4734/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

GZ: BMI-LR2220/1574-II/1/b/2008

Wien, am      September 2008

 

 

Der Abgeordnete Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2008 unter der Zahl 4734/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorfälle auf der S1“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Der angefragte rumänische Staatsbürger genießt als EU-Bürger die Kraft Gemeinschaftsrecht vorgesehene „Freizügigkeit“.  Es besteht somit einerseits Reise- und andererseits Niederlassungsfreiheit.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Der Beantwortung dieser Fragen stehen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit entgegen.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.