fälle waren und sind Gegenstand von Interventionen seitens der Österreichischen Botschaft in Kroatien und wurden auch bei bilateralen politischen Kontakten angesprochen. In Einzelfällen konnte so erreicht werden, dass sich die zuständigen Behörden nochmals mit den Fällen auseinandergesetzt und sich beispielsweise um eine gütliche Einigung bemüht haben.

Zu den Fragen 7 bis 9,11 und 12:

Österreich ist mit einem Gesamtvolumen von etwa 5 Mrd. € und einem Anteil an den Auslandsinvestitionen von rund 25% Investor Nr. 1 in Kroatien. Neben der Vielzahl erfolgreicher Projekte gibt es auch einige Problemfälle, die ihren Ursprung teilweise im nach wie vor verbesserungsbedürftigen kroatischen Justiz- und Gerichtswesen haben.

Sowohl Österreich als auch die EU fordern von Kroatien Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz und Modernisierung der Verwaltung und Rechtssprechung. Neben bilateralen Kontakten werden diese Fragen insbesondere bei den Kooperationsräten der EU mit Kroatien auf Ministerebene thematisiert. So haben die EU Außenminister/innen Kroatien zuletzt im April 2008 an die unabdingbare Notwendigkeit des Aufbaus einer unabhängigen, unparteiischen, zuverlässig arbeitenden, transparenten und leistungsfähigen Justiz erinnert.

Dieser Fragenkomplex spielt bei den laufenden Beitrittsverhandlungen eine zentrale Rolle. Die relevanten Verhandlungskapitel werden nur dann abgeschlossen werden können, wenn Kroatien im Rahmen eines Aktionsplans neben einer Reihe von anderen Schritten die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Justiz einschließlich der Rationalisierung des Gerichtswesens sowie die Schaffung eines wirksamen institutionellen Mechanismus für die Koordinierung der Durchführung und Überwachung der Korruptionsbekämpfung nachweisen kann.

Zu Frage 10:

Die Europäische Kommission hat bereits vor einiger Zeit auf Unzulänglichkeiten bei der Verwendung von EU-Geldern reagiert und im Dezember vergangenen Jahres die Auszahlung von insgesamt 66 Millionen € ausgesetzt. Nach Beurteilung der Europäischen Kommission hat Kroatien inzwischen bedeutende Fortschritte bei der Verstärkung seiner Verwaltungskapazität gemacht, sodass die Gelder wieder in vollem Umfang ausgezahlt werden.

Zu den Fragen 13 und 14:

Den österreichischen Vertretungsbehörden sind die Modalitäten von Eigentumsübertragungen im Zuge von Investitionen österreichischer Unternehmen in den seltensten Fällen bekannt. Die Botschaft empfiehlt jedenfalls die Beiziehung eines erfahrenen Rechtsbeistandes bereits bei Beginn einer Geschäftstätigkeit im Ausland, um mögliche spätere Probleme zu vermeiden. Auch die Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) verfügt über breite Erfahrungen und Unterstützungsangebote für österreichische Unternehmen.