4737/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.09.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0221-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4800/J der Abgeordneten Morak, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 16:
Wie ich bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 3715/J (3707/AB), Nr. 3739/J (3708/AB)und Nr. 3740/J (3709/AB) dargelegt habe, betreffen die vorangegangenen Anfragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG bzw. des § 90 des Geschäfts-ordnungsgesetzes 1975 und unterliegen somit nicht dem Interpellationsrecht.
Der Vorwurf, ich hätte die genannten Anfragen unvollständig beantwortet, geht daher ins Leere.
Die nun in der vorliegenden Anfrage gegenüber den zitierten Voranfragen geänderte Fragestellung führt zu keinem anderen Beurteilungsergebnis. Es liegt auch jetzt kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B‑VG bzw. des § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen absehe.
Mit freundlichen Grüßen