4735/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.09.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1576-II/1/b/2008
Wien, am September 2008
Der Abgeordnete Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 8. Juli 2008 unter der Zahl 4738/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verein Menschenrechte Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Gegen MitarbeiterInnen des Vereins Menschenrechte Österreich wurde keine Anzeige erstattet.
Dazu wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Verein Menschenrechte Österreich durch eine unbekannte Person ein Wäschepaket für einen Schubhäftling im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel abgegeben wurde. Durch Mitarbeiter des Vereins wurde das Wäschepaket in das Polizeianhaltezentrum mitgenommen und - so wie vorgesehen - dem Aufsichtsbeamten zur Kontrolle übergeben.
Es ist im PAZ Standard und geübte Praxis, dass keine Sachen direkt an Schubhäftlinge während der Betreuungszeit übergeben werden, sondern immer zuerst eine Kontrolle durch den Aufsichtsbeamten erfolgt, der dann festlegt, welche Sachen dem Schubhäftling tatsächlich ausgefolgt werden können. Aus diesem Grund sind keine Konsequenzen vorgesehen.
Zu Frage 2:
Es hat bisher keine weiteren derartigen Vorfälle im Zusammenhang mit Suchtmittel gegeben.
Zu Frage 4:
Laut Suchtmittelvortest des Kriminalkommissariates Mitte handelt es sich bei den sichergestellten Substanzen um Haschischharz, unbekannte Tabletten sowie eine unbekannte weiße Substanz.
Zu Frage 5:
Der Zeitpunkt der Abgabe des Paketes beim Aufsichtsbeamten war am 23.05.2008 um 12:50 Uhr.
Zu Frage 6:
Die Schubhaftbetreuung im PAZ Wien ist seit 01.03.2003 dem Verein für Menschenrechte übertragen.
Zu Frage 7:
Ja.
Zu Frage 8:
Nach derzeitigem Informationsstand liegt ein Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Vereins nicht vor.
Zu Frage 9:
Die Schubhaftbetreuung erfolgt auf Basis eines Fördervertrages.