472/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/16-PMVD/2007                                                                                                 4. Mai 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2007 unter der Nr. 495/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "hinterfragenswürdigen Einsatz der Gardemusik bei Privatfeier" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nein; wie mir berichtet wurde, trat bei besagtem Geburtstagsständchen nicht die Garde­musik als solche, sondern eine privatrechtlich organisierte Formation von Angehörigen der Gardemusik in deren Freizeit auf.

 

Zu 2 bis 4, 6 bis 7 und 15 bis 18:

Wie bereits in der Anfragebeantwortung meines Amtsvorgängers vom 26. März 2004 (1363 AB zu 1343/J, XXII. GP.) dargelegt, war der Auftritt der Militärmusik des Militär­kommandos Niederösterreich eine dienstliche Veranstaltung. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch um einen privaten Auftritt einer Formation von Angehörigen der Gardemusik in deren Freizeit. Angehörigen von Militärmusiken ist es nämlich erlaubt, sich privat­rechtlich zu organisieren und in dieser Form mit diversen Veranstaltern bzw. privaten Auftraggebern Werkverträge abzuschließen. Gegenüber jedem Auftraggeber ist dabei klar zum Ausdruck zu bringen, dass es sich um einen privaten Auftritt handelt. Die Militärmusiken der Militär­kommandos können mangels Rechtspersönlichkeit nicht als Vertragspartner auftreten.

Zu 5:

Die Planung und Steuerung von Einsätzen der Militärmusiken bei offiziellen Anlässen obliegt dem zuständigen Militärkommando. Terminkollissionen werden dabei durch voraus­schauende Planung weitestgehend vermieden. Meinem Ressort ist kein Fall bekannt, dass ein offizieller Auftritt auf Grund einer Terminkollision mit einer privaten Veranstaltung nicht erfolgen hätte können.

Zu 8 und 11:

Der Auftritt fand in der Freizeit statt. Die Uniformtrageerlaubnis wurde vom Militär­kommandanten von Wien erteilt.

Zu 9 und 12 bis 14:

Da es sich um einen privaten Auftritt handelte, liegen mir diesbezüglich keine Aufzeichnungen vor.

Zu 10:

Nein.