4717/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 5. September 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0111-I/4/2008

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4716/J vom 7. Juli 2008 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Inanspruchnahme der Leiharbeiterfirma „Manpower“ durch Ministerien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Herr Hans-Georg Kramer war im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zu meinem Amtsantritt am 11. Jänner 2007 auf Basis eines Arbeitsleihvertrages mit der Firma Manpower – nunmehr Powerserv - im Büro meines Amtsvorgängers, Mag. Karl-Heinz Grasser, durchgehend zur Dienstleistung gegen Refundierung der Bezüge tätig. Seit meinem Amtsantritt gehört Herr Hans-Georg Kramer auch meinem Kabinett an. Sein Arbeitgeber ist weiterhin die Firma Powerserv, vormals Manpower.

 

Die an Herrn Hans-Georg Kramer ausbezahlten Bezüge werden vom Bundesministerium für Finanzen nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß im Nachhinein der Fa. Powerserv refundiert.

 

Grundlage dafür ist ein mit der Fa. Manpower, jetzt Powerserv, abgeschlossener Arbeitskräfteüberlassungsvertrag. Das entsprechende Standardmustervertragsformular wurde dem Parlament bei der Beantwortung ähnlicher Anfragen in der Vergangenheit bereits mehrmals übermittelt.

 

Zu 9. bis 15:

Mein Amtsvorgänger selbst sagte bei seiner Befragung im selben Ausschuss am 18. Juni 2008 sinngemäß, dass ein Großteil seines Kabinetts auf diese Weise angestellt war, weil er eben im Unterschied zu anderen Ministerbüros keine Leiharbeitskräfte von Gewerkschaft oder Wirtschaftskammer oder sonst irgendwo bekommen hat und auch nicht in Anspruch nehmen wollte.

 

Eine Aufnahme in den Mitarbeiterstand des Bundesministeriums für Finanzen kam auch nicht in Frage, weil diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auf Dauer fortgeführt werden müssen.

 

Zu 16 bis 18.:

Seit dem Jahr 2000 sind beziehungsweise waren in Summe 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Firma Powerserv, vormals Manpower, im Bundesministerium für Finanzen beschäftigt beziehungsweise tätig, wobei in jedem Einzelfall ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Darüber hinaus wurden in nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2008 in Summe 5 Personen, im Jahr 2007 11 Personen, im Jahr 2006 13 Personen und im Jahr 2005 10 Personen stunden- beziehungsweise tageweise für handwerkliche Tätigkeiten (Übersiedlungsarbeiten) im Wege eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrages mit der Firma Powerserv, vormals Manpower, eingesetzt. Eine Person ist seit 16. Jänner 2008 auf diesem Wege beim Unabhängigen Finanzsenat tätig.

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der zahlreichen bereits zu diesem Thema gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfragen, zuletzt Nr. 4294/J und Nr. 4320/J vom 8. Mai 2008, in welchen ich zu diesem Themenkreis bereits ausführlich Stellung genommen habe.