4734/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1574-II/1/b/2008
Wien, am September 2008
Der Abgeordnete Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2008 unter der Zahl 4734/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorfälle auf der S1“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der angefragte rumänische Staatsbürger genießt als EU-Bürger die Kraft Gemeinschaftsrecht vorgesehene „Freizügigkeit“. Es besteht somit einerseits Reise- und andererseits Niederlassungsfreiheit.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Beantwortung dieser Fragen stehen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit entgegen.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.